Kenntnisnahme - FB 40/0196/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ganztagsverpflegung im S I-Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/40, Hr. Hahn/Hr. Crumbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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23.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand der Ganztagsverpflegung im S I-Bereich zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird auf der Grundlage des Erlasses vom 31.07.2008 zur Ganztagsoffensive des Landes NRW beauftragt,
2.1 - das Gymnasium St. Leonhard zum Schuljahr 2010/11 für den gebundenen Ganztag anzu-
melden
2.2 - für folgende Schulen der Sekundarstufe I termingerecht die Anträge zur Teilnahme an dem
1.000-Schulen-Programm bei der Bezirksregierung Köln zu stellen:
Als Priorität I:
- Anne-Frank-Gymnasium
- Couven-Gymnasium
- Einhard-Gymnasium
- Inda-Gymnasium
- Kaiser-Karls-Gymnasium
- Rhein-Maas-Gymnasium
Als Priorität II:
- GHS Drimborn
- GHS Eilendorf
- Klaus-Hemmerle-Schule
- David-Hansemann-Realschule
- Hugo-Junkers-Realschule
- Luise-Hensel-Realschule
- Förderschule Beginenstraße
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 28.08.2008 hat die Verwaltung dem Schulausschuss die Inhalte und Rahmenbedingungen zur Ganztagsoffensive der Landesregierung dargelegt. Diese Offensive umfasst drei Programme, durch die Schulen, Schulträger und Eltern bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Schulalltags an den Schulen der Sekundarstufe I unterstützt werden sollen.
1. Gebundene Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
a) Geschwister-Scholl-Gymnasium
Mit Beschluss des Schulausschusses vom 28.08.2008 ist die Verwaltung beauftragt worden, das genannte Gymnasium zum Schuljahr 2009/2010 für den gebundenen Ganztagsbetrieb anzumelden. Der Schulträger wird somit der Bezirksregierung bis zum 30.11.2008 das Geschwister-Scholl-Gymnasium als gebundene Ganztagsschule gemäß § 9 Abs. 1 SchulG benennen.
Mit Datum 11.08.2008 war bereits zuvor ein schriftlicher Antrag auf das Umwandeln in ein Ganztagsgymnasium durch die Schulleitung gestellt worden. Der für die Anmeldung notwendige Beschluss der Schulkonferenz lag zu diesem Zeitpunkt bereits vor.
Das dem Antrag beizufügende Ganztagskonzept ist durch den Schulträger und die Schule zu erstellen. Es beinhaltet statistische und sozialräumliche Daten der Schule, Angaben zu Investitionen und Ausstattung, zum pädagogischen Gesamtkonzept, zu Förderangeboten und besonderen pädagogischen Schwerpunkten, zur möglichen Beteiligung außerschulischer Partner, von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern und zur schulinternen Ergebnissicherung.
Seitens der Schule wird derzeit das pädagogische Konzept für den gebundenen Ganztag erstellt. Sofern dieses Konzept bis zur Sitzung am 23.10.2008 fertiggestellt ist, wird es als Ergänzung zu diesem TOP verteilt.
Die Handlungsempfehlungen des Gutachtens zum Schulentwicklungsplan für das Geschwister-Scholl-Gymnasium sind hiervon unabhängig.
b) Gymnasium St. Leonhard
Im Rahmen der Schulausschusssitzung vom 28.8.2008 hat die Verwaltung der Politik dargelegt, dass bis zur Sitzung am 23.10.2008 für keine Schule konkrete Plan- und Kostenunterlagen vorgelegt werden können. Dennoch hat der Schulausschuss im Falle des Gymnasiums St. Leonhard den Fachbereich Gebäudemanagement (E 26) gebeten, im Rahmen der bereits seit längerem geplanten Erweiterung der genannten Schule den notwendigen Raumbedarf für Fachräume und Mittagsverpflegung darzustellen und in der Sitzung am 23.10.2008 eine erste Planskizze vorzulegen.
Folglich wurde das E 26 entsprechend der Beschlusslage gebeten zu prüfen, ob das für die Drei-/ Dreizügigkeit erforderliche ergänzende Raumprogramm von
8 Klassenräumen à 60 m²
2 naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen inkl. Vorbereitung, ca. 200 m²
1 PC-Raum, 90 m²
1 Musiksaal, 75 m² sowie
Küche/Speiseraum, 330 m²
auf dem Parkplatz Brot Schneider und ggf. der Prinzenhofstraße realisiert werden kann. Die Auswirkungen des verkürzten Bildungsganges wurden bei dem Raumprogramm berücksichtigt.
Sofern dies nicht gänzlich möglich ist, soll abweichend eingeschätzt werden, in welchem Umfang das Vorhaben in dem geplanten Baukörper umgesetzt werden kann.
Mit Datum 18.9.2008 hat die Schulkonferenz des Gymnasiums St. Leonhard einstimmig den Einstieg in den gebundenen Ganztag beschlossen. Somit könnte für das Schuljahr 2010/11 eine Anmeldung bei der Bezirksregierung erfolgen, sofern ein entsprechendes Raumangebot geschaffen werden kann (Raumprogramm w.o. + Aufenthaltsraum/Spielraum/Musikraum, 210 m²). Vorsorglich wurde das Gebäudemanagement gebeten, auch diese Variante zu prüfen. Über das Ergebnis wird das Gebäudemanagement in der Sitzung berichten. Falls die räumlichen Gegebenheiten die Erfüllung des Musterraumprogramms ausschließen, wäre auch ein reduziertes Raumprogramm bei entsprechendem pädagogischem Konzept genehmigungsfähig.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass, sollte den Empfehlungen des Gutachtens zum Schulentwicklungsplan gefolgt werden, ein Erweiterungsbau nicht mehr notwendig wäre.
