Entscheidungsvorlage - E 18/0133/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem Bürgergutachten zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen

 

1)       Die Beibehaltung der Einheitsgebühr für die Abfallbeseitigung  aus der Stadt Aachen

2)       Die Beibehaltung der Regelung für die Sperrmüllabfuhr, d.h. die Abfuhr für den Bereich der Altstadt ( B0) erfolgt nach vorheriger Terminvergabe und in den Stadtbezirken erfolgt sie einmal monatlich

3)       Die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes zur Sperrmüllabfuhr außerhalb der vorgesehenen Terminvorgaben („Express-Sperrmüllentsorgung“ gegen Gebühr )

4)       Die Schaffung von Annahmestellen für Sperrmüll an möglichst allen 3 Recyclinghöfen

5)       Die Einrichtung eines weiteren Recyclinghofes im nördlichen Stadtgebiet ( BA 5 / BA 6 ) unter zeitgleicher Aufgabe des Recyclinghofes Kellershaustraße

6)       Die Einführung eines Mindestlitermaßstabes für Gewerbebetriebe auf Basis von Einwohnergleichwerten

7)       Die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch Neugestaltung des Abfallkalenders, des Online-Abfallkalenders, des Internetauftritts des ASB sowie der Einführung eines E – Government Angebotes

 

zu beschließen.

 

Die erforderlichen Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung einschließlich der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 werden dem Rat zur Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

 

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Bürgergutachten

 

1.)     Die Beibehaltung der Einheitsgebühr für die Abfallbeseitigung  aus der Stadt Aachen

2.)  Die Beibehaltung der Regelung für die Sperrmüllabfuhr, d.h. die Abfuhr für den Bereich der Altstadt ( B0) erfolgt nach vorheriger Terminvergabe und in den Stadtbezirken erfolgt sie einmal monatlich

3.)  Die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes zur Sperrmüllabfuhr außerhalb der vorgesehenen Terminvorgaben („Express-Sperrmüllentsorgung“ gegen Gebühr )

4.)     Die Schaffung von Annahmestellen für Sperrmüll an möglichst allen 3 Recyclinghöfen

5.)     Die Einrichtung eines weiteren Recyclinghofes im nördlichen Stadtgebiet ( BA 5 / BA 6 ) unter zeitgleicher Aufgabe des Recyclinghofes Kellershaustraße

6.)     Die Einführung eines Mindestlitermaßstabes für Gewerbebetriebe auf Basis von Einwohnergleichwerten

7.)     Die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch Neugestaltung des Abfallkalenders, des Online-Abfallkalenders, des Internetauftritts des ASB sowie der Einführung eines E – Government Angebotes

 

Die erforderlichen Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung einschließlich der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 werden dem Rat zur Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Betriebsausschuss für den Aachener Stadtbetrieb hatte in seiner Sitzung am 08.08.2007 dem Rat empfohlen, die Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Lietzmann zu beauftragen, ein Planungszellenverfahren für eine neue Verteilungsregelung der Abfallbeseitigungsgebühren durchzuführen.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.08.2007 die Auftragsvergabe beschlossen.

Der Auftrag wurde mit Vertrag vom 26.09./12.10.2007 erteilt. Das Gutachten wurde Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden am 26.02.2008 übergeben.

 

Bezüglich der konkreten Inhalte des Planungszellenverfahrens wird auf die jeweiligen Sitzungsvorlagen verwiesen.

 

Im vorliegenden Planungszellenverfahren waren durch die Bürgerinnen und Bürger als Bürgergutachter die nachfolgend aufgeführten Fragen zu beantworten:

 

Wo ist das bisherige Gebührensystem ungerecht verteilt?

In welcher Form können die Ungerechtigkeiten abgebaut werden?

Wie können ökologische Aspekte in dieser Gebührenstruktur stärker verankert werden?

Wie kann auf lange Sicht Gebührenstabilität erreicht werden?

