Entscheidungsvorlage - FB 61/0879/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufwertung der Bahnhofstraße zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung den Ausführungsbeschluss gem. Plan-Nr. 2007_049_ L1 zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung AC-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufwertung der Bahnhofstraße zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss gem. Plan-Nr. 2007_049_ L1.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Beschreibung der Baumaßnahme

 

Es ist vorgesehen, die Bahnhofstraße in niveaugleichem Ausbau auf einer Gesamtlänge von 185 m komplett

zu erneuern. Hierbei werden die Nebenanlagen in Breiten von ca. 4,00 m und 4,50 m in hochwertigem Betonpflaster hergestellt. Innerhalb dieser Flächen sind auf der Nordwestseite Parkstände und auf der Südostseite Ladezonen vorgesehen. Die Ladezonen werden durch Baumfelder und eine neue Straßenbeleuchtung gegliedert.

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,00 m in Asphalt ausgebaut. Der Einmündungsbereich der Horngasse

ist als Platzfläche in Betonpflaster gestaltet und unterbricht damit das Asphaltband der Fahrbahn.

Mit den Arbeiten kann voraussichtlich nach dem Weihnachtsgeschäft im Januar 2009 begonnen werden.

 

Versorgungsleitungen

 

Die STAWAG erneuert den Kanal in der Bahnhofstraße mit gleichzeitigem Ausbau der Fernwärmeleitung und

Verlegung von Stromkabeln. Aufgrund der geringen Ausbaulänge wird die STAWAG ihre Arbeiten vorab von August bis November 2008 durchführen. 

 

Finanzierung

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme “Bahnhofstraße” betragen voraussichtlich 350.000 EUR.

Die Mittel stehen unter dem Auftragssachkonto B 12010013 - 7852013  “Aufwertung Bahnhofstraße”  zur Verfügung.

Eine Förderung nach den Förderrichtlinien zur Stadterneuerung ist in Aussicht gestellt, aber noch nicht abschließend bewilligt. Der Förderantrag wurde bereits im Juni 2007 gestellt.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung / Erneuerung im Sinne des § 8 KAG NW dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG NW zu erheben sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden Baukosten in Höhe von etwa 350.000 EUR anfallen. Die Mittel sind im Haushaltsplan  2008 enthalten.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) ergeben. Mittel der Städtebauförderung sind in Aussicht gestellt, der Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor.

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Anlagen

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