Auch für die Umwandlung des Gymnasiums St. Leonhard zur gebundenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2010/11 gilt die Antragsfrist zum 30.11.2008.
2. "1.000-Schulen-Programm"
Durch dieses Programm soll die Infrastruktur zur Gestaltung der Übermittagsbetreuung hergestellt werden. Gemäß entsprechendem Beschluss des Schulausschusses ist die Verwaltung mit der Entwicklung eines Ausbauprogramms für das Errichten von Schulbistros bzw. Mensen für die Ausgabe von warmen Speisen beauftragt worden. Dafür sollen Landesmittel in Höhe von bis zu 100.000 EUR je Schule beantragt werden.
Über die beiden unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Gymnasien hinaus kommt das 1.000-Schulen-Programm für die 16 Schulen der Sekundarstufe I in Betracht, die bisher noch nicht Ganztagsschulen sind. Von diesen 16 Schulen werden drei Förderschulen (Martin-Luther-King-Schule sowie die beiden Förderschulen Am Kurbrunnen und Am Rödgerbach) keinen Antrag stellen. Der Grund dafür ist, dass dort kein verpflichtender Nachmittagsunterricht angeboten wird und diese Schulen nicht an dem Programm "Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I" teilnehmen.
Im Rahmen von Begehungen ist durch die Abteilung Schulbetrieb des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule eine Einschätzung getroffen worden, welche Schulen eine Umwidmung im Bestand vornehmen können und bei welchen Schulen Anbauten vorzunehmen sind. Diese Überlegungen werden aufgrund einer erneuten Begehung mit dem Gebäudemanagement sukzessive konkretisiert.
Aus der beigefügten Tabelle ist ersichtlich, welche Schulen im Bestand umgebaut werden können und an welchen Schulen Anbauten erforderlich werden.
Die vom Land in Aussicht gestellten Zuschüsse (höchstens 100.000 EUR bei gleicher Eigenbeteiligung des Schulträgers) sind von der Höhe her absehbar völlig unzureichend. Im zurückliegenden Zeitraum ist bei überschlägigen Kostenprognosen für die erforderliche Kubatur von einem Betrag in Höhe von 1,4 Mio. EUR für den Neubau einer Mensa und Küche (ohne Kosten für Aufenthaltsräume) pro Schule ausgegangen worden. Diese Kalkulation basiert auf einer geschätzten Teilnehmerzahl am Mittagessen von 30 % der SchülerInnen und der Versorgung durch das Anliefern von zubereitetem Essen. Eine Frischküchenzubereitung würde neben entsprechendem Personal eine deutlich höhere Investition in Küchenfläche und Technik erfordern.
Bei Umbauten im Bestand geht die Verwaltung davon aus, dass hier preisgünstigere Lösungen geschaffen werden können, und zwar im Mittel in Höhe von 700.000 EUR je Schule.
Der Erlass sieht für die Programme "Gebundene Ganztagsschulen" und "1.000-Schulen-Programm" folgende Fristen vor:
Antragstellung bis 30.11.2008
Fertigstellung bis 31.12.2010
Dies ist sowohl von der haushaltsmäßigen Darstellung als auch von den vorgegebenen Fristen nicht umsetzbar. Dennoch wird vorgeschlagen, vorsorglich alle Anträge auf Teilnahme an dem 1.000-Schulen-Programm rechtzeitig zum Ende der Antragsfrist (30.11.2008) zu stellen. Gegebenenfalls erforderlich werdende Änderungen können der Bezirksregierung Köln ohne Zuschussgefährdung noch nachträglich gemeldet werden.
Diese Anträge werden zum überwiegenden Teil nicht von den Empfehlungen des Gutachtens zum Schulentwicklungsplan berührt.
Im Detail wird hierzu in der Sitzung berichtet.
Bedingt durch das Ausweiten des verpflichtenden Nachmittagsunterrichtes in der Sekundarstufe I wegen der Schulzeitverkürzung besteht der größte Bedarf für einen ganztagsgerechten Ausbau an Gymnasien. Insofern sind diese Maßnahmen mit der Priorität I zu versehen.
Auch an den Realschulen und Hauptschulen entsteht im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes verpflichtender Nachmittagsunterricht. Deshalb sind auch hier entsprechende bauliche Maßnahmen erforderlich. In der Rangfolge wären diese Schulen als Priorität II zu deklarieren.
Für die Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln wird E 26 nach den geplanten Schulbegehungen die Kosten auf Kennwertbasis schätzen.
3. Programm "Geld oder Stelle"
Durch dieses Programm wird die pädagogische Übermittag-Betreuung gefördert, und zwar in Form von Barmitteln oder von Stellenanteilen. Es kommt für alle Schulen in Betracht, die noch nicht Ganztagsschulen sind. Somit ist der Kreis identisch mit den unter Ziffer 2 aufgeführten Schulen, d.h. auch hierbei werden die drei genannten Förderschulen keinen Antrag stellen.
Seitens FB 45/60 sind die betroffenen Schulen in der 38. Kalenderwoche angeschrieben worden mit der Bitte, bis zum 26.09.2008 schriftlich mitzuteilen, ob sie an diesem Programm teilnehmen möchten und die Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Über den Sachstand der Rückmeldungen bzw. den zum 31.10.2008 zu stellenden Antrag kann aktuell mündlich in der Sitzung berichtet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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252,4 kB
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