Entscheidungsvorlage - FB 61/0941/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Integration der Turmstraße im Abschnitt zwischen Roermonder Straße und Pontwall in die angrenzende Tempo-30 Zone zu beschließen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Turmstraße im Abschnitt zwischen Roermonder Straße und Pontwall in die angrenzende Tempo-30 Zone zu integrieren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Turmstraße verbindet die Roermonder Straße (L232) mit dem Pontwall und führt von dort aus weiter als Bestandteil des Alleenrings als B 1a in Richtung Westen. Im Abschnitt zwischen Roermonder Straße und Pontwall ist die Turmstraße nicht klassifiziert sondern lediglich eine Gemeindestraße.

 

Zur Zeit werden Kanalverlegungsarbeiten in der Turmstraße durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche und der Markierungen nach Abschluss der Arbeiten können Änderungen ohne zusätzliche Kosten berücksichtigt werden. Da die Turmstraße nicht von Linienverkehr befahren wird und darüber hinaus auch keine wichtige Verbindungsfunktion als Verkehrsstraße erfüllt, ist die Einbindung in eine Tempo- 30 Zone möglich.

 

Das Kraftfahrzeugaufkommen ist in diesem Straßenstück nicht übermäßig hoch. Allerdings wird die „kleine“ Turmstraße intensiv von Fahrradfahrern und Fußgängern wegen der Nähe zu den RWTH- Einrichtungen, insbesondere der Mensa, genutzt. Die Fahrbahn wird im gesamten Streckenabschnitt sehr häufig von Fußgängern überquert.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Turmstraße im Abschnitt zwischen Roermonder Straße und Pontwall in die angrenzende Tempo- 30 Zone (Kruppstraße) zu integrieren. Dadurch erübrigt sich im Straßenverlauf eine Mittelmarkierung. Lediglich die Einmündungsbereiche zur Turmstraße und zur Roermonder Straße werden im Ampelstauraum mit Fahrbahnmarkierungen (Haltlinie, aufgeweiteter Radaufstellstreifen) versehen. Das Parken auf der nördlichen Seite zwischen Roermonder Straße und Kruppstraße wird wie bisher am Fahrbahnrand gestattet. Auf der südlichen Seite wird in der Nebenanlage schräg zwischen den Bäumen geparkt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Ummarkierung im Rahmen der Wiederherstellung nach Abschluss der Kanalverlegungsarbeiten erfolgt.

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Anlagen

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