Entscheidungsvorlage - FB 62/0053/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung von Straßenflächen im Stadtgebiet Aachen - Parkplatz zwischen der Pauwelsstraße und der Stiewistraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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22.10.2008
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Parkplatz zwischen der Pauwelsstraße und der Stiewistraße als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, den Parkplatz zwischen der Pauwelsstraße und der Stiewistraße als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für den Bereich des Parkplatzes zwischen der Pauwelsstraße und der Stiewistraße wurde über einen längeren Bereich kein großer Parkdruck festgestellt. Es besteht für diese Fläche kein Verkehrsbedürfnis mehr. Sie soll nun vielmehr mit in das Projekt Campus integriert werden, welches für Aachen eine überragende, öffentliche Bedeutung hat. Hierdurch soll die Stadt Aachen als wissenschaftlicher Standort gesichert bzw. ausgebaut werden.
Einen völlig neuartigen Campus
plant derzeit die RWTH in Seffent/Melaten im Nordwesten von Aachen. In
Erweiterung der bisher bebauten Flächen im Erweiterungsgelände der Hochschule
soll in den nächsten Jahren im ersten Bauabschnitt auf einer Fläche von 270.000
Quadratmetern ein Campus für Forschungsinstitute und Industrieunternehmen
entstehen, der durch seine räumliche Verzahnung für Lehre und Entwicklung
völlig neue Dimensionen eröffnet.
Baubeginn 2009
Nach Baubeginn 2009 sollen in einem Zeitraum von sechs bis acht Jahren
Infrastruktur und Gebäude im Wert von 750 Millionen Euro entstehen. Rund 10.000
neue Beschäftigte werden dort ihren Arbeitsplatz finden. Unter Einbeziehung
aller aktuellen Hochschulflächen würde Aachen dann mit einer Gesamtfläche von
2,5 Quadratkilometern über den größten Campus Europas verfügen.
Es handelt sich bei dem zu erschließenden Gelände um ein Gebiet im Nordwesten der Stadt Aachen nahe der niederländischen Grenze zwischen Feuerwache Nord und Universitätsklinikum, auf dessen ersten Flächen seit den 70er Jahren bereits zahlreiche, vor allem ingenieurwissenschaftliche Institute der Hochschule angesiedelt wurden.
Firmen und Hochschulinstitute im räumlichen
Verbund
Im räumlichen Verbund sollen nach den Vorstellungen des zuständigen
Rektoratsbeauftragten Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl. Wirt.-Ing. Günther Schuh
Hochschulinstitute und Firmen als Cluster zusammengefasst werden. Zu diesen
unterschiedlich großen Clustern kommen verschiedene Nutzungseinheiten modular
hinzu.
Das zugrunde liegende Konzept bietet Unternehmen umfassende Möglichkeiten einer direkten Kooperation: Die Firmen können sich direkt an der Hochschule ansiedeln, um Forschung und Entwicklung zu betreiben. Die RWTH bietet eine direkte Zusammenarbeit mit den praxisorientierten Hochschulinstituten, um aktuelle Forschungsfragen in der nötigen Tiefe und Breite zu bearbeiten.
Die Forschungs- und Entwicklungsthemen der Unternehmen werden in mindestens zwölf Clustern bearbeitet, in denen die wichtigsten Zukunftsthemen vertreten sind. Das Konzept umfasst eine kontinuierliche technologische Weiterbildung bis hin zur Management-Ausbildung. Damit können Firmen den Wissensstand ihrer Mitarbeiter auf dem höchsten Stand halten und aktiv Nachwuchssicherung betreiben.
Die ersten Absichtserklärungen von europäischen
Unternehmen liegen bereits vor. Die RWTH schafft damit eine völlig neue
Qualität der Industriekooperation, die Aachen zu einem führenden europäischen
Wissenschafts- und Technologiestandort werden lässt.
Die Fläche ist daher nach § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuziehen, da kein Verkehrsbedürfnis mehr für diese Fläche besteht und ebenfalls überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vorliegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221 kB
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