Kenntnisnahme - FB 53/0006/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG-NW) regelt

$Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen (Betroffene),

$die Anordnung von Schutzmaßnahmen durch die untere Gesundheitsbehörde, soweit gewichtige Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer auf Grund einer psychischen Krankheit bestehen,

$die Unterbringung von den Betroffenen, die psychisch erkrankt sind und dadurch sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährden.

Psychische Krankheiten im Sinne dieses Gesetzes sind behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere.

 

Die Hilfen obliegen den Kreisen und kreisfreien Städten - unteren Gesundheitsbehörden - als Pflichtaufgaben und werden nach § 16 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst insbesondere durch Sozialpsychiatrische Dienste geleistet.

 

Es wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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