Kenntnisnahme - FB 68/0056/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrzeugförderung gemäß § 13 ÖPNVG NRW- Vorhaltekostenförderung 2004 - (AVV- Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.02.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Wie in der Sitzung des regionalen AVV-Beirates am
24.06.2004 beschlossen, wurden die nach Abwicklung der investiven Förderung zur
Beschaffung neuer Fahrzeuge noch verbleibenden Mittel der Fahrzeugförderung
2004 zur Abgeltung von Vorhaltekosten bei den in der Stadt Aachen
Linienverkehrsleistung erbringenden Verkehrsunternehmen verwendet.
Nach der Förderung der Beschaffung neuer Fahrzeuge
inklusive der Zusatzausstattung verblieben in der Stadt Aachen 294.951,86 €
für die Abgeltung von Vorhaltekosten.
Die Verteilung der Mittel erfolgte anteilig nach den
jeweils von den Verkehrsunternehmen in der Stadt Aachen erbrachten Linienverkehrsleistungen.
Die Mittel wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen je zur Hälfte nach
Rechnungswagenkilometer (RgWgKm) und Rechnungswagenstunden (RgWgStd) verteilt.
Daraus ergaben sich Fördersätze in Höhe von 0,013625585 € / RgWgKm bzw.
0,258370704 € / RgWgStd. Die genaue Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen
Verkehrsunternehmen ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Da beim
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund das „Konzessionärsmodell“ angewendet
wird, erfolgte die Weiterleitung der Förderung an die einzelnen Subunternehmen
über die Liniengenehmigungsinhaber.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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663,6 kB
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