Kenntnisnahme - FB 61/0932/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Radverkehr an BaustellenRatsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE vom 26.08.2008, Nr. 330/15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die verkehrlichen und sicherheitstechnischen Interessen der Fußgänger, des Kraftfahrzeugverkehrs, des Linienverkehrs und der Fahrradfahrer im Bereich von Baustellen im öffentlichen Straßenraum angemessen berücksichtigt werden müssen. Der Antrag vom 26.08.2008 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum müssen von den dort tätigen Firmen ordnungsgemäß abgesichert werden. Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Die Bundesregierung hat mit den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verbindliche Vorgaben für die Verkehrsregelung an Baustellen erlassen. Zudem sind in der RSA typisierte Regelpläne für Standardsituationen an Baustellen enthalten, die eine Routinebearbeitung erleichtern.
Naturgemäß kommt es im Bereich von Baustellen im Straßenraum zu einer Einschränkung für die Verkehrsteilnehmer. Dabei ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen, die sich zunächst an den Sicherheitsbedürfnissen orientiert. Daher werden in der Regel für Gehwege oder Notgehwege Mindestbreiten festgelegt. Parkbeschränkungen müssen fast immer angeordnet werden. Auch der fließende Verkehr ist oftmals betroffen und bedarf der Beschränkung, die sich schlimmstenfalls als Sperrung auswirken kann. Die Belange des Linienverkehrs finden dabei in Absprache mit den Nahverkehrsunternehmen Berücksichtigung.
In den letzten Jahren hat die Führung des Fahrradverkehrs an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig sind die verkehrsrechtlichen Vorgaben für den Radverkehr komplexer geworden. So wissen viele Verkehrsteilnehmer und Beschäftige an Baustellen in der Praxis nicht genau zwischen den einzelnen Führungsformen (Radweg, Gemeinsamer Fuß-/Radweg, Getrennter Fuß-/ Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen für Radfahrer, für Radfahrer frei gegebener Rehweg, anderer Radweg) zu unterscheiden.
Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) hat aus diesem Grund im März 2006 eine Hinweisbroschüre für alle mit Baustellensicherung befassten Personen aufgelegt, die von der Verwaltung allen in Aachen regelmäßig tätigen Firmen zur Beachtung zugeschickt wurde.
Nach 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung zuständig. Straßenbaustellen werden vom jeweiligen Straßenbaulastträger genehmigt. Währen die Straßenverkehrsbehörde im Jahr 1997 insges. 1.576 Anordnungen im Zusammenhang mit Arbeitsstellen im Stadtgebiet getroffen hat, waren es im Jahr 2006 insges. 2.509. Im Jahr 2007 wurden sogar 2.818 Anordnungen getroffen und dafür Gebühren in Höhe von 75.336 € in Rechnung gestellt, obwohl sich die personellen Rahmenbedingungen der zuständigen Dienststelle nicht wesentlich geändert haben.
In der Praxis bedeutet dies, dass Anordnungen meistens ohne vorherige Ortsbesichtigungen nach Aktenlage getroffen werden müssen und eine regelmäßige Kontrolle der Arbeitsstellen nicht geleistet werden kann. Eine individuelle Festlegung lässt sich daher nicht für jede Arbeitsstelle realisieren. Das Hauptaugenmerk des Baustellenpersonals wird im Regelfall auf die zügige und kostengünstige Bauausführung gerichtet sein. Zudem sind die vor Ort tätigen Personen in den wenigsten Fällen mit den Feinheiten des deutschen Verkehrsrechts vertraut.
Es bedarf daher erheblicher Anstrengungen, um die Verkehrsführung an den zahlreichen Baustellen im Bereich der Stadt Aachen zu optimieren. Dabei ist es selbstverständlich, dass neben den Interessen der Baufirmen an einer wirtschaftlichen Ausführung ihrer Arbeiten die verkehrlichen und sicherheitstechnischen Interessen der Fußgänger, des Kraftfahrzeugverkehrs, des Linienverkehrs und der Fahrradfahrer angemessen berücksichtigt werden müssen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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244,9 kB
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