Entscheidungsvorlage - FB 11/0194/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Aachen zur Wahrnehmung der Aufgaben der im Schornsteinfegerwesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- Herr Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.10.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen
Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerwesen durch den Kreis Aachen
zuzustimmen.
Der Rat der Stadt stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen zur vorzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerwesen durch den Kreis Aachen zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erklärter
gemeinsamer Wille zwischen Kreis Aachen und Stadt Aachen ist, dass im laufenden
Prozess zur Bildung der StädteRegion Aufgaben im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits übertragen werden können. Eine
verstärkte Kooperation bei neuen Aufgaben bzw. bei Personalveränderungen im
Vorgriff auf die StädteRegion ist ausdrücklich gewünscht.
Aufgrund der über
bereits längere Zeit angespannten personellen Situation in der zugehörigen
Abteilung des städtischen Fachbereiches Sicherheit und Ordnung soll die
Übertragung der Aufgaben im Schornsteinfegerwesen auf die Städteregion
vorgezogen werden. Konkret handelt es sich um die Aufgaben nach dem
Schornsteinfegergesetz sowie
Aufgaben nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen gemäß der 1.
BImSchV.
In der Anlage ist
der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügt. Durch die
gewählte delegierende Form der Vereinbarung wird die Zuständigkeit der Stadt
Aachen auf den Kreis Aachen übertragen, so dass der Kreis Aachen die Aufgaben
im Schornsteinfegerwesen auch für das Stadtgebiet nach außen in eigener
Zuständigkeit ausführen wird. Für alle in der Städteregion tätigen
Bezirksschornsteinfeger gibt es nur noch eine Aufsichtsbehörde und somit auch
nur noch einen Gesprächspartner für die Schornsteinfegerinnung.
Die im Rahmen der
Bildung der Städteregion verfolgte Erzielung von Synergieeffekten durch die
Zusammenführung von Aufgaben wird umgesetzt: Der Kreis nimmt bei einer
Mitarbeiterin eine Stundenerhöhung im Umfang von 0,3 Stelle vor, wohingegen bei
der Stadt 0,5 Stelle für das
Schornsteinfegerwesen gebunden gewesen ist . Durch den städtischen Fachbereich
Personal und Organisation wird die Einsparung einer halben Stelle im
Fachbereich Sicherheit und Ordnung bei der weiteren Personalbewirtschaftung
berücksichtigt (Anbringen eines nachrichtlichen 0,5 kw-Vermerks im
Stellenplan).
Der Personalrat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 16.09.2008 seine Zustimmung
erteilt.
Der Kreistag wird
voraussichtlich in seiner Sitzung am 16.10.2008 einen entsprechenden Beschuss
fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Dem Kreis Aachen
werden bis zur Bildung der Städteregion Personalkosten im Umfang von 0,3 Stelle
erstattet (sh. Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung). Die Stadt
spart 0,5 Stelle im Wege der weiteren Personalbewirtschaftung im Fachbereich
Sicherheit und Ordnung ein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,4 kB
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