Entscheidungsvorlage - FB 11/0193/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle durch den Kreis Aachen zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle durch den Kreis Aachen zu.

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt den zustimmenden Beschluss des Rates zur Kenntnis,  die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle durch den Kreis Aachen abzuschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Erklärter gemeinsamer Wille zwischen Kreis Aachen und Stadt Aachen ist, dass im laufenden Prozess zur Bildung der StädteRegion Aufgaben im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits übertragen werden können. Eine verstärkte Kooperation bei neuen Aufgaben bzw. bei Personalveränderungen im Vorgriff auf die StädteRegion ist ausdrücklich gewünscht.

 

Aufgrund der personellen Entwicklung der Sachgebiete insbesondere beim Kreis Aachen (dortige Mitarbeiterin geht zum 30.09.2008 in Rente) soll die Aufgabenübertragung auf die Städteregion vorgezogen werden. Die bis 2015 zu erzielende Synergie unter Mitberücksichtigung der personellen Ausstattung der Fachstelle Gewalt ist in die Bewirtschaftung der Stellen durch Kreis und Stadt einbezogen worden. Der Kreis hat in diesem Rahmen eine Teilzeitstelle für die Adoptionsvermittlungsstelle mit Besetzungsziel zum 15.10.2008 ausgeschrieben. Hierbei wurde  auf die zum 01.11.2008 beabsichtigte Zusammenführung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle für das Gebiet der StädteRegion -Stadt und Kreis Aachen- hingewiesen.

 

Da in Ermangelung von Tagesordnungspunkten die Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 23.09.2008 entfällt, wurden alle Fraktionen des Rates der Stadt zeitgleich mit dem Versand der Ausschuss-/ Ratsvorlagen angeschrieben.  

           

In der Anlage ist der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügt. Durch die gewählte delegierende Form der Vereinbarung wird die Zuständigkeit der Stadt Aachen auf den Kreis Aachen übertragen, so dass der Kreis Aachen die Aufgaben nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz auch für das Stadtgebiet nach außen in eigener Zuständigkeit ausführen wird.

 

Der Personalrat der Stadt Aachen hat in seiner  Sitzung am 16.09.2008 seine Zustimmung erteilt.

 

Der Kreistag wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 16.10.2008 einen entsprechenden Beschuss fassen. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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