Wie beurteilen die Aachener Bürgerinnen und Bürger die vom Stadtbetrieb vorgeschlagenen neuen Gebührenmodelle?

 

Aus den insgesamt 4 Planungszellengruppen wurden insgesamt 17 Arbeitseinheiten (AE) gebildet.

Die Arbeitseinheiten (AE) befassten sich mit den nachfolgend aufgeführten Themen:

 

AE 01 – Positives und Negatives zum Thema Müll

AE 02 – Aachener Abfallwirtschaft zwischen Daseinsvorsorge und Wirtschaftlichkeit

AE 03 – Zahlen – Daten – Fakten

AE 04 – Aachen im NRW-Landesspiegel

AE 05 – Der gesetzliche Rahmen

AE 06 – Vor- und Nachteile der aktuellen Aachener Gebührenverteilung

AE 07 – Die gerechte und angemessene Müllgebühr

AE 08 – Visueller Besuch der Müllverbrennungsanlage Weisweiler

AE 09 - Das Zwei- und Drei-Säulenmodell

AE 10 – Interessengruppen I

AE 11 – Interessengruppen II

AE 12 – Politikeranhörung

AE 13 – Themenrückblick

AE 14 – Aktionsplan „Eine neue Abfallgebührenordnung für Aachen“

AE 15 – Aktionsplan „Eine neue Abfallgebührensatzung für Aachen“

AE 16 – Abschlussplenum und Bewertung

 

Zu den Themen der einzelnen Arbeitseinheiten wurden durch die Experten entsprechende Vorträge gehalten, die nach Bewertung des Stadtbetriebes für die AE 01 bis 09 nicht zu beanstanden sind.

 

Fälschlich wurde allerdings die AE 10 durch den Vertreter von Haus und Grund vermittelt, die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt sei unwirksam, weil in wesentlichen Müllbereichen eine Quersubventionierung erfolge. Der Stadtbetrieb muss hierzu feststellen, dass nach § 9 Abs. 2 Satz 5 des Landesabfallgesetzes  eine Quersubventionierung ausdrücklich erwähnt und damit statthaft ist.

Die in dieser AE vermittelten Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern  wegen der Abrechnung von Abfallgebühren nach gemieteter Quadratmeterzahl über die Nebenkostenabrechnungen können vermieden werden, wenn die jeweiligen Grundstückseigentümer für jede Mietpartei ein Abfallgefäß bestellen, und somit die Abfallgebühren „spitz“ mit jeder Mietpartei abgerechnet werden können.

 

Der in der AE 11 behandelte „müllfreie Privathaushalt“ wird nach Auffassung des Stadtbetriebes weiter Illusion bleiben. Die öffentlich-rechtlichen Träger der Abfallwirtschaft können nur durch gezielte Informationen Bürgerinnen und Bürger auf Müllvermeidung hinweisen. Auch haben die öffentlich-rechtlichen Träger der Abfallwirtschaft keine Zuständigkeit dafür, alle Produkte des täglichen Lebens mit einem Preisaufschlag zu belasten, damit ähnlich wie nach der Verpackungsverordnung die Entsorgung der Restabfälle über ein Geldzuweisungssystem bezahlt wird. Aber ein sicherlich schöner Gedanke, weil im Falle einer Realisierung letztlich die ständigen Diskussionen über Abfallgebühren der Vergangenheit angehören würden. 

 

Insgesamt kommt der Stadtbetrieb zu der Bewertung, dass sich die BürgergutachterInnen zwar sehr intensiv mit den vorgetragenen Inhalten der Experten auseinander gesetzt und sicherlich genauso intensiv diskutiert haben, allerdings ohne zu ganz konkreten Umsetzungsvorschlägen zu gelangen, wie sich bei der nachfolgenden Befassung mit den Einzelergebnissen zeigen wird:

 

Das Gutachten kommt zusammenfassend (siehe Seiten 98 - 100 des Gutachtens) bezüglich der zukünftigen Abfallgebühren zu folgenden zentralen Vorschlägen:

 

1)

Die derzeitig praktizierte Einheitsgebühr überzeugt die Gutachterinnen und Gutachter durch ihren geringen und kostengünstigen Verwaltungsaufwand und garantiert eine  hohe Qualität der Abfallentsorgung.

