Entscheidungsvorlage - FB 68/0055/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Radfahren in Einbahnstraßen, Änderung des GrundsatzbeschlussesAntrag der Fraktionen SPD und GRÜNE zur Tagesordnung vom 27.01.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.02.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bereits im Jahr 1994 wurden in Aachen auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung frei gegeben. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 01.09.1997 wurde erstmalig eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geschaffen, die zunächst zeitlich befristet war. Der Verkehrsausschuss hatte daher in seiner Sitzung am 13.11.1997 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der
Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Einbahnstraßen im Aachener Stadtgebiet
hinsichtlich einer Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung zu
überprüfen. (einstimmiger Beschluss)
- Die
Verwaltung wird beauftragt, bei positivem Ergebnis die Straßen für den
Radverkehr in Gegenrichtung einzurichten und anschließend dem
Verkehrsausschuss mitzuteilen. (mehrheitlicher Beschluss)
Diese Beschlüsse wurden von der Verwaltung mit dem Ergebnis einer weitgehenden Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer ausgeführt. Nur in einigen Fällen mussten Entscheidungen wegen langfristiger Bau- bzw. Planungsprojekte zurückgestellt werden.
Durch die 33. Verordnung zur Änderung der StVO zum 01.02.2001 wurde die vorher befristete Möglichkeit, Radverkehr in Einbahnstraßen in Gegenrichtung frei zu geben unbefristet übernommen. Die Regelung hat sich zwischenzeitlich in der Praxis etabliert.
In seiner Sitzung am 11.11.1999 hatte der Verkehrsmanagementausschuss folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:
Der Beschluss über den Radverkehr in Einbahnstraßen wird
dahingehend geändert, dass bei positivem Prüfergebnis über die Freigabe für den
Radverkehr in Gegenrichtung dem Fachausschuss und der Bezirksvertretung die
Maßnahmen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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271,7 kB
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