Entscheidungsvorlage - E 18/0134/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag der SPD – Fraktion gilt somit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Jeder Abfallbesitzer im Gebiet der Stadt Aachen hat im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzung das Recht, sperrige Abfälle aus Haushaltungen oder vergleichbarer Herkunft, die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichtes nicht in den zugelassenen Abfallbehältern eingefüllt werden können, gesondert abfahren zu lassen.

 

Das Sperrgut ist am vereinbarten Abfuhrtag bis 7.00 Uhr, frühestens am Vortag ab 18.00 Uhr zur Abholung auf dem Gehweg oder am Straßenrand bereitzustellen.

 

Die Sperrgutbesitzer haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass im Rahmen der Sperrgutabfuhr nicht ordnungsgemäß angemeldete und/oder bereitgestellte Abfälle unverzüglich wieder von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen sind.

 

Die Sperrgutabfuhr erfolgt im Stadtbezirk Aachen-Mitte auf schriftlichen oder fernmünd­lichen Antrag. Hierbei hat der Abfallbesitzer die spezifische Art und Menge des eigenen Sperrguttaufkommens mitzuteilen und erhält gleichzeitig eine eingehende Beratung hinsichtlich der einzuhaltenden Verfahrensregeln.

 

Die Sperrgutabfuhr in den Stadt­bezirken Brand, Eilen­dorf, Haaren, Kornelimünster/­Walheim, Laurensberg und Richterich erfolgt ohne Antrag einmal monatlich. Hierdurch bedingt hat der Aachener Stadtbetrieb dem Grunde nach keinen Einfluss auf Art und Menge des bereitgestellten “Sperrgutes” und keinerlei Informationen über den jeweiligen Abfallbesitzer.

 

Das geschilderte Entsorgungsverhalten beim Sperrgut und die damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen sind trotz eindeutiger Satzungsregelungen verstärkt im Stadtgebiet Aachen festzustellen.

Während für den Bereich Aachen-Mitte durch die personenbezogene Terminvergabe noch ein Rückgriffsrecht auf den Sperrgutbesitzer besteht, ist dies bei dem derzeitig praktizierten Terminvergabeverfahren in den übrigen 6 Stadtbezirken leider nicht möglich.

 

Hierdurch bedingt ist es in der überwiegenden Anzahl von Fällen nicht möglich, einen Verursacher für das nicht ordnungsgemäß bereitgestellte Sperrgut ausfindig zu machen. In Ermangelung eines entsprechenden Verursachers können demzufolge auch keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

 

Trotz dieser wenig befriedigenden Situation steht der Aachener Stadtbetrieb in ständigem Dialog mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, als Haupteigentümerin der an die Schurzelter Straße und Hans-Böckler-Allee angrenzenden Großwohnanlagen. Trotz vielfältiger und gemeinsamer Bemühungen, das Entsorgungsverhalten der dortigen Mieter entsprechend positiven zu beeinflussen, haben sich diese bis dato als ausgesprochen schwierig und wenig erfolgreich erwiesen.

Im Ergebnis wird derzeit der nach der Sperrgutabfuhr liegen gebliebener Unrat von den dortigen Hausmeistern oder der Bezirkskolonne des Aachener Stadtbetriebes entfernt.

In Bezug auf das festgestellt Rattenaufkommen hat der Aachener Stadtbetrieb bereits geeignete Maßnahmen zur Rattenbekämpfung in die Wege geleitet.

 

Aufgrund der vorstehenden Verfahrens- und Situationsbeschreibung kann seitens der Verwaltung keine gänzliche Lösung der Problemlage angeboten werden. Eine Anpassung des Terminvergabeverfahrens in den 6 Stadtbezirken an das im Bezirk Aachen-Mitte praktizierte Verfahren würde jedoch Möglichkeiten zu einer Verbesserung bieten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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