 

2)

Als ungerecht wird hierbei empfunden, dass die hohen Kosten der Sperrmüllentsorgung von allen Gebührenpflichtigen gleichermaßen getragen werden müssen und die Menge an Bio- und Papierabfall über die Entsorgung des Restabfalls abgerechnet wird.

 

 

 

 

3)

Die „kostenlose“ Abholung des Sperrmülls steht deshalb zur Disposition.

 

4)

Die vom Stadtbetrieb vorgeschlagenen Gebührenmodelle (Drei-Säulen-/Zwei-Säulen-Modell)  werden zwar grundsätzlich nicht abgelehnt, das derzeitige Gebührenmodell (Einheitsgebühr) verdient aber durch seine Einfachheit und Kostengünstigkeit den Vorzug.

 

Konkret lassen sich die behandelten Themen im Planungszellenverfahren zu den Abfallgebühren in 4 durch die Bürgergutachterinnen und Gutachter zu beantwortende Fragenkomplexe gliedern:

 

1.         Welche positiven und negativen Erfahrungen haben die Bürgergutachterinnen und Gutachter mitgebracht?

 

Positives:

Die Kontinuität und Pünktlichkeit der Hausmüllentsorgung.

Dies zeigt sich auch daran, dass diese Aspekte in keiner der vier Planungszellen bemängelt wurden. Auftretende Serviceprobleme bei der Müllabfuhr, dass Abfallgefäße nicht zurückgestellt werden oder bei der Entleerung heraus gefallener Abfall auf der Straße zurückgelassen wird, stellen die positive Gesamteinschätzung nicht in Frage.

 

Die Entsorgung des Sperrmülls wurde von den Gutachterinnen und Gutachtern ebenfalls als gut und verlässlich bewertet. Allerdings mit der Einschränkung, dass die Abholung sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

Insbesondere in den Außenbezirken wird vieles großzügig als Sperrmüll abtransportiert, während in der Innenstadt Menge und Art begrenzt ist. Größere Teile bleiben hier z.B. auch schon mal am Straßenrand stehen. 

 

Anmerkung des Stadtbetriebes:

Über das beim Stadtbetrieb eingerichtete Beschwerdemanagement wird sichergestellt, dass die Schlechterfüllung der Leistung unverzüglich nachgeholt wird.

Mit der vom Stadtbetrieb zwischenzeitlich umgesetzten Neuorganisation der Stadtreinigung soll – soweit machbar und möglich – weitestgehend erreicht werden, dass die Straßenreinigung im Anschluss zur Müllabfuhr durchgeführt wird, um Straßenverunreinigung schnellstens zu beseitigen.

Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass Straßenverunreinigungen durch heraus gefallenen Abfall auch deshalb erfolgen, weil die Abfallgefäße übervoll sind und die Deckel der Behälter nicht mehr geschlossen werden können.

 

Die Abholung von Sperrmüll ist in der Abfallwirtschaftssatzung für die gesamte Stadt grundsätzlich einheitlich geregelt.

 

Richtig ist allerdings, dass in den Stadtbezirken die Sperrmüllabfuhr einmal monatlich ohne Anmeldung und Terminvergabe erfolgt. Es ist deshalb in vielen Fällen feststellbar, dass herausgestellter Sperrmüll nicht direkt einem Grundstück zugeordnet werden kann.  Feststellbar ist aber auch, dass in vielen Fällen zum Sperrmüll auch Hausmüll, Kartonagen, befüllte Säcke und hausmüllähnlicher Abfall herausgestellt wird.

