Entscheidungsvorlage - FB 61/0925/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender HochwasserschutzTeil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rurhier: Stellungnahme der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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05.11.2008
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber der Bezirksregierung Köln zu vertreten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber der Bezirksregierung Köln zu vertreten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber der Bezirksregierung Köln zu vertreten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber der Bezirksregierung Köln zu vertreten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber der Bezirksregierung Köln zu vertreten.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber der Bezirksregierung Köln zu vertreten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln hat in seiner 13. Sitzung am 13.Juni 2008 die Erarbeitung der o.g. Planänderung beschlossen. Hiermit wurde die Bezirksplanungsbehörde beauftragt das Erarbeitungsverfahren nach §14 Landesplanungsgesetzt (LPlG) NRW durchzuführen.
Die Frist zur Stellungnahme innerhalb der öffentliche Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) in Rahmen der Mitwirkung nach §14(2) LPlG NRW Anregungen zu dem Planentwurf vorbringen können wurde auf 4 Monate festgelegt. Somit ist seitens der Stadt Aachen eine fristgerechte Stellungnahme bis zum 05 November abzugeben.
Da aufgrund der Beratungsabfolge der Planungsausschuss erst am 13.11.2008 berät, wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt, eine fristgerechte Stellungnahme vorbehaltlich der Beratung im Planungsausschuss einreichen zu können.
Gemäß §20 (4) LPlG NRW werden die fristgerecht vorgebrachten Anregungen mit den Beteiligten erörtert. Dieser Termin steht derzeit noch nicht fest.
Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung
Auf Grundlage der Erlasse der Landesplanungsbehörde zur Umsetzung der Ziele aus den Handlungsempfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung zum vorbeugenden Hochwasserschutz soll der Regionalplan zu diesem Thema weiter entwickelt werden.
Zudem genehmigte die Landesplanungsbehörde den Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen mit der Maßgabe, ihn durch eine Änderung um zeichnerische und textliche Ziele für “Überschwemmungsbereiche” zu ergänzen.
Das Plangebiet für den Teil 2 umfasst den Großteil der Region Aachen, ausgenommen einige Kommunen im östlichen Kreisgebiet der Kreise Düren und Euskirchen. Hiermit wird das Wassereinzugsgebiet der Rur (mit der Inde und Wurm als größte Nebenflüsse) abgedeckt.
Nach Sichtung der Unterlagen des Planentwurfes zur
Regionalplanänderung werden die wesentlichen Inhalte in der Vorlage dargelegt.
Umfassende Unterlagen hierzu werden den Fraktionen mit separater Post
zugestellt.
Textliche Darstellung
Aufgrund der textlichen Ausführungen des Planentwurfes sind
seitens der Stadt Aachen Anregungen oder Änderungen nicht erforderlich.
Das im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen bereits genehmigte und bekanntgemachte Kapitel 2.4.1 “Oberflächengewässer, Hochwasserschutz” wird in die Unterkapitel 2.4.1.1 “Oberflächengewässer” und 2.4.1.2 “Hochwasserschutz” eingeteilt.
Zum neuen Unterkapitel 2.4.1.1 Hochwasserschutz erfolgen zu “Vorbemerkung, Ziele und Erläuterung” Änderungen und Ergänzungen.
In den Vorbemerkungen des Planentwurfes werden anhand der Abbildung (siehe Anhang 1) die Unterscheidung von Überschwemmungsbereich, potentieller Überflutungsbereich, Extremhochwasserbereich und die Abgrenzung in Vorrang und Vorbehalt veranschaulicht.
Hiermit wird deutlich, welche Bereiche in der zeichnerischen Darstellung und bei Abbildung in der Erläuterungskarte aufgenommen werden sollen.
Wesentlicher Bestandteil sind neben den zeichnerischen Darstellungen im Regionalplan die Zieldarstellungen. Diese werden im Folgenden kurz zusammengefasst:
Ziel 1 - Natürlich geprägte Fließgewässer sind zu erhalten, naturferne in einen naturnahen möglichst entfesselten Zustand zu versetzen und die Renaturierung, Sicherung und der Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume ist Vorrang vor dem Ausbau der Gewässer einzuräumen.
Ziel 2 - Überschwemmungsbereiche sind Vorranggebiete und als solche zu erhalten und zu entwickeln. Soweit durch 100jährige Berechnung (HQ100) belegt, sind die Überschwemmungsbereiche von entgegenstehender Nutzung und zusätzlichen Baugebieten in Bauleitplänen freizuhalten. Die noch nicht in Anspruch genommenen Bauflächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes, die in Überschwemmungsbereichen liegen, sollen dem Retentionsraum zugeführt werden.
