Entscheidungsvorlage - FB 61/0661/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Kirchstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.11.2007
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17.01.2008
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25.09.2008
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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05.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der VA nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ausbau der Kirchstraße zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen- Mitte den Baubeschluss gem. Plan Nr. 2007_037_L1 zu fassen.
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Ausbau der Kirchstraße gem. Plan Nr. 2007_037_L1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Kirchstraße ist funktional ungeordnet. Die asphaltierte Fahrbahn ist vielfach geflickt und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand ebenso wie die Nebenanlagen. Die gesamte öffentliche Verkehrsfläche steht deshalb zur Erneuerung an.
Beschreibung der Maßnahme
Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der Funktion als reine Anliegerstraße bietet sich an dieser Stelle ein niveaugleicher Ausbau der Fläche an, der den Charakter als Wohnstraße verdeutlicht.
Als Material ist auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht ein Betonpflaster im Format 10/20 in zwei Grautönen und verschiedenen Verlegearten vorgesehen, so dass die unterschiedlichen Funktionen der einzelnen Teilflächen optisch ablesbar sind.
Die derzeit ungeordnete Fläche wird zukünftig in Fahr-, Park- und Gehflächen aufgeteilt und durch sieben neue Bäume vertikal gegliedert.
Die Kosten werden auf der Basis einer Flächenberechnung genauer ermittelt und in der Sitzung vorgetragen.
Versorgungsleitungen
Die Versorgungsträger werden über die Maßnahme informiert und erhalten die Gelegenheit, evtl. Erneuerungen bzw. Ergänzungen ihrer Versorgungsnetze im Zuge der Bauarbeiten vorzunehmen.
Beleuchtung
Die Beleuchtungssituation wir geprüft und ggf. modifiziert bzw. erneuert.
Durchführung
Mit den Bauarbeiten soll nach Übertragung der Mittel im 2.Quartal 2008 begonnen werden.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Maßnahme stellt eine Verbesserung/ Erneuerung im Sinne des §8 KAG NW dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Anliegerbeiträge gem. §8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung zu erheben sind.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Baukosten betragen gem. Kostenschätzung 200.000 €. Gesamtmittel in Höhe von 206.000 € stehen im Haushalt, davon 26.000 € in 2007 und 180.000 € als VE 2007 und als Kassenmittel in 2008.
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. BauGB.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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148,9 kB
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