 

Diese zu den „wilden Müllstellen“ zählenden Abfälle muss der Stadtbetrieb aus ordnungsbehördlicher Sicht zusätzlich abfahren lassen, weil in aller Regel ein Verursacher nicht ermittelt werden kann.

 

Der Stadtbetrieb wird seine Öffentlichkeitsarbeit zur besseren Aufklärung der Bürgerinnen und Bürgern verstärken müssen. Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebes wäre es aus Gründen der Gleichbehandlung sowie der logistischen Abläufe wünschenswert, mit dem ab 2009 geltenden Satzungsrecht die Sperrmüllabfuhr für das gesamte Stadtgebiet nach dem Terminvergabesystem einzuführen.

Da diese Änderung vermutlich in den Stadtbezirken auf  Ablehnung stößt,  bleibt es zunächst bei der Beibehaltung des jetzigen Sperrmüllsammelverfahrens.

 

Negatives:

Die Beseitigung des „wilden Mülls“ bewerten die Gutachterinnen und Gutachter unzureichend. Es wird kritisiert, dass die öffentlichen Abfallbehälter wie Papierkörbe, Altglas- und Papiercontainer häufig überquellen und die Stellplätze in der Folge erheblich verschmutzt sind. Aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter sind die Kapazitäten der Wertstoffcontainer zu gering bzw. die Entleerungsabstände zu groß.

 

Die Mülltrennung könnte nach Einschätzung der Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter deutlich verbessert werden. Sie beurteilen zum einen die Möglichkeiten, den Müll noch weitergehend sortieren zu können, als zu gering. Zum anderen wird aus ihrer Sicht die Motivation zur Mülltrennung durch die derzeitig gültige Gebührenstruktur unterminiert.

 

Anmerkung des Stadtbetriebes:

Die Beseitigung des „wilden Mülls“ ist kapazitätsbedingt in ausreichender Form durchgeführt worden. Hierzu wurde im Jahr 2000 u. a. eigens das Clean - Team gegründet, welches zur Aufgabe hat, gemeldete „Wilde Müllstellen“ binnen 24 Stunden zu beseitigen. Durch den Abzug der Altpapiercontainer ist die Verunreinigung an den  Depotcontainerstandorten deutlich zurückgegangen.

Im gesamten Stadtgebiet sind insgesamt 2.500 “Straßenpapierkörbe“ aufgestellt bzw. an entsprechenden Masten befestigt. Diese werden regelmäßig und bedarfsorientiert entleert.

Eine bedarfsorientierte Ausweitung der öffentlichen Straßenpapierkörbe wird vom Stadtbetrieb favorisiert und auch umgesetzt werden, obwohl viele der bestehenden Straßenpapierkörbe zur regelrechten Abfallentsorgung missbraucht werden und eine umfassende Kontrolle nicht gewährleistbar ist.

 

Eine Verbesserung der Mülltrennung wird auch vom Stadtbetrieb befürwortet. Zu dieser Thematik muss aus Sicht des Stadtbetriebes eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Abfallbesitzer erfolgen. Die derzeit praktizierte Mülltrennung entspricht den abfallrechtlichen Vorgaben. Schon die jetzige Gebührenstruktur der Einheitsgebühr unterstützt die Motivation zur Mülltrennung, weil darüber auf die Gebührenhöhe und auf den Abfuhrrhythmus flexibel Einfluss genommen werden kann.

 

2.         Wie bewerten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das derzeit gültige Gebührensystem?

 

Positives:

Das Ein-Säulen-Modell (Einheitsgebühr) überzeugt - wie eingangs schon skizziert - die Gutachterinnen und Gutachter durch seinen geringen und dadurch auch kostengünstigen Verwaltungsaufwand.

Darüber hinaus wird das Ein-Säulen-Modell als transparent, weil einfach und überschaubar bewertet. Trotz dieser Einfachheit garantiere das Modell eine hohe Qualität der Abfallentsorgung. Allerdings wird diese Einschätzung bezüglich der guten Transparenz nicht uneingeschränkt geteilt, weil ein Teil der Gutachterinnen und Gutachter das Ein-Säulen-Modell in Bezug auf Kostentransparenz kritisiert.

