Kenntnisnahme - FB 50/0240/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Einbürgerungstest
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Günter Schabram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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25.09.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ab dem 1. September 2008 müssen für eine Einbürgerung Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden, die im Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 7) verlangt werden.
In der Regel ist dafür das Bestehen eines bundeseinheitlichen Einbürgerungstests erforderlich.
Die Prüfungs- und Nachweismodalitäten zum Einbürgerungstest hat der Bundesminister des Innern durch die Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 geregelt.
Für die Stadt Aachen und den Kreis Aachen kann dieser Test derzeit bei den Volkshochschulen Aachen, Alsdorf, Eschweiler und Stolberg abgelegt werden. Der erste Einbürgerungstest in Aachen findet am 7. November 2008 statt.
Die Volkshochschulen bieten auf den Test vorbereitende Einbürgerungskurse an. Eine Teilnahme daran ist freiwillig. Der erste Kompaktkurs bei der VHS Aachen beginnt am 17. Oktober 2008. Er umfasst drei Termine mit insgesamt 15 Unterrichtsstunden.
Die Zusammenstellung der individuellen Testbögen mit je 33 Multiple-Choice-Fragen und die Auswertung der Einbürgerungstests erfolgt zentral beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welches anschließend die entsprechenden Zertifikate an die Prüflinge verschickt.
Ausgenommen von der Teilnahmepflicht an einem Einbürgerungstest sind
· Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre;
· Personen, die einen Schulabschluss an einer deutschen allgemeinbildenden Schule erworben haben;
· Behinderte und altersbedingt beeinträchtigte Bewerber. Die Ausnahme bedarf hier einer Entscheidung im Einzelfall.
Unter der Internetadresse des Bundesministeriums des Innern (www.bmi.bund.de) sind die insgesamt 300 bundeseinheitlichen und jeweils 10 länderspezifischen Fragen veröffentlicht. Richtige Antworten und einzelne Testbögen werden nicht veröffentlicht.