Entscheidungsvorlage - FB 68/0055/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung zu Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits im Jahr 1994 wurden in Aachen auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung frei gegeben. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 01.09.1997 wurde erstmalig eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geschaffen, die zunächst zeitlich befristet war. Der Verkehrsausschuss hatte daher in seiner Sitzung am 13.11.1997 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Einbahnstraßen im Aachener Stadtgebiet hinsichtlich einer Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung zu überprüfen. (einstimmiger Beschluss)
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei positivem Ergebnis die Straßen für den Radverkehr in Gegenrichtung einzurichten und anschließend dem Verkehrsausschuss mitzuteilen. (mehrheitlicher Beschluss)

 

Diese Beschlüsse wurden von der Verwaltung mit dem Ergebnis einer weitgehenden Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer ausgeführt. Nur in einigen Fällen mussten Entscheidungen wegen langfristiger Bau- bzw. Planungsprojekte zurückgestellt werden.

 

Durch die 33. Verordnung zur Änderung der StVO zum 01.02.2001 wurde die vorher befristete Möglichkeit, Radverkehr in Einbahnstraßen in Gegenrichtung frei zu geben unbefristet übernommen. Die Regelung hat sich zwischenzeitlich in der Praxis etabliert.

 

In seiner Sitzung am 11.11.1999 hatte der Verkehrsmanagementausschuss folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:

 

Der Beschluss über den Radverkehr in Einbahnstraßen wird dahingehend geändert, dass bei positivem Prüfergebnis über die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung dem Fachausschuss und der Bezirksvertretung die Maßnahmen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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