 

Anmerkung des Stadtbetriebes:

Sowohl der Wirtschaftsplan als auch die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallwirtschaft werden in öffentlichen Sitzungen des Betriebsausschusses und des Rates der Stadt behandelt und letztlich beschlossen.

In beiden Berechnungsunterlagen sind die Kosten der gesamten Abfallwirtschaft detailgenau enthalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Berechnungen beim Stadtbetrieb einzusehen und erläutert zu bekommen.

Der Stadtbetrieb vertritt deshalb die Auffassung, dass ungeachtet des konkreten Gebührenmodells eine sehr hohe Kostentransparenz gegeben ist.

 

Negatives:

Die Gutachterinnen und Gutachter bemängeln am Ein-Säulen-Modell (Einheitsgebühr), dass die Kosten für die Sperrmüllentsorgung von allen getragen werden müssen. Dies ist aus ihrer Sicht ungerecht, weil die Kosten für die Sperrmüllentsorgung sehr hoch sind im Vergleich zu den Entsorgungskosten von Bio-  und Papiermüll.

 

Sie kritisieren das Ein-Säulen-Modell auch deshalb als ungerecht, weil es ein differenziertes Verursacherprinzip ausschließt, da alle Müllsorten gleichermaßen über die Restmülltonne und die Leerungshäufigkeit abgerechnet werden. Für die jährlich anfallende Gebühr spielt es z.B. keine Rolle, ob oder wie oft die Biotonne abgeholt worden ist oder wie voll die Restmülltonne tatsächlich ist. In diesem Zusammenhang steht auch die Kritik, dass das Modell keinen Anreiz zur Müllvermeidung setze.

 

Anmerkung des Stadtbetriebes:

Mit diesen kritischen Anmerkungen zu dem von ihnen favorisierten “Ein-Säulen-Modell” setzten sich die BürgergutachterInnen am deutlichsten mit sich in Widerspruch. Denn eine eigenständige  Vergebührung der Sperrmüllabfuhr, flexiblere und noch nachfrageorientiertere Leistungsmerkmale bei Restabfall- sowie Bioabfallentsorgung lassen sich effektiv nur durch ein “Mehr-Säulen-Modell” umsetzen. Durch die unmittelbare Relation zwischen den Kosten für jede vergebührte Abfallart und den jeweils in dieser Abfallart vom Bürger in Anspruch genommene Leistung werden Kostenbewusstsein, Vermeidungsanreize und eigene Steuerungsmöglichkeiten am optimalsten gefördert. Im Übrigen würde eine Vergebührung der Sperrmüllabfuhr zu einem Anstieg der „Wilde Müllstellen“.

 

3.         Wie beurteilen die Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter das Zwei- bzw.

            Drei-Säulen-System?

 

Positives:

Aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter gehen die Modelle einher mit einer Vergrößerung der Flexibilität der individuellen Wahlmöglichkeiten. Für die Biotonne bestünde z.B. nicht mehr länger ein Anschlusszwang und auch die Papiertonne könnte abgewählt werden.

Mit der Einführung eines “Mehr-Säulen-Modells” werden darüber hinaus Kostensenkungsmöglichkeiten verbunden. Dies wird allerdings für einzelne Haushaltstypen differenziert betrachtet: Insbesondere Mehrfamilienhäuser bzw. große Wohnanlagen könnten hiervon profitieren, d.h. es käme zu einer Annäherung von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Aber auch Großkunden und Verbraucher mit einer Tonnengröße von mehr als 60 Litern könnten von der Sondergebühr durch Einsparungen profitieren.

 

Negatives:

Dem steht aber die Befürchtung entgegen, dass mit der Einführung von eigenständigen Gebühren die Kosten für die Abfallentsorgung für andere Haushaltstypen steigen könnten.

