Entscheidungsvorlage - FB 61/0905/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 903 - Stolberger Straße/Elsassstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Stolberger Straße/ Ecke Elsassstraßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Erweiterung der überbaubaren Fläche im Untergeschoss bis an die Grenze des Grundstückes Stolberger Straße 217 auf einer Länge von 16,0 m mit einer max. Gebäudehöhe von 174,10 m über NHN
- Vergrößerung der Mischgebietsfläche um ca. 3,0 m nach Süden
- Anhebung der Gebäudehöhe für das Minarett von 215,00 m auf 215,50 m über NHN
Außerdem weist er sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 903, die im Rahmen der Offenlage vorgebracht wurden und die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Er beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Stolberger Straße/ Elsassstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0905/WP15 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 07.05.2008 dem Planungsausschusses empfohlen, für den Bereich Stolberger Straße / Elsassstraße einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Bebauungsplan Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2008 beschlossen, für den Bereich Stolberger Straße / Elsassstraße einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Bebauungsplan Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 16.06.2008 bis einschließlich 18.07.2008 stattgefunden. Während dieser Zeit sind von 2 Bürgern Bedenken gegen die Planung vorgetragen worden. Außerdem wurden von 2 beteiligten Behörden Stellungnahmen eingereicht.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.09.2008 mit dem Ergebnis der Offenlage befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Erweiterung der überbaubaren Fläche im Untergeschoss bis an die Grenze des Grundstückes Stolberger Straße 217 auf einer Länge von 16,0 m mit einer max. Gebäudehöhe von 174,10 m über NHN
- Vergrößerung der Mischgebietsfläche um ca. 3,0 m nach Süden
- Anhebung der Gebäudehöhe für das Minarett von 215,00 m auf 215,50 m über NHN
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat ebenfalls am 18.09.2008 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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407,3 kB
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(wie Dokument)
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390,4 kB
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