Entscheidungsvorlage - FB 61/0935/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Höhenweg: Ausbau des Wendehammers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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05.11.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Bereich Königshügel wurde der Endausbau des Höhenweges im Bereich des Wendeschleife noch nicht durchgeführt.
Die Wendeschleife des Höhenweges beginnt ab Hausnummer 74/76 und endet bei Hausnummer 84. In diesem Straßenabschnitt ist bisher nur eine Baustraße vorhanden. Hier soll nun der Endausbau erfolgen.
Die Planung sieht einen niveaugleichen Ausbau als Mischverkehrsfläche in grauen Betonsteinpflaster mit grauen Längsband vor. Dieses Pflasterband führt optisch zu einer Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn.
Entlang der Eigentumsgrenzen wird die öffentliche Verkehrsfläche durch einen Betontiefbordstein T 10/25, bzw. eine Winkelstützwand eingefasst.
Die anschließende Entwässerungsrinne wird 3-zeilig, 50 cm breit, im Steinformat 16/16/14 hergestellt.
Dabei wird der Bereich des Gehweges im Querverband und der restliche Bereich der Straßenfläche in Winkelverband verlegt.
Die vorhandene Baustraße wird als Tragschicht verwendet.
Infolge des Endausbaues sind an den angrenzenden Grundstücken ggfs. Anpassungsarbeiten erforderlich.
Diese Arbeiten sind durch die Eigentümer zu beauftragen, bzw. die eventuell entstehenden Kosten müssen von den Eigentümern übernommen werden, da es sich um die erstmalige Herstellung dieses Straßenstücks handelt.
Die Straßenbeleuchtung wird zwischen den Häusern 82 und 84 um eine Lampe erweitert und dem endgültigen Ausbau angepasst.
Eine Ergänzung der Verkehrsbeschilderung ist nicht erforderlich , da die substantielle Verkehrsführung durch den Ausbau des Höhenweges nicht verändert wird.
Kanalbauarbeiten sind ebenfalls nicht erforderlich, allerdings müssen drei neue Abläufe angeschlossen werden.
Die übrigen Versorgungsträger werden über die Baumaßnahme unterrichtet und haben die Möglichkeit, eventuell noch fehlende Versorgungsleitungen zu verlegen.
Die Kosten Straßenbau, Beleuchtung und Vermessung betragen voraussichtlich 40.000,00 Euro.
Haushaltsmittel sind unter dem Auftragssachkonto B120 10213-7852 213 in Höhe von 40.000,00 Euro vorhanden.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine erstmalige Herstellung der Wendeschleife des Höhenweges zur Erschließung eines Wohngebietes, die Kosten hierzu sind beitragsfähig nach §§ 127 ff. BauGB.
Eine Veröffentlichung dieser Maßnahme ist für Anfang 2009 vorgesehen. Mit den Bauarbeiten kann dann im Frühjahr 2009 begonnen werden. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Bauzeit von 6 Wochen benötigt.
Während der Baumaßnahme wird es zu erheblichen Behinderungen für den Anliegerverkehr kommen.
Zum einen lässt die Straße nur einen geringen Zufluss des Anliegerverkehrs bis zur Baustelle zu, zum anderen ist die geringe Verkehrsbreite absolut ungeeignet für eine halbseitige Bauweise.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten Straßenbau und Vermessung betragen voraussichtlich 40.000,00 €.
Haushaltsmittel sind bei dem Auftragssachkonto B120 10213-7852 213,
" Höhenweg, Endausbau Wendehammer" in Höhe von 40.000,00 € vorhanden.
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff.BauGB werden abgerechnet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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(wie Dokument)
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199,8 kB
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