Bei Einführung von eigenständigen Gebühren und seitens der BürgergutachterInnen des weiteren befürchtet, könnte der Anreiz zur Mülltrennung verloren gehen, insbesondere in der Innenstadt, aber auch in den Randbezirken. Kleine Haushalte mit kleinen Tonnen könnten auf die Bio- und Papiertonne gänzlich verzichten, um Geld zu sparen. Zugleich besteht aus Sicht der BürgergutachterInnen die Gefahr, dass der Bioabfall mit dem Restmüll vermengt wird, um so von den geringeren Kosten der Biomülltonne zu profitieren. Möglicherweise könnte auch darauf verzichtet, das Papier, gesondert zu entsorgen, so dass hier sogar mit Einnahmeverlusten gerechnet werden muss. 

Mit Verringerung des Anreizes zur Mülltrennung steigt der Anreiz zum Missbrauch. Die Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter befürchten schließlich eine Zunahme des „wilden Mülls“. Manch einer, so die Überlegungen, könnte dann auch auf die Idee verfallen, seinen Müll an seinem Arbeitsplatz zu entsorgen.

 

Anmerkung des Stadtbetriebes:

Wie bereits zuvor zu Frage 2 angemerkt, sind nach Auffassung des Stadtbetriebes verursachergerechte Abfallgebühren immer das bessere Instrument zur Steuerung der Abfallentsorgung. Durch die Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter wird allerdings der sog. Anschluss- und Benutzungszwang im Zusammenhang mit Abfallgebühren falsch verstanden. Schon jetzt, also beim Ein-Säulen-Modell (Einheitsgebühr) erfolgt eine Befreiung von der Biotonne immer dann, wenn die landesabfallrechtlichen Vorgaben erfüllt sind (Eigenkompostierung). Hiermit verbunden ist darüber hinaus noch ein Gebührennachlass in Höhe von z. Z. 15,-- €/jährlich. Für die Papiertonne besteht de jure kein Anschlusszwang und darüber hinaus ist diese Papiertonne aufgrund des gegebenen Papiermarktes gebührenfrei.

Mehrfamilienhäuser und große Wohnanlagen können auch jetzt schon vom Ein-Säulen-Modell (Einheitsgebühr) profitieren. Es bleibt jedem Hauseigentümer unbelassen, für jede Mietpartei individuell Abfallgefäße zu bestellen und diese dann auch verursachergerecht über die Nebenkostenrechnung mit Mietern abzurechnen.

 

 4.        Welche Vorschläge wurden in den Planungszellen konkret entwickelt?

 

Insgesamt haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Planungszellenverfahren 19 Aktionspläne erarbeitet.

9 Aktionspläne empfehlen eine Gebühr bei der Bio- und Papiermüll über die Restabfalltonne abgerechnet werden und 8 Aktionspläne eine Grund- und Zusatzgebühr.

1 Aktionsplan favorisiert die individuelle Abrechnung, ein weiterer Aktionsplan schlägt vor, den Sperrmüll und den Sondermüll über die Restmülltonne abzurechnen. 

Unabhängig vom ausgewählten Gebührenschlüssel wird in allen Aktionsplänen abgelehnt, Bio- und Papierabfall mit einer separaten Gebühr zu belegen.

 

8 Aktionspläne befürworten eine Beibehaltung der jetzigen Tonnengrößen.

In 2 Aktionsplänen wird zudem eine 240 l Tonne gefordert.

1 Aktionsplan empfiehlt die Abschaffung der 770 l Großbehälter.

3 Aktionspläne fordern die Anwendung eines bestimmten Verteilungsschlüssels, z.B. die Tonnengröße bestimmt sich nach dem alternativlosen vierzehntägigen Abholrhythmus.

 

5 Aktionspläne schlagen vor, den Vollservice als gebührenpflichtige Option auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen.

