Entscheidungsvorlage - FB 11/0193/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Aachen zur Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; Schule
- Verfasst von:
- Herr Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.10.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.10.2008
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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23.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen
Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle durch den Kreis Aachen
zuzustimmen.
Der Rat der Stadt
stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen
dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben
der Adoptionsvermittlungsstelle durch den Kreis Aachen zu.
Der Kinder- und
Jugendhilfeausschuss nimmt den zustimmenden Beschluss des Rates zur
Kenntnis, die als Anlage
beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der
Stadt Aachen zur vorzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben der
Adoptionsvermittlungsstelle durch den Kreis Aachen abzuschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erklärter
gemeinsamer Wille zwischen Kreis Aachen und Stadt Aachen ist, dass im laufenden
Prozess zur Bildung der StädteRegion Aufgaben im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits übertragen werden können. Eine
verstärkte Kooperation bei neuen Aufgaben bzw. bei Personalveränderungen im
Vorgriff auf die StädteRegion ist ausdrücklich gewünscht.
Aufgrund der
personellen Entwicklung der Sachgebiete insbesondere beim Kreis Aachen (dortige
Mitarbeiterin geht zum 30.09.2008 in Rente) soll die Aufgabenübertragung auf
die Städteregion vorgezogen werden. Die bis 2015 zu erzielende Synergie unter
Mitberücksichtigung der personellen Ausstattung der Fachstelle Gewalt ist in
die Bewirtschaftung der Stellen durch Kreis und Stadt einbezogen worden. Der
Kreis hat in diesem Rahmen eine Teilzeitstelle für die
Adoptionsvermittlungsstelle mit Besetzungsziel zum 15.10.2008 ausgeschrieben.
Hierbei wurde auf die zum
01.11.2008 beabsichtigte Zusammenführung der Aufgaben der
Adoptionsvermittlungsstelle für das Gebiet der StädteRegion -Stadt und Kreis
Aachen- hingewiesen.
Da in Ermangelung
von Tagesordnungspunkten die Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am
23.09.2008 entfällt, wurden alle Fraktionen des Rates der Stadt zeitgleich mit
dem Versand der Ausschuss-/ Ratsvorlagen angeschrieben.
In der Anlage ist
der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügt. Durch die
gewählte delegierende Form der Vereinbarung wird die Zuständigkeit der Stadt
Aachen auf den Kreis Aachen übertragen, so dass der Kreis Aachen die Aufgaben
nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz auch für das Stadtgebiet nach außen in
eigener Zuständigkeit ausführen wird.
Der Personalrat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 16.09.2008 seine Zustimmung
erteilt.
Der Kreistag wird
voraussichtlich in seiner Sitzung am 16.10.2008 einen entsprechenden Beschuss
fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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