Entscheidungsvorlage - FB 36/0233/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2008 -hier: Errichtung einer Solarstromanlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes Am Marschiertor Auftragssachkonto B 140 100 26 7955000- PhotovoltaikPV-Anlagen-Gesellschafterdarlehen an E 26
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 36/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.10.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Hintergrund
Gemäß Ratsantrag Nr. 214/15 der Grünen Fraktion vom 29.05.2007 sollte das von 1996 bis 2006 laufende und außerordentlich erfolgreiche Modellprojekt „Sonne für Aachener Schulen“ auf alle städtischen Gebäude ausgedehnt werden, um interessierten Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, Solarstromanlagen auf öffentlichen Dächern zu betreiben. Über das o.g. Modellprojekt wurden im genannten Zeitraum ca. 30 Einzelprojekte realisiert, die einerseits erhebliche private Investitionen in diese Zukunftstechnologie ermöglichten (ca. 4,5 Mio €) und andererseits einen wichtigen Impuls zur Markteinführung der Photovoltaik und zur Umweltentlastung liefern konnten.
Nach intensiver verwaltungsinternen Prüfung und Beratungen im Energiebeirat und Umweltausschuss bestand Einigkeit dahingehend, bei zukünftigen Projekten, die durch Fremdinvestoren finanziert werden, besonderes Augenmerk auf Deckung der Verwaltungskosten zu legen. Mit Blick auf die Kostenermittlung wurde daher der Vorschlag entworfen, über ein Referenzprojekt des Gebäudemanagements (E 26) die Kosten für die Verwaltung genauer zu ermitteln.
Im Umweltausschuss wurde am 10. Juni 2008 folgender Beschluss gefasst:
Der Umweltausschuss stimmt der Weiterführung des Projektes Photovoltaikanlagen auf Dachflächen der Aachener Stadtverwaltung durch das städtische Gebäudemanagement unter der Voraussetzung zu, dass der Aufwand für die Verwaltung kostendeckend ist. Dabei sollte die Kostendeckung (Gebühr oder Pacht) in Anhängigkeit von der Investition bzw. der Größe der Anlage festgesetzt werden.
2. Errichtung
einer Referenz-Solaranlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes Am Marschiertor
Als ideales Referenzprojekt zur Ermittlung von Kosten wurde seitens des E 26 die Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes Am Maschiertor vorgeschlagen.
Der genaue Standort ist das Flachdach des vierten Obergeschosses, das mit einer Kiesschüttung versehen ist und einen günstigen Aufbau der Anlage in Richtung Süden (Blickrichtung der Gleisanlage) erlaubt. Die vorhandenen Flächenpotentiale ermöglichen die Errichtung einer Solarstromanlage von ca. 10 Kilowatt (kWp).
Erfahrungsgemäß sinken die spezifischen Kosten einer Anlage mit steigender Größe stark ab. Vor diesem Hintergrund wird seitens FB 36 und E 26 empfohlen, statt einer zunächst avisierten Anlage mit 4,5 kWp zu Kosten von knapp 30.000,-- € eine größere Anlage mit ca. 8 kWp zu Kosten von 45.000,-- € zu errichten. Die jährliche Stromerzeugung dieser 8 kW-Anlage beliefe sich auf überschlägig 7.200 kWh und einen Jahresertrag von etwa 3.200,-- €, die der 4,5 kW-Anlage hingegen auf ca 4.050 kWh mit einem Jahresertrag von ca 1.800 €.
Dies bedeutet für die größere Anlage eine um zwei Jahre verkürzte Kapitalrückflusszeit. Bei einer realistischen Nutzungsdauer von ca 25 Jahren sowie jährlichen Unterhaltungskosten von 1% der Investitionssumme (450 €/a) sind die jährlichen Kosten (inkl. Abschreibung) durch den o.g. Jahresertrag mehr als gedeckt. Dabei ergibt sich für die 8 kWp-Anlage die größere Wirtschaftlichkeit. Es wird daher empfohlen, die größere Anlage zu beauftragen. Das Projekt wird umfangreiche Informationen über die notwendige ingenieur- und architektenmäßige Betreuung, die Prüfung von Planungsunterlagen und Anlagenbeschreibung sowie Statik und Aufbauplanung liefern.
3. Finanzierung
Die Solarstromanlage ist als Maßnahme für den Klimaschutz zu sehen, für die im Produkt 140 010 010 –Umweltschutz- bei Auftragskonto X 14010000 7831011 (Maßnahmen im Bereich Energie und Immissionsschutz 2008) grundsätzlich Mittel zur Verfügung stehen. Die Anlage selbst wird geplant, beauftragt, errichtet, betrieben und unterhalten von E 26. Die Anlage geht in das dortige Eigentum über und wird über das Anlagevermögen des E 26 aktiviert, bilanziert und abgeschrieben. Die dauerhafte Unterhaltung und Verkehrssicherung der Anlage obliegt E 26 und erfolgt auf dessen Kosten. Die Erträge der Anlage werden ebenfalls E 26 zufließen.
Zur Maßnahmeumsetzung ist daher außerplanmäßig das Konto B 140100 26 - 7955000 „Photovoltaik PV-Anlagen – Gesellschafterdarlehen an E 26“ mit einem Ansatz von 45.000 € neu einzurichten. Da es sich um erhebliche Auszahlungen i. S. des § 83 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung erfolgt aus dem
Auftragssachkonto X 1401000 – 7831011. "Maßnahmen im Bereich Energie und
Immissionsschutz 2008".