Entscheidungsvorlage - FB 11/0194/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerwesen durch den Kreis Aachen zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerwesen durch den Kreis Aachen zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Erklärter gemeinsamer Wille zwischen Kreis Aachen und Stadt Aachen ist, dass im laufenden Prozess zur Bildung der StädteRegion Aufgaben im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits übertragen werden können. Eine verstärkte Kooperation bei neuen Aufgaben bzw. bei Personalveränderungen im Vorgriff auf die StädteRegion ist ausdrücklich gewünscht.

 

Aufgrund der über bereits längere Zeit angespannten personellen Situation in der zugehörigen Abteilung des städtischen Fachbereiches Sicherheit und Ordnung soll die Übertragung der Aufgaben im Schornsteinfegerwesen auf die Städteregion vorgezogen werden. Konkret handelt es sich um die Aufgaben nach dem Schornsteinfegergesetz sowie  Aufgaben nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen gemäß der 1. BImSchV.

 

In der Anlage ist der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügt. Durch die gewählte delegierende Form der Vereinbarung wird die Zuständigkeit der Stadt Aachen auf den Kreis Aachen übertragen, so dass der Kreis Aachen die Aufgaben im Schornsteinfegerwesen auch für das Stadtgebiet nach außen in eigener Zuständigkeit ausführen wird. Für alle in der Städteregion tätigen Bezirksschornsteinfeger gibt es nur noch eine Aufsichtsbehörde und somit auch nur noch einen Gesprächspartner für die Schornsteinfegerinnung.

 

Die im Rahmen der Bildung der Städteregion verfolgte Erzielung von Synergieeffekten durch die Zusammenführung von Aufgaben wird umgesetzt: Der Kreis nimmt bei einer Mitarbeiterin eine Stundenerhöhung im Umfang von 0,3 Stelle vor, wohingegen bei der Stadt  0,5 Stelle für das Schornsteinfegerwesen gebunden gewesen ist . Durch den städtischen Fachbereich Personal und Organisation wird die Einsparung einer halben Stelle im Fachbereich Sicherheit und Ordnung bei der weiteren Personalbewirtschaftung berücksichtigt (Anbringen eines nachrichtlichen 0,5 kw-Vermerks im Stellenplan).

           

Der Personalrat der Stadt Aachen hat in seiner  Sitzung am 16.09.2008 seine Zustimmung erteilt.

 

Der Kreistag wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 16.10.2008 einen entsprechenden Beschuss fassen. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Dem Kreis Aachen werden bis zur Bildung der Städteregion Personalkosten im Umfang von 0,3 Stelle erstattet (sh. Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung). Die Stadt spart 0,5 Stelle im Wege der weiteren Personalbewirtschaftung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung ein.

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Anlagen

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