Kenntnisnahme - FB 36/0230/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie - Luftreinhalteplan/Aktionsplan Aachen,Entwurf des Luftreinhalteplans mit integriertem Aktionsplan der Bezirksregierung Köln in der Fassung von September 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 36/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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14.10.2008
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Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss und der Verkehrsauschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung und den vorliegenden Entwurf des Luftreinhalte- / Aktionsplan Aachen der Bezirksregierung Köln zustimmend zur Kenntnis.
Die für die Umsetzung jeweils zuständigen Fachbereiche der Verwaltung werden beauftragt, die zur Verbesserung der Luftqualität in Aachen erforderlichen Maßnahmen zeitnah aufzugreifen und umzusetzen, um die Ziele des Luftreinhalteplans im vorgegebnen Zeitrahmen zu erreichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie
Luftreinhalteplan / Aktionsplan Aachen
Entwurf
des Luftreinhalteplans mit integriertem Aktionsplan der Bezirksregierung Köln
in der Fassung von September 2008
Die Verwaltung hat den Umwelt- und Verkehrsausschuss
kontinuierlich über den Sachstand der Luftreinhalteplanung in Aachen
unterrichtet. Die formelle Luftreinhaltplanung geht nun in die Endphase.
Die Bezirksregierung Köln ist gesetzlich verpflichtet
für Aachen bis zum Jahresende 2008 einen Luftreinhalteplan und einen
Aktionsplan (kurz: LRP und AP) aufzustellen. Der vorliegende Textentwurf
entstand unter umfassender Mitwirkung und in Abstimmung mit der Stadt Aachen
und der Projektgruppe zum LRP.
Die Stadt Aachen verfolgt in der Luftreinhalteplanung
das Ziel, durch ein Bündel zielgerichteter Maßnahmen das Mobilitätsverhalten
und den Modal Split mit Blick auf die Luftreinhaltung nachhaltig positiv zu
beeinflussen. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender Projekte soll der
motorisierte Individualverkehr (mIV) reduziert, der Umweltverbund (ÖPNV, Rad,
Fußverkehr) deutlich gestärkt, Güter- und Transportverkehre optimiert und damit
eine dauerhafte Verbesserung der Luftqualität erreicht werden. Gleichzeitig
soll die Attraktivität Aachens als Wirtschaftsstandort, Stadt der Wissenschaft,
historische Europastadt und touristischer Anziehungspunkt im Dreiländereck
Deutschland-Belgien-Niederlande erhalten bleiben.
Mit begleitenden Maßnahmen im Energiebereich, u.a.
Fernwärmeausbau soll die Hintergrundbelastung weiter gesenkt werden.
Gleichzeitig verfolgt die Stadt Aachen mit ihrem Maßnahmenpaket einen integrierten
Ansatz. Neben dem zentralen Aspekt der Luftreinhaltung erzielen die einzelnen
Projekte ebenso positive Effekte für den Lärm- und Klimaschutz.
Um die o.g. Ziele zu erreichen, ist einseitiges
Handeln der Verwaltung nicht ausreichend. Durch Einbindung möglichst vieler
Partner und Handlungsträger aus Industrie, Handel, Gewerbe,
Dienstleistungssektor, Wissenschaft und Lehre sollen diese sensibilisiert und
zur Mitwirkung gewonnen werden.
Darüber hinaus wird es darauf ankommen, auch die Bürgerschaft für eine
Mitwirkung bei der Luftqualitätsverbesserung zu gewinnen; schließlich geht es
um „unsere“ Stadt: hohe Lebensqualität, gesunde Lebensbedingungen, hohe
Aufenthaltsqualität, nicht zuletzt aber auch um die Attraktivität als
Wirtschaftsstandort.
Nur durch einen gemeinsam getragenen Konsens vieler
Gruppen und entsprechend vielschichtige Aktivitäten lassen sich dauerhafte
Veränderungen und Erfolge für die Luftreinhaltung erzielen. Die Stadt setzt
hier auf Überzeugung und freiwillige Selbstverpflichtung, anstelle von
Sanktionen. Die ersten Erfolge im Bereich der Partnerschaft „Aachener
Initiative für saubere Luft“ (gegründet 30.05.2008) sowie im Bereich
Betriebliches Mobilitätsmanagement (bei IHK ab 1.7.2008 eingerichtet) und der
Job-Ticket-Kampagne sprechen für sich.
Zielsetzung in Aachen war und ist, im
Luftreinhalteplan auch ohne erhebliche verkehrliche Sanktionen vergleichbare
(oder bessere) Ergebnisse wie in anderen Städten zu erzielen. Vorteil des
Aachener Ansatzes ist die Nachhaltigkeit des Konzeptes und die positiven
Wirkungen auf den Lärm- und Klimaschutz.
Vor diesem Hintergrund begrüßt es die Stadt Aachen sehr, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde für die Planaufstellung diesen innovativen und NRW-weit mit großem Interesse verfolgten Ansatz anerkennt, mitträgt und unterstützt. Dies kommt auch im Entwurf des LRP/AP zum Ausdruck.
Gemäß der Position des Deutschen Städtetages, wonach „großflächige Umweltzonen als letztes Mittel geboten sind, aber die eigentlichen Ursachen des Problems, den Schadstoffausstoß nicht beseitigen“ ist die Umweltzone zwar als Maßnahme aufgeführt, gleichwohl wird Aachen ein Rahmen von circa 2 Jahren eingeräumt, um zu belegen, dass der auf Nachhaltigkeit angelegte Ansatz eine vergleichbare Wirkung entfaltet. Erst nach Ablauf dieser Frist wird bei erkennbarer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte unter dem Aspekt der Wirksamkeit und der Verhältnismäßigkeit geprüft, ob und ggf. in welchem Umfang eine Umweltzone ab Herbst 2010 erforderlich wird.
Fazit: Auch wenn der Erfolgsdruck für Aachen insgesamt hoch ist, kann der jetzt vorgelegte Entwurf als anspruchsvoll, angemessen und als besondere Chance bewertet werden. Für alle verantwortlichen Handlungsträger gilt daher: es müssen jetzt alle Anstrengungen aufgenommen werden, die im LRP vereinbarten Ziele zu erreichen und die einzelnen Projekte zeitnah umzusetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Aachen werden für die im Maßnahmenkatalog beschriebenen Einzelmaßnahmen die entsprechenden Finanzmittel benötigt. Dem Maßnahmenkatalog mit seinen finanziellen Auswirkungen ist bereits im politischen Raum zugestimmt worden. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2009 und Folgejahre wurden soweit die Maßnahmenkosten bekannt waren/sind, diese bereits bei den entsprechenden Produkten eingebracht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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