Entscheidungsvorlage - FB 61/0923/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Prämienstraße, Einrichtung eines Behindertenparkplatzes auf dem Walheimer MarktAntrag der CDU-Bezirksfraktion vom 09.05.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu, einen auf die Betriebszeiten des Wochenmarktes (samstags 7-14 h) beschränkten allgemeinen Behinderten-Parkplatz anzulegen. Dieser wird am Fahrbahnrand der Prämienstraße vor dem Jakob-Büchel-Haus eingerichtet.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Bezirksfraktion schlägt als Standorte für den Behindertenparkplatz den Walheimer Markt oder den überbreiten Gehweg vor. Im normalen Wochenverlauf ist die Parkplatzsituation dieses bereits außerhalb der Geschäftszeile liegenden Teilabschnitts der Prämienstraße sehr entspannt. Auf dem Wochenmarkt-Platz selbst parken nur wenige Kraftfahrzeuge, so dass Behinderte zahlreiche Parkmöglichkeiten dort vorfinden.
An Wochenmarkt-Tagen ist der Jakob-Büchel-Platz vollständig mit Marktbeschickern belegt, so dass ein Behindertenparkplatz auf dieser Fläche nicht erreichbar wäre bzw. Aufstellungsfläche blockieren würde. Auch besteht die Gefahr, beim Ein- oder Ausparken Marktbesucher zu gefährden.
Der überbreite Gehweg vor dem Wochenmarkt-Bereich wurde in dieser Form gestaltet, um den gesamten Platzbereich aufzuwerten. Dem entsprechend sind Hochbordsteine verlegt worden, die ein Beparken des Gehweges gezielt ausschließen sollen. Die Anlage eines Behindertenparkplatzes wäre somit nur durch kostenintensive Baumaßnahmen (Absenkungen vor und hinter der Stellfläche) möglich.
Stattdessen könnte am Fahrbahnrand vor dem Jakob-Büchel-Haus ein entsprechender Schwerbehindertenparkplatz ohne bauliche Umgestaltungen beschildert und markiert werden. Da außerhalb des Wochenmarktes kein regelmäßiger Bedarf an einer Reservierung besteht, ist die Gültigkeit auf "samstags 7-14 h" zu beschränken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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465,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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539,7 kB
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