Kenntnisnahme - FB 61/0913/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Offene Fugen in Pflasterflächen;Ratsantrag 188/15 der CDU-Fraktion vom 26.02.2007Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster vom 12.07.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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25.09.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis und beauftragt sie im Rahmen der Unterhaltungsmittel die bereits bestehenden Pflasterflächen sukzessive mit Fugenmaterial nachzubessern.
Neu hergestellte bzw. neu eingeschlämmte Flächen sollen für 6 bis 8 Wochen nicht maschinell gereinigt werden. Der personelle und finanzielle Mehraufwand wird ermittelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis und stellt fest, dass eine Sanierung des Pflasters nur punktuell erforderlich ist.
Der Antrag ist damit behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die technischen Randbedingungen und Anforderungen an Fugen in Pflasterflächen wurden in der Vorlage zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.04.2007 ausführlich dargestellt.
Die vorliegende Ausarbeitung basiert auf dem Auftrag an die Verwaltung, ein Konzept zu erstellen, nach der die gepflasterten Fußgängerzonen bzw. Fußwegeverbindungen in der Innenstadt, modellhaft in einen verkehrssicheren (fest verfugten) Zustand gebracht werden können, damit diese Bereiche auch von älteren Mitbürgern sowie Mitbürgern mit normalem oder filigranem Schuhwerk gefahrlos begehbar sind.
In der Zwischenzeit wurden verschiedene Fugenmaterialien eingebaut und anschließend beobachtet, um Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und der Nutzungstauglichkeit über einen längeren Zeitraum zu sammeln.
Neben der regulären Anwendung von ungebundenem Fugenmaterial Brechsand 0/8 mit Kalkbeimengung handelt es sich dabei um vier verschieden Produkte, die zwischen September 2006 und September 2007 an verschiedenen Stellen in der Innenstadt eingebaut wurden. Dies bedeutet, dass inzwischen Erfahrungswerte sowohl zu den Einbaubedingungen als auch bzgl. der Haltbarkeit über einen Zeitraum von 1-2 Jahren vorliegen.
Im Vergleich zeigten sich die Unterschiede sowohl in der Schwierigkeit beim Einbau, in der Haltbarkeit wie im Quadratmeterpreis. Bei der weiteren Betrachtung der Wirtschaftlichkeit ist allerdings die Haltbarkeit mit zu berücksichtigen, weshalb zur Vergleichbarkeit der Preise die Kosten pro Jahr herangezogen werden sollen, unter dem Vorbehalt, dass diese z.Zt. noch nicht 100% zuverlässig angegeben werden können.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile schlägt die Fachverwaltung vor sukzessive die vorhandenen hochfrequentierten Pflasterflächen, die schadhafte Fugen vorweisen, mit Permazym zu verfugen und bei neu anzulegenden Pflasterflächen die Fugen von Anbeginn in diesem Material auszuführen.
Aus dem vorhandenen Straßenunterhaltungsetat könnten dafür jährlich 10.000€ bereitgestellt werden um damit ca. 15.000qm zu verfugen. Insgesamt sind in der Innenstadt 50.000 qm Pflasterflächen vorhanden.
Es ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Pflasterflächen einer Fugensanierung bedürfen.
Zu den nur in geringem Maße schadhaften Flächen gehören die Pflasterflächen im historischen Bereich von Kornelimünster. Die vorhandene Vermoosung ist ein Indiz für stabile Fugen, wenn dies auch dem Laien nicht schlüssig erscheint. Von daher sind dort allenfalls punktuelle Maßnahmen notwendig.
Ausblick
Bei der Gestaltung von hochwertigen Verkehrsflächen ist die Frage der Fugenausbildung im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Belastbarkeit zu sehen und der spätere Unterhaltungsaufwand zu berücksichtigen. Im Einzelfall ist ggf. eine starre Bauweise unter Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken vorzusehen.
Die Fachverwaltung empfiehlt darüber hinaus, bei der Entscheidung über den Einsatz von Natur- oder Kunststeinpflaster den daraus folgenden Unterhaltungsaufwand zu quantifizieren und in die Abwägung als Kostenfaktor einzubeziehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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558,5 kB
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