5 Aktionspläne halten an der derzeitigen Praxis fest.

2 Aktionspläne votieren für die freie Wählbarkeit des Vollservices in der Innenstadt.

 

 

Anmerkung Stadtbetrieb:

Ist schon jetzt nach der aktuell gültigen Abfallwirtschaftssatzung möglich.

 

1 Aktionsplan empfiehlt für den Vollservice in der Innenstadt eine geringe Gebühr und 1 Aktionsplan die generelle Kostenfreiheit des Vollservices.

1 weiterer Aktionsplan fordert den Vollservice als obligatorisch für die Innenstadt und für die Randbezirke als gebührenpflichtige Wahlmöglichkeit.

1 Aktionsplan beantragt im Gegensatz dazu die völlige Abschaffung des Vollservices.

 

Anmerkung Stadtbetrieb:

Aus der jeweils jährlich zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung ist der Zuschlag für Vollservice ersichtlich und wird für den Bereich der Innenstadt der Abfallgebühr zugeschlagen. Eine generelle Kostenfreiheit ist nach den Bestimmungen des KAG NW nicht möglich.

Eine solche wäre nur möglich, wenn die für diese Leistung entstehenden Kosten vom allgemeinen Haushalt getragen würden. In den Randbezirken kann über die Ausnahmegenehmigung der Abfallwirtschaftssatzung Vollservice beantragt werden. Die generelle Abschaffung des Vollservice kann wegen der damit verbundenen Problematik in den dicht besiedelten Wohnbereichen des Stadtbezirkes B 0 nicht befürwortet werden.

 

6 Aktionspläne befürworten für die Entsorgung des Sperrmülls weiterhin Kostenfreiheit, 3 Aktionspläne lehnen allerdings einen festen Abholrhythmus ab und schlagen statt dessen eine telefonische Anmeldung vor.

5 Aktionspläne befürworten eine Gebühr für die Entsorgung des Sperrmülls.

4 Aktionspläne empfehlen eine gebührenfreie Abholung einmal jährlich.

1 Aktionsplan fordert die gebührenfreie Abholung zweimal jährlich.

 

Anmerkung Stadtbetrieb:

Aus der langjährigen Erfahrung hat sich das derzeit praktizierte System der Sperrmüllentsorgung, nämlich keine gesonderten Gebühren hierfür zu verlangen bewährt. Die Einführung einer eigenständigen Gebühr  birgt die Gefahr in sich, dass dann vermehrt Sperrmüll wild abgelagert wird.

Eine verbesserte Servicequalität sollte allerdings durch den Stadtbetrieb angeboten werden. Für eilige Fälle sollten Möglichkeiten zur Abgabe im Bringsystem auf den Recyclinghöfen geschaffen und eventuell die Einführung einer kostenpflichtigen  Express - Sperrmüllabfuhr geprüft werden.

Eine einmal jährliche und/oder zweimal jährliche Abfuhr ist mit nicht unerheblichen logistischen Problemen verbunden und wird nicht empfohlen.

 

9 Aktionspläne beantragen eine Einbindung des Gewerbes.

Der Hausmüll des Gewerbes soll wie der Haushalte abgerechnet werden, so befürworten es 5 Aktionspläne.

2 Aktionspläne fordern eine volumenabhängige Gebühr.

1 Aktionsplan will das Gewerbe an der Grundgebühr beteiligen und 1 Aktionsplan empfiehlt die verbrauchsabhängige Einbindung.

 

Anmerkung Stadtbetrieb:

Nach der Abfallwirtschaftssatzung und nach der Gewerbeabfallverordnung sind in Aachen auch Grundstücke, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden und auf denen beseitigungspflichtige Abfälle anfallen, an die Abfallentsorgung anzuschließen (Anschluss- und Benutzungszwang). Gemäß § 5 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen in Verbindung mit § 7 S. 4 der Gewerbeabfallverordnung haben gewerblich / industriell genutzte Grundstücke für gemischte Siedlungsabfälle mindestens ein Pflicht – Restabfallgefäß zu benutzen. Über die Größe dieses Gefäßes werden keine Aussagen getroffen. Auch das angeschlossene Gewerbe zahlt wie die Haushalte für die Entsorgung die in der Abfallwirtschaftssatzung aufgeführten Abfallgebühren.

