Kenntnisnahme - BA 4/0109/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Erläuterung der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Bebauungsplan Nr. 840 setzt auf dem Grundstück

 

Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 879

 

sowie auf Teilflächen aus den Grundstücken

 

Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nrn. 1287 und 1288

 

eine mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche fest. Die von dieser Festsetzung betroffene Fläche ist 2,50 m breit und ca. 150 m² groß. Die derzeit ausgebaute Wegefläche ist insgesamt 4,50 m breit. Der nördlich der mit einem Gehrecht zu belastenden Fläche verbleibende 2,00 m breite Grundstücksstreifen soll weiterhin von den Anliegern zum Parken genutzt werden können. Vor Rechtskraft des Bebauungsplans handelte es sich um eine private Wegefläche, die ausschließlich der Erschließung der Grundstücke Benediktinerweg 11-15 diente.

 

Die mit einem Gehrecht zu belastende Fläche steht im Eigentum von vier privaten Grund-stückseigentümern. Die Belastung der drei betroffenen Grundstücke mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit löst einen Entschädigungsanspruch aus. Um eine einvernehm-liche Einigung mit den Grundstückseigentümern zu erzielen, werden von der Verwaltung intensive Verhandlungen geführt.

 

Sollte bis zum 30.06.2009 keine einvernehmliche Regelung mit den Eigentümern abgeschlossen sein, wird die Verwaltung den politischen Gremien die Einleitung eines Verfahrens nach §85 BauGB vorschlagen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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