Ziel 3 - Es sind geeignete Bereiche zur Vergrößerung des Rückhaltevermögens an ausgebauten und eingedeichten Gewässern vorsorgend zu sichern.
Ziel 4 - Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die Kommunen auf das Risiko der Hochwassergefährdung hinweisen. Dies gilt für die Vorranggebiete sowie die Vorbehaltsgebiete, soweit sie in den Bauleitplänen nicht als überschwemmungsgefährdete Gebiete vorgemerkt sind.
Auswirkung für das Stadtgebiet Aachen:
Im Zuge der Klimaveränderung und einer fortschreitenden Flächenversiegelung im Einzugsgebiet der Gewässer, ist zur nachhaltigen Minderung der Hochwassergefährdung die Pflege und Verbesserung von Schutzeinrichtungen und Abflussmanagement eminent.
Im Planentwurf wird darauf hingewiesen, das generell auf einen Rückhalt und verlangsamten Abfluss des Wassers im gesamten Einzugsgebietes hinzuwirken ist.
Da Aachen vornehmlich Quellbereich unter anderem für die
Wurm und Inde ist, kommt hier dem Stadtgebiet eine hohe Bedeutung zu.
Besonderes Augenmerk sollte, nach Planentwurf, dem Erhalt und der Vergrößerung
der Retentionsräume und ihre Freihaltung von Siedlungen sowie anderen
ungeeigneten Nutzungen gelegt werden.
Für die meisten Flächen im Stadtgebiet Aachen, denen eine besondere Bedeutung zukommt, sind die Vorgaben des Planentwurfes ohne weiteres umsetzbar, da sie sich größtenteils auf nicht bebauten Ortslagen, Wiesenbereiche oder Naturschutzbereiche erstrecken.
Generell sind die förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete gemäß Verordnung und die entsprechenden Maßnahmenkataloge maßgeblich. Insbesondere ist dies für die Bauleitplanung da, wo empfindliche Flächen im Verlauf der Wurm oder Inde betroffen sind, zu berücksichtigen.
Nicht dargestellte bzw. abgebildete Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete kleinerer Fließgewässer im Regionalplan werden im Rahmen der
Verfahren gemäß § 32 LPlG behandelt.
Das bedeutet, das Änderungen auf Ebene der Bauleitplanung im Einzelfall der
Prüfung unterliegen.
Beim intensiven Informationsaustausch im Rahmen der Bauberatung und Bauleitplanung kann neben der gültigen Verordnungen für Wurm und Inde auch bereits auf Daten für die Gewässer Iterbach, Senserbach und Kupferbach zurückgegriffen werden. Überschwemmungsbereiche entlang dieser Gewässer resultieren auf Berechnungen HQ 50 .
Hiermit kann dem Nutzer/Eigentümer Auskunft über die Hochwassergefährdung seiner Flächen gegeben und bei Nutzungsänderung oder Bauleitplanung die Auswirkungen entsprechend berücksichtigt werden.
Zeichnerische Darstellung und Erläuterungskarte
Die heute noch vorhandenen Retentionsräume sollen zur Sicherung im Regionalplan als `Überschwemmungsbereiche ́zeichnerisch dargestellt werden. Auch die Rückgewinnung von Retentionsräumen soll einbezogen werden. Die Darstellung orientiert sich vornehmlich an 100jährigen Ereignissen.
Zur räumlichen Veranschaulichung sollen potentielle Überflutungsbereiche und Extremhochwasserbereiche außerhalb der Überschwemmungsbereiche in einer Erläuterungskarte abgebildet werden. Im Entwurf werden die zeichnerischen Darstellungen und die Abbildung der Erläuterungskarte in einem Plan, Maßstab 1. 50 000, zusammengefasst. Zur besseren Orientierung sind außerdem aus dem gültigen Regionalplan alle Siedlungsbereiche übernommen worden. Insoweit die Siedlungsbereiche zur Entschärfung von Konflikten mit dem Hochwasserschutz beitragen, sind diese ebenfalls Verfahrensgegenstand. Dies trifft für Aachen nicht zu.
Darstellung im Stadtgebiet Aachen
Derzeit beziehen sich die zugrundegelegten Fachdaten für die
Inde auf Berechnungen des Wasserverband Eifel-Rur (Überschwemmungsbereiche
12/07, Potentielle Überflutungsbereiche 12/07, Extremhochwasserbereiche 03/08)
und für die Wurm auf Daten des Wasserverbandes Eifel-Rur sowie des
Landesumweltamtes (Überschwemmungsbereiche 03/08 und 2004,
Extremhochwasserbereiche 03/08).