Zur Erlangung einer größeren Gebührengerechtigkeit wird die Einführung eines Mindestlitermaßstabes für Gewerbebetriebe auf Basis von Einwohnergleichwerten vorgeschlagen.

 

 

Gesamtfazit aus der Sicht des Stadtbetriebes:

 

Ausgehend von dem Mehrheitsvotum zugunsten der Beibehaltung des “Ein-Säulen-Modells”, also der bestehenden Einheitsgebühr, ist der rechtliche Spielraum für nachhaltige Veränderungen der bestehenden Abfallentsorgungsstruktur und damit auch für flexiblere Gebühren nicht groß.

 

Umsetzbar und auch zielorientiert wären allerdings aus der Sicht des Aachener Stadtbetriebes folgende Maßnahmen:

 

Die Schaffung von Sperrgutannahmestellen auf einzelnen Recyclinghöfen und evtl. die Einführung einer kostenpflichtigen Express - Sperrgutabfuhr.

 

Die Einrichtung eines neuen Recyclinghofes in den nördlichen Stadtbezirken unter zeitgleicher Aufgabe eines Recyclinghofes im südlichen Bereich wegen der dort gegebenen übermäßigen Konzentration.

Voraussetzung hierzu ist allerdings die Findung eines geeigneten Grundstückes in den nördlichen Stadtbezirken, woran das Vorhaben in der Vergangenheit leider mehrmals gescheitert ist.

 

Die Einführung des Mindestlitermaßstabes für Gewerbebetriebe  auf Basis von Einwohnergleichwerten wird zur gerechteren Gebührenverteilung empfohlen.

 

Eine weitere Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit des Aachener Stadtbetriebes u. a. durch die Neugestaltung des Abfallkalenders, des Online Abfallkalenders, des Internet-Auftrittes des Aachener Stadtbetriebes, der Erweiterung des E – Government Angebotes  und der Zusammenarbeit mit der örtlichen Presse. Das Marketing wird einen zentralen Stellenwert bekommen und auch personell besetzt.

 

Mit letzterem Verbesserungsvorschlag in unmittelbarem Kontext stehend, die Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit des Aachener Stadtbetriebes und die Optimierung des Informationsangebotes unmittelbar über Call - Aachen. Ebenso wird es in letzterem Zusammenhang darum gehen, gemeinsam und im Einvernehmen mit Call - Aachen, die unbestritten sehr bürger- und kundenfeindliche “Warteschleifenproblematik” einer Lösung zuzuführen.

 

In der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Kundeneinzelberatung des Aachener Stadtbetriebes wird die Abfallvermeidung durch gezieltere Hilfestellungen eine noch größere Bedeutung bekommen und damit auch einen messbaren Beitrag zur kostenbewussten Gebührengestaltung leisten.

 

Bei der betriebsinternen Fortbildung der MitarbeiterInnen im Innen- sowie Außendienst, d.h. damit auch der Kolonnen, wird der Bürgerschaft als Kundschaft eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

 

Durch die ab dem 01.01.2009 erfolgenden Abfallentsorgung im gesamten Stadtgebiet durch den Aachener Stadtbetrieb und einer damit einhergehenden optimierten Tourenplanung wird das Ziel realisierbar werden, eine einheitliche, kostenorientierte Abfallentsorgung auf gleich bleibendem hohen Niveau anzubieten. Hinzu kommt noch die schon ab Mitte dieses Jahres erfolgende optimalere Abstimmung zwischen Abfallentsorgung und Straßenreinigung auf der Basis der neuen Konzeption der Straßenreinigung 2008.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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