Kenntnisnahme - FB 61/0950/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Außerdem nimmt er den Beschluss, den der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 23.09.08 zur Vorlage “Perspektiven zum Ausbau der Windenergienutzung” gefasst hat, zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 21.08.2008 stellten die Fraktionen der SPD und der Grünen den Ratsantrag die Windenergienutzung in der Region Aachen auszubauen. Begründet wird dieser Antrag damit, dass die von der Stadt Aachen frühzeitig begonnen Anstrengung zur Sicherstellung der Energieversorgung über die Nutzung fossiler Energieträger hinaus und die Verpflichtung zur CO² Reduktion weitergeführt werden müssen. Die Potentiale der neuen Technikgeneration und des neuen Knowhows müssen erschlossen werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, Ausbaumöglichkeiten der Windenergienutzung in der Region Aachen sowohl durch Neubau als auch durch Repowering bestehender Anlagen aufzuzeigen und in landschaftlich sensiblen Bereich mittels Simulation darzustellen.             

 

Die Vorlage “Perspektiven zum Ausbau der Windenergienutzung” stand in der Sitzung des Planungsausschuss am 18.09.2008 zur Tagesordnung. Der Planungausschuss hat in dieser Sitzung nicht darüber beraten und darauf hingewiesen, dass erst der Umweltausschuss darüber beraten solle.

 

Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 die Vorlage beraten und den Beschluss folgendermaßen geändert:              

“Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen und ökologischen Gutachten, insbesondere auch eine Analyse zu den Konflikten Mensch- Windkraftnutzung, zu erstellen, die notwendig sind, um über einen weiteren Ausbau der Windkraftnutzung in Aachen und in der Region - sei es durch Neubau oder Repowering - entscheiden zu können. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den euregionalen Nachbarn zu führen, um den Ausbau der Windkraftnutzung zu erreichen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, Vorschläge zur Umsetzung eines Beteiligungsmodells zu unterbreiten.”

(Die genehmigte Niederschrift hierzu liegt aus zeitlichen Gründen noch nicht vor.)

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat mit Schreiben vom 11.09.2008 den Antrag gestellt den Punkt “Windräder im Energiepark Vetschau” auf die Tagesordnung zu setzen. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die in der Sitzung der Bezirksvertretung am 22.10.2008 beraten wird.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat mit Schreiben vom 23.09.2008 den Antrag gestellt einen Sachstandsbericht Windkraftanlagen im Stadtbezirk Richterich zur Tagesordnung zu setzen. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 22.10.2008 beraten wird.

Über die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen wird die Verwaltung mündlich berichten.

 

Sachstand

Die Verwaltung hat geprüft, welche Perspektiven zum Ausbau der Windenergie in Aachen für die kommenden Jahre gegeben sind. Grundlage dieser Prüfung waren die planungsrechtlichen und umweltrelevanten Aspekte. Bei der verwaltungsseitigen Prüfung wurde zugrundegelegt, dass auf Aachener Stadtgebiet nur der Nordraum Aachens Spielräume zum Ausbau der Windenergie eröffnet, da hier bereits eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt ist.

 

Eine intensivere Nutzung der Windenergie könnte mit der Ertüchtigung des Windparks in Vetschau und einzelner Windanlagen durch das sogenannte “Repowering” erreicht werden. Repowering bedeutet, dass vorhandene ältere Windenergienanlagen durch neue Anlagen, die auf Grund des zwischenzeitlichen technologischen Fortschritts über eine deutlich höhere Leistung verfügen, ersetzt werden. Beim “Repowering” ist insbesondere anhand umfassender anlagenbezogener Prüfungen nachzuweisen, dass die Emmissionen der stärkeren Anlagen im zulässigen Bereich liegen, und dass diese Maßnahmen zu keinerlei Verschlechterung der umgebenden schutzwürdigen Nutzung führen. Außerdem ist zu prüfen, ob das Repowering im Windpark durch Aufhebung der bisherigen Höhenbegrenzung unterstützt werden kann. 

 

Eine weitere Intensivierung der Windenergienutzung könnte in der Ausweisung neuer Standorte für Windanlagen bestehen. Für die künftige Entwicklung der Windenergienutzung, haben die von den Anlagen ausgehenden Emmissionen besondere Bedeutung. Die Emmissionen, die von möglichen neuen Standorten ausgehen, müssen intensiv geprüft werden, damit sichergestellt werden kann, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die umgebenden schutzwürdige Nutzung (Wohnen) ausgehen. In der Vorlage “Perspektiven zum Ausbau der Windenergie” hat die Verwaltung Ersteinschätzungen zu potentiellen Flächen im Nordraum Aachen gegeben, in dem nach erster Einschätzung Spielräume zum Ausbau der Windenergie gesehen werden. Die Ausweisung neuer Konzentrationszonen erfordert aber eine umfassende neue, auf das Stadtgebiet bezogenene Gesamtabwägung mit einer umfassenden Analyse und Gesamtkonzeption.

 

Die Suche nach neuen Standorten soll über die Gemeindegrenze hinaus auf regionaler und euregionaler Ebene erfolgen. Es ist zu prüfen, ob es geeignete regionale oder euregionale Standorte gibt, die für einen gemeinde- bzw. grenzüberschreitenden Ausbau der Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Die Suche nach geeigneten Standorten muss in enger Abstimmung mit den Gemeinden der Region und den grenznahen belgischen und niederländischen Nachbargemeinden erfolgen.

 

Für eine Entscheidung, welche Art der Ausbaumöglichkeit weiter verfolgt werden soll, sind alle oben genannten Aspekte sorgfältig zu prüfen und untereinander abzuwägen. Erst dann kann ein Vorschlag zur weiteren Umsetzung erarbeitet werden. In allen Fällen muss im ersten Schritt eine Untersuchung zum Vogelschutz durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird das Ergebnis der erforderlichen Untersuchungen mit einem Vorschlag zur weiteren Umsetzung in den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorstellen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für erforderliche ornithologische Untersuchungen, ist von einem Kostenaufwand von

ca. 10.000 € auszugehen.

 

Loading...