Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 20/0113/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2008Auftragssachkonto B 11030004 - 7852004 -Überleitung der Rosenquelle in den Hauptsammler West
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61 Herr Ophey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen im Haushaltsjahr 2008 in Höhe von 120.000 € beim Auftragssachkonto B 11030004 - 7852004 - “Überleitung der Rosenquelle in den Hauptsammler West”.
Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen in Höhe von 120.000 beim Auftragssachkonto B 11030004 - 7852004 - “Überleitung der Rosenquelle in den Hauptsammler West”.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Es ist beabsichtigt, die Thermalwasserüberleitung des Überschusswassers aus der Rosenquelle bis zum "Hauptsammler West" im Bereich Willy-Brand-Platz / Promenadenstraße zu verlängern. Bekanntlich kommt es in der Komphausbadstraße bisweilen zu erheblichen Geruchsbelästigungen aus dem im Abwasserkanal abgeführten, schwefelhaltigen Thermalwasser, so dass in Abstimmung mit der Stawag entschieden wurde, dass diese Leitungsverlängerung durchgeführt werden soll (unterirdisch durch den Bachkanal). Es handelt sich hierbei um eine nicht abwassergebührenrelevante Maßnahme (Thermalwasser ist kein Abwasser), so dass die Stawag die Maßnahme nur vorfinanziert. D. h. die Stadt muss der Stawag die Kosten erstatten.
Die Stawag hat die Gesamtkosten mit rd. 120.000 Euro brutto veranschlagt (einschl. Ing.-Honorare). Die Baumaßnahme wird im September / Oktober 2008 durchgeführt .Die Zahlung der Baukosten soll noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgen. Somit werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 120.000 Euro benötigt .
Da es sich um erhebliche Auszahlungen i.S.d. § 83 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung für das Haushaltsjahr 2008 erfolgt in Höhe von 100.000 € aus dem Auftragssachkonto B 1201 0322 - 7852 322 - “Senserbachweg, Deckenerneuerung”. Bei diesem Deckungsvorschlag handelt es sich voraussichtlich um reale Einsparungen. Sie werden nach jetziger Einschätzung durch eine verringerte Ausbauqualität und durch zu erwartende günstige Angebotpreise erzielt. Nach erfolgter Submission kann hierüber aber erst eine endgültige Aussage gemacht werden. Unter Umständen muß dann eine Mittelverschiebung erfolgen. Die restliche Deckung in Höhe von 20.000 € kann aus dem Auftragskonto B 1201 0024 - 7852 024 - “Lütticher Straße, Umbau” erfolgen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um reale Einsparungen, sondern diese Mittel müssen in 2011 erneut zur Verfügung gestellt werden.