Kenntnisnahme - FB 61/0926/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrssicherheit Berensberger Straße/FerberbergAntrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Laurensberg vom 02.09.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sowie der unauffälligen Unfallsituation zusätzliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Berensberger Straße nicht erforderlich sind.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Berensberger Straße weist zwischen dem Ortsende Richterich und der Einmündung Ferberberg lediglich eine Länge von ca. 450 m auf und ist in diesem Teilstück mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgeschildert. Zwar begleitet über einen großen Teilabschnitt eine 1,00 m hohe Hecke die Berensberger Straße, diese endet jedoch ca. 50 m vor der Einmündung Ferberberg und beeinträchtigt bei der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung nicht die Sichtverhältnisse zwischen den Kraftfahrern auf der Berensberger Straße und aus dem Ferberberg. Außerdem weisen zahlreiche Verkehrszeichen im unmittelbaren Kreuzungsbereich einschließlich des Verkehrszeichens 301 „Vorfahrt an der nächsten Einmündung“ auf die dort auftreffenden Nebenstraßen hin.
Die bestehende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die sich auch hinter der Einmündung Ferberberg fortsetzt, lässt die ankommenden Verkehrsteilnehmer hintereinander fahren und ermöglicht nur das Überholen langsam fahrender landwirtschaftlicher Fahrzeuge. Die Auswertung der in der angesprochenen Kreuzung in den vergangenen drei Jahren registrierten fünf Verkehrsunfälle mit den dabei geschilderten Unfallhergängen geben keine Hinweise auf eine Entstehungsgeschichte wie im vorliegenden Antrag dargestellt. Je zwei Unfälle sind zwischen Kraftfahrern aus der Hasenwaldstraße bzw. von Kraftfahrern aus dem Ferberberg jeweils mit bevorrechtigtem Verkehr der Berensberger Straße von Richterich registriert worden. Ein Unfall erfolgte mit einem von rechts aus Berensberg kommenden Fahrradfahrer. Alle Unfallschilderungen beschreiben einzelne ankommende bevorrechtigte Kfz, deren Geschwindigkeit falsch eingeschätzt wurde.
Ein Überholverbot, das lediglich Autofahrer daran hindern soll, beim Überholen eines vorausfahrenden Kraftfahrzeuges die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu überschreiten, wird nicht angeordnet. Bei Beachtung der bereits bestehenden Verkehrsbeschränkungen ist die Verkehrssicherheit in diesem Straßenstück gewährleistet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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381,9 kB
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