Entscheidungsvorlage - FB 68/0053/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage - Vaalser Straße - von Jakobstraße bis Junkerstraße gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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16.02.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt soll in seiner Sitzung am 16.02.2005 auf Grund
S
der §§
1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom
21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S
der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom
30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)
folgenden Beschluss über die Abrechnung der Erschließungsanlage
- Vaalser Straße von Jakobstraße bis Junkerstraße - fassen:
Im Zuge der Errichtung des Bahnhaltepunktes Aachen-Schanz wurden im o.g. Abschnitt der Vaalser Straße in Verbindung mit der Neuanlage der Bushaltestellen auch die Gehwege neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, weil sich die Gehwege in einem sehr schlechten technischen Zustand befanden. Die straßenbautechnische Abnahme erfolgte am 26.08.2004.
Die Maßnahme wurde durch Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert, welche zur Deckung der unrentierlichen Kosten der Stadt dienen. Die Bushaltstellen sind gemäß § 8 KAG NW nicht abrechenbar und ihre Ausbaukosten sind somit nicht im beitragsfähigen Aufwand enthalten.
Die Gehwege, die mit einem schadhaften Plattenbelag ohne ordnungsgemäßen Unterbau befestigt waren, erhielten einen Komplettausbau in Betonplattenbelag auf frostsicherem Unterbau. Die Grundstücksein- und -ausfahrten wurden in Pflaster angelegt.
Durch die Baumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
1. Die
Einstufung der Erschließungsanlage - Vaalser Straße von Jakobstraße bis
Junkerstraße - erfolgt gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen
Beitrags-satzung als Hauptverkehrsstraße.
2. Die beitragsfähigen Ausbaukosten für den Gehweg betragen 36.174,80 €
Nach Abzug der Kosten für die nicht anrechenbare Überbreite von 0,98 m (anrechen-
bare Breite
2,50 m) in Höhe von 10.187,16 €
verbleiben.......................... 25.987,64 €
3. Der
Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt
für den
Gehweg...........................................................................................12.993,82
€
(50% gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3
Buchst. d) der städt. Satzung)
4. Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit = 16.552 m² zu verteilen (§ 4 der Beitragssatzung).
5. Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von 0,79 € / m² Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der Ausnutzbarkeit.
6. Die
Grundstücke, die von dem o. a. Straßenabschnitt erschlossen sind und auf die
der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem
Lageplan, der Bestandteil der Abrechnung ist, ausgewiesen.
