Kenntnisnahme - FB 36/0231/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Lärmschutzmaßnahmen A4- Antrag der CDU-Fraktion vom 08.01.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/41
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bericht der Verwaltung
Der FB Umwelt wurde gebeten, die Lärmbelastung an der A4 im Bereich Richterich aufgrund der prognostizierten Verkehrsmengen festzustellen und darzulegen, wie die Bewohner vor dem zu erwartenden Lärmpegel geschützt werden.
Der Antrag beinhaltet die Aussage, dass das Verkehrsaufkommen auf der A 4 im Zusammenhang mit dem Ausbau des Autobahnkreuzes von 50.700 KFZ/24h bis zum Jahr 2015 auf 65.700 KFZ/24h ansteigen wird.
Der Fachbereich Umwelt hatte daraufhin dem Baulastträger StraßenNRW gebeten, die Fragen zu beantworten.
1. Die oben genannten Verkehrszahlen stammen aus der Straßenverkehrszählung 2000 und beziehen sich auf den Autobahnabschnitt Aachen-Zentrum bis zum Abzweig A 4/A 544. Eine lärmtechnische Berechnung mit den prognostizierten Verkehrsmengen von 65.700 KFZ/24h ergibt eine nicht wahrnehmbare Pegelerhöhung von max. 1,2 dB(A) für diesen Abschnitt.
2. Die angesprochene Wohnbebauung im Bereich des Stadtteiles Richterich befindet sich im Abschnitt Grenzübergang Vetschau bis Abfahrt Laurensberg. Die aktuelle Verkehrsbelastung liegt hier bei ca. 34.000 KFZ/24h. Eine Berechnung mit einer Verkehrszunahme von 30 % (44.200 KFZ/24h) ergibt auch hier eine Pegelerhöhung von max. 1,2 dB(A). Bei dieser Berechnung werden die maßgeblichen Lärmsanierungsgrenzwerte, an den Gebäuden , die sich im Bereich hinter der vorhandenen 7m hohen Lärmschutzwand befinden, eingehalten.
3. Die erweiterten Untersuchungen zum Lärmschutz im Bereich des Hander Weges (Bürgerantrag vom 16.01.2008) waren im Februar 2008 noch nicht abgeschlossen und weitere Informationen wurden für dieses Jahr zugesagt. Mitte August 2008 wurde der Fachbereich Umwelt durch StraßenNRW dahingehend informiert, dass die Untersuchung abgeschlossen ist, aber das Untersuchungsergebnis zuerst zur Genehmigung beim Bundesverkehrsminister vorgelegt werden muss. Wenn diese Genehmigung vorliegt, werden Details veröffentlicht.