Entscheidungsvorlage - E 18/0126/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünanlage in Aachen-Walheim, Schleidener Str./Vennbahnstraße/Auf der KierAntrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vom 04.01.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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27.08.2008
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22.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Demzufolge wird der im Zuständigkeitsbereich des Aachener Stadbetriebes befindliche Anteil des Grünbereiches Schleidener Str./ Vennbahnstr./ Auf der Kier in Eigenleistung durch den Aachener Stadtbetrieb unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte gärtnerisch aufgewertet und künftig mit höherem Standard gepflegt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim vom
04.01.2008 wird die Verwaltung beauftragt die Grünanlage Schleidener Str./ Vennbahnstr./ Auf der Kier in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Der hier aufgeführte Bereich beinhaltet mehrere Grundstücksparzellen aus unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen.
1. Dem Aachener Stadtbetrieb obliegt die Pflege und Unterhaltung des als öffentl. Grünanlage ausgewiesenen Bereiches zwischen dem ehem. Bahnhofsgebäude bis zur Straße “Auf der Kier”.
2. Das Immobilienmanagement ist für den Bereich von der Schleidener Str. bis zum ehem. Bahnhofs-gebäude zuständig.
3. Die im ehem. Bahnhofsgebäude beheimateten Vereine sind für die Unterhaltung des Gebäudes sowie der Grundstücksparzelle verantwortlich.
4. Die Zuständigkeit für den Gleiskörper mit dem ehem. Schrankenwärterhaus obliegt der Betreibergesellschaft.
Ein Lageplan ist zur Verdeutlichung beigefügt.
zu 1.: öffentl. Grünanlage zwischen dem ehem. Bahnhofsgebäude bis zur Straße “Auf der Kier”
Auf Grund eines Beschlusses des Umweltausschusses vom 12.06.1991 werden Grünbereiche in Ortsrandlage zu Gunsten des Naturhaushaltes weniger intensiv gepflegt. Diese Kriterien wurden auch in dem hier in Rede stehenden Bereich angewandt. (Pflegeempfehlungen für Grünflächen und Gewässer)
An diese Empfehlungen ist der Stadtbetrieb bezüglich seiner operativen Pflegearbeiten gebunden.
Die derzeit durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen sehen vor:
- die Wegefläche werden regelmäßig gesäubert und in einem verkehrsicherem Zustand gehalten,
- die Sitzbänke werden im Bedarfsfall gesäubert und repariert,
- die Abfallsammelbehältnisse werden regelmäßig geleert,
- die im Umfeld verstreuten Abfälle werden in Zusammenarbeit mit den Bewohnern der öffentl. Einrichtung “Haus Augustinus” aufgesammelt entsorgt,
- die Rasenflächenpflege beschränkt sich auf den direkten Bereich entlang des Weges, welcher
3 -4 mal jährlich gemäht wird,
- die Bäume wurden entsprechen der Dienstanweisung zur Kontrolle des Baumbestandes behandelt, eine Pflege erfolgte bei sich zeigendem Bedarf.
Der Aachener Stadtbetrieb schlägt in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt folgendes Konzept zur künftigen Pflege vor:
- die Wegefläche werden regelmäßig gesäubert und in einem verkehrsicherem Zustand gehalten,
- die Sitzbänke werden gegen überarbeitete Bänke ausgetauscht und danach im Bedarfsfall gesäubert und repariert,
- die Abfallsammelbehältnisse werden regelmäßig geleert, nicht an jeder Bank wird ein Behälter vorgehalten,
- der im Umfeld verstreuten Abfall wird in Zusammenarbeit mit den Bewohnern des öffentl. Einrichtung “Haus Augustinus” aufgesammelt entsorgt,
- die Rasenflächenpflege wird auf den gesamten Bereich ausgeweitet, wobei an den vom Weg entfernt liegenden Gehölzpflanzungen aus ökologischen Gründen ein Kräuterstreifen erhalten werden soll, die Pflegehäufigkeit wird auf 6-8 Schnitte pro Jahr erhöht,
- der Baum- und Strauchbestand wird durchgearbeitet, d.h. durch Samenanflug gewachsene Jungbäume und Sträucher werden zum Teil entfernt, Andere werden zur gesunden Entwicklung im Stammbereich aufgeschnitten und/oder im Kronenbereich gepflegt. Zur Erhöhung der Sicherheit für die Bürger wird durch geringfügige Rodungen im Strauchbereich mehr Transparenz geschaffen. Nach dieser Grundpflege erfolgt dann die weitere Kontrolle des Baumbestandes entsprechend der Dienstanweisung und Handlung bei sich zeigendem Bedarf, der Strauchbestand hingegen wird in das Pflegeprogramm zum regelmäßigen Schnitt aufgenommen.
Der Austausch der Bänke und die Abpollerung des Weges wurden schon vorgenommen und die Umsetzung der intensiveren Pflege kann kurzfristig erfolgen.
zu 2.: städtische Privatfläche von der Schleidener Str. bis zum ehem. Bahnhofsgebäude
Die in der Tat nicht einladend wirkende Fläche wird in Absprache mit dem Fachbereich Immobilien-management durch den Aachener Stadtbetrieb gärtnerisch aufgewertet.
Folgende erste Maßnahmen sind vorgesehen:
- der nur noch in Teilbereichen vorhandene Holzspriegelzaun wird ersatzlos entfernt,
- der im Umfeld verstreuten Abfall wird ggf. in Zusammenarbeit mit den Bewohnern des öffentl. Einrichtung “Haus Augustinus” aufgesammelt entsorgt, ein Gespräch hierzu wird zu gegebener Zeit geführt,
Mit dem Fachbereich Liegenschaften (FB 23) ist der Pflegeumfang für die hier wachsenden Baum- und Strauchbestände zu klären.
zu 3.: Grundstücksparzelle ehem. Bahnhofsgebäude
- Der Aachener Stadtbetrieb kann hierzu keine Aussage treffen.
zu 4.: Gleiskörper mit dem ehem. Schrankenwärterhaus
- Der Aachener Stadtbetrieb kann hierzu keine Aussage treffen.
Fußläufige Verbindung zwischen dem Seniorenwohnheim und der Grünanlage
Zur Realisierung ist die Querung der Bahntrasse erforderlich. Auch hierzu kann der Aachener Stadtbetrieb keine Aussage treffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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329,4 kB
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