Die Überschwemmungsbereiche in der Karte stellen in generalisierter Form die tatsächlichen zuzüglich rückgewinnbaren Überschwemmungsflächen dar.
An der Wurm schließen die rückgewinnbaren Überschwemmungsbereiche nicht die bebauten Flächen ein. Dies wurde aufgrund einer Ortsbegehung der Bezirksplanungsbehörde im März 2008 entschieden. Dem kann seitens der Stadt Aachen gefolgt werden.
Im Bereich der Hochbrücker Mühle südlich der BAB A 4 ist ein potentieller Überflutungsbereich abgebildet. Die Darstellung der Überschwemmungsbereiche resultiert aus der gültigen Verordnung der Wurm zwischen Aachen und Herzogenrath von 2001.
Im Zuge der Sicherstellung des Hochwasserschutzes für die Kläranlage Soers sind bereits 2007 Umbaumaßnahmen genehmigt worden. Dadurch ist der Bereich der Kläranlage nicht mehr als Überschwemmungsgebiet sondern als hochwassergefährdeter Bereich einzuschätzen. Derzeit stehen die Umbaumaßnahmen noch aus. Nach Fertigstellung ist die Überschwemmungsgebietsverordnung der Wurm seitens der Bezirksregierung entsprechend anzupassen. Der Entwurf zum Regionalplan stellt aktuell den Bereich der Kläranlage Soers als Überschwemmungsbereich dar. Die Rücknahme der Darstellung im Regionalplan sollte angeregt werden.
Die Darstellung im Flussverlauf der Inde basiert auf der gültigen Verordnung für die Inde von 1998. Weitere Fließgewässer des Stadtgebietes sind nicht dargestellt.
Auch hier wird darauf verwiesen, dass sich die Bewertung der Flächen auf die gültige Überschwemmungsgebietsverordnungen und die entsprechenden Maßnahmenkataloge bezieht.
Stellungnahme der Stadt Aachen
Aachen liegt im Quellbereich der Wurm und Inde. Gerade diesem Quellbereichen kommt im Hinblick auf einen nachhaltigen Hochwasserschutz besondere Bedeutung zu.
Zur Sicherung der Flächen für Überschwemmungsbereiche und zur Sicherung bei Extremereignissen wird angeregt einen Überschwemmungsbereich Iterbach in die zeichnerischen Darstellung aufzunehmen. In der Anlage wird im Maßstab 1: 50 000 deutlich, dass sich dieser Bereich auf Ebene des Regionalplanes darstellen lässt. Der Stadt Aachen liegt ein Gutachten, erstellt durch das Büro Hydrotec von 1999, für den Iterbach vor. Das Gutachten stellt ein 100-jähriges Ereignis (HQ100) nach den 1999 aktuellen Berechnungsmethoden dar. Damals wurde das Gutachten von der Stadt Aachen in Auftrag gegeben um abschätzen zu können, welche Kanaldeckel des Iterbachsammlers bei Hochwasser überflutet werden bzw. ob Wasser in den Kanal eindringt.
Daraus folgend sind alle relevanten Schachtbauwerke höher gelegt oder mit einem tageswasserdichten Deckel versehen worden.
Größtenteils beträfe die zeichnerische Darstellung eines Überschwemmungsbereiches Iter nicht bebaute Bereiche. Als Zufluss zur Inde ist die Iter speziell für das Nadelöhr Kornelimünster, aber auch für die nachfolgenden betroffenen Ortslagen außerhalb des Stadtgebietes, ein wichtiger Retentionsraum auf den es hinzuweisen gilt.
Darüber hinaus wird angeregt für die Gewässer Senserbach und Kupferbach vorhandenen Gutachten (HQ50) in geeigneter zeichnerischer oder textlicher Form zu berücksichtigen. Die Untersuchungen für den Senserbach sind seitens der Stadt Aachen und der Waterschap Roer en Overmaas in Auftrag gegeben worden, um die Hochwassersituation der Ortslage Lemiers zu untersuchen. Im Rahmen der Sanierung der Stauanlage Kupferbach ist der Stadt Aachen seitens der Bezirksregierung Köln auferlegt worden, die Flächen oberhalb des Pommerotter Weges zu sichern.
Aufgrund der 2007 genehmigten Umbaumaßnahmen der Kläranlage Soers ist die Fläche der Kläranlage nicht mehr als Überschwemmungsbereich darzustellen. Es wird darauf hingewiesen die Überschwemmungsgebietsverordnung der Wurm in diesem Bereich entsprechend anzupassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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