Entscheidungsvorlage - AVV/0036/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Einführung einer Partnerkarte für Senioren unter den aufgezeigten Rahmenbedingungen zum 01.04.2009 zu.

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Anpassung der Preisstellungen beim NRW-Tarif (Pauschalpreis-Tickets) zu und nimmt die übrigen Anpassungen zur Kenntnis.

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Modifikation der Mobilitätsgarantie im aufgezeigten Rahmen zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.      Einführung einer Partnerkarte für Senioren

 

Aufgrund des demographischen Wandels wird sich die Nutzerstruktur in den nächsten Jahren deutlich verändern. Die „zukünftigen“ Senioren sind in erheblich stärkerem Maße motorisiert, als dies bei den heutigen Senioren der Fall ist. Dies bedeutet, dass diese ÖPNV-Kundengruppe schrumpft, wenn es nicht gelingt, durch attraktive Angebote die Kunden­bindung deutlich zu verbessern.

 

Ein erster Schritt hierzu wurde im AVV bereits im Jahr 2006 mit der Einführung des Aktiv-ABO’s für Senioren ab 60 erreicht. Mittlerweile verfügen rund 3.500 Senioren über ein Jahresabo; dies entspricht einem Absatz von 42.000 Monatskarten/Jahr. Die Absatzzahlen sind weiterhin steigend. Eine Übersicht zum Angebot ist als Anlage beigefügt.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten und im Hinblick auf die spezifischen Mobilitätsbelange von Senioren soll auch den Senioren, die über ein Auto verfügen, eine attraktive Alternative aufgezeigt werden, die zu deutlichen Kostenein­spa­rungen führt (Kraftstoff- und Parkkosten).

 

Partnerkarte für Senioren

 

Das Partner-Aktiv-ABO für Senioren gilt:

­            auf allen Bus- und Bahnlinien im gesamten AVV-Gebiet

­            montags bis freitags ab 9:00 Uhr

­            samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig

­            Der Preis beträgt 66 € / Monat für 2 Senioren ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Dauer des ABO’s beträgt mindestens 12 Monate.

­            Partner im Sinne des Tickets sind nicht nur Ehepartner, sondern alle Senioren, die sich zu einer Ticketgemeinschaft zusammenschließen. Die monatliche Abbuchung erfolgt von einem Konto. (Es gelten die ansonsten üblichen ABO-Bedingungen des AVV.)

 

Der AVV-Unternehmensbeirat hat der Einführung des neuen Angebotes zum 01.04.2009 am 03.09.2008 mehrheitlich zugestimmt. Eine Überprüfung des Angebotes erfolgt nach Ablauf eines Jahres.

 

  1. Anpassung des NRW-Tarifs zum 01.01.2009

 

Der NRW-Tarif bietet den Kunden, die über einen Verbundraum hinaus fahren, vielfältige Ticketangebote für alle Bus- und Bahnangebote des Nahverkehrs in ganz NRW.

 

Besonders günstig sind die sogenannten Pauschalpreis-Tickets. Die Preise verändern sich zum 01.01.2009 wie folgt:

 

PauschalpreisTickets

 

2008

2009

 

Veränderung

 

 

%

 

 

 

 

 

 

 

Für eine Fahrt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SchöneFahrtTicket Erw.

 

15,20

16,00

 

0,80

5,26%

SchöneFahrtTicket Kinder

 

7,60

8,00

 

0,40

5,26%

 

 

 

 

 

 

 

Für einen Tag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SchönerTagTicket NRW Single

 

23,50

25,00

 

1,50

6,38%

SchönerTagTicket NRW 5 Personen

 

33,00

34,00

 

1,00

3,03%

FahrradTicket NRW

 

3,50

4,00

 

0,50

14,29%

 

 

 

 

 

 

 

Für einen Ferienzeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SchöneFerienTicket NRW O/H/W

 

20,00

21,50

 

1,50

7,50%

SchöneFerienTicket NRW Sommer

 

48,00

50,00

 

2,00

4,17%

 

Neben den Pauschalpreis-Tickets werden für alle verbundraum-überschreitenden Fahr­beziehungen auch sogenannte Relationspreis-Tickets angeboten (Einzelfahrausweise und Zeitfahrausweise). Die Preisentwicklung in diesem Segment ist an die Preisentwicklung des DB-Preissystems gekoppelt. Eine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Preisent­wicklung durch die Verbünde besteht nicht.

 

Der AVV Unternehmensbeirat hat den Anpassungen bereits zugestimmt.

 

 

  1. Mobilitätsgarantie bei Verspätung

 

Die Mobilitätsgarantie wurde im AVV bisher über die Ausgabe von Garantie-Tickets geregelt. Aufgrund eines feststellbaren zunehmenden Missbrauchs dieses Systems und im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Regelungen in NRW hat sich der AVV-Unternehmensbeirat für eine Modifikation des Verfahrens zum 01.04.2009 ausgesprochen. Eine Überprüfung des Angebotes erfolgt nach Ablauf eines halben Jahres.

 

Das System geht von einer geldwerten Erstattung unter folgenden Rahmenbedingungen aus:

  1. Verspätung an der Einstiegshaltestelle / Bahnhof von mehr als 20 Minuten ohne zumutbare Alternative im ÖPNV
  2. Erstattung der Taxikosten in Abhängigkeit vom genutzten Ticket:

­            bis 30 € für Erw.-ABO und Job-Tickets

­            bis 15 € bei den übrigen Tickets

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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