Entscheidungsvorlage - FB 61/0919/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt, die Straße An der Unterbahn zwischen der Engstelle am Kirchengrundstück Trierer Straße und der Einmündung Weiern als verkehrsberuhigten Bereich nach Verkehrszeichen 325/326 StVO auszuschildern.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße An der Unterbahn ist eine in Pflaster niveaugleich hergestellte Verkehrsfläche, in der insgesamt 26 öffentliche Parkmöglichkeiten in farblich abgesetztem Pflaster eingelassen sind. Die ca. 5,30 m breite Hauptfahrbahn lässt auch im Quartierszentrum grundsätzlich weitere Parkmöglichkeiten zu. Hierdurch würde jedoch das Erscheinungsbild des „Dorfplatzes“ mit bespielbarer Rasenfläche und auffälliger Aufenthaltsfunktion zerstört, so dass die Verwaltung in diesem Bereich keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten vorsieht.

 

Demgegenüber ist die Zufahrtsstraße von Weiern bis zur ersten Wegegabelung ohne angrenzende Wohnbebauung oder Grundstückszufahrten und wird von den spielenden Kindern sicherlich auch kaum angesteuert. Hier bietet sich zwischen Laterne 7 und der Wegegabelung ein ca. 30 m langer Fahrbahnrandparkstreifen in 1,80 m Breite an, um an Wochenenden oder bei starkem Besucherverkehr Ausweichparkmöglichkeiten bereit zu stellen. Erfahrungsgemäß werden die Anwohner zunächst die hausnahen öffentlichen Parkmöglichkeiten nutzen und erst zum Schluss auf diese entfernteren Parkstände ausweichen, so dass diese markierten Parkplätze weitestgehend unbenutzt bleiben werden und lediglich einen letzten Puffer darstellen.

 

Aus Richtung Trierer Straße schlägt die Verwaltung vor, den verkehrsberuhigten Bereich erst am Ende des Kirchengrundstückes beginnen zu lassen, da hier eine bauliche Engstelle als Eintritt in ein neues Gebiet besteht und der Bereich an der Kirche wegen der dort fehlenden Wohnbebauung und der nahen Trierer Straße nicht als bevorzugter Kinderspielbereich geeignet ist.

 

Darüber hinaus sollen keine Veränderung vor Ort vorgenommen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die beiden Verkehrszeichen 325/326 StVO sind aus dem lfd. Haushalt für Beschilderungen beim Baubetriebshof zu tragen.

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Anlagen

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