Kenntnisnahme - FB 58/0004/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Verhandlungen über eine gemeinsame Trägerschaft der Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen mit eigener Rechtspersönlichkeit zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Gisela Nacken)

Beigeordnete

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch gleich lautende Beschlüsse der Räte der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen wurden die Verwaltungen im Dezember 2007 beauftragt, Lösungsvarianten für eine gemeinsame Trägerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zu erarbeiten.  Zu diesem Zweck ist im Januar 2008 eine von den Hauptverwaltungsbeamten unterzeichnete Projektvereinbarung zwischen den Verbundstädten geschlossen worden

Auf diesen Grundlagen haben verschiedene Arbeitsgruppen (Teilprojekte) unter Beteiligung aller Verbundstädte unverzüglich ihre Arbeit aufgenommen.

Als wesentliches Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass sich die gemeinsame Trägerschaft am zweckmäßigsten in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts realisieren ließe, deren Aufgabenspektrum im ersten Schritt identisch wäre mit dem des jetzigen Verbundes, nämlich der Durchführung von 72,5% der im Regierungsbezirk Köln anfallenden Lebensmittel- und Bedarfs-gegenständeuntersuchungen. Wie bisher müssten  27,5% dieser Untersuchungen sowie die in den Bereichen Futtermittel, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit, Tierschutz, Tierarzneimittel und Gentechnik anfallenden Aufgaben weiterhin auch nach Gründung der Anstalt vom Chemischen Veterinäruntersuchungsamt  Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) auf Kosten des Landes vorgenommen werden.

Als Rechtsgrundlage für die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts bieten sich das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) sowie das Gesetz zur Bildung integrierter Unter-suchungseinrichtungen (IUAG) an.

In einem Gespräch mit dem Staatssekretär im zuständigen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 19.6. 2008 haben die Verbundstädte insoweit ihre Auffassung bekräftigt, dass die Umsetzung des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungs-anstalten nur zu einer Aufgabenerweiterung für die Kommunen im Regierungsbezirk Köln führen darf, wenn deren Refinanzierung durch das Land gesichert ist.

Die Vertreter des Landes sagten grundsätzlich zu, dass das Land auch weiterhin im bisherigen Umfang die Untersuchungskosten übernehmen werde. Daher sind weitere Gespräche mit dem Ministerium zu führen mit dem Ziel einer konkreten vertraglichen Regelung.

 

Die diesbezüglichen Ergebnisse werden wesentliche Grundlage der zu fertigenden Beschlussvorlagen für die Räte der Verbundstädte hinsichtlich der Festlegung der Rechtsform des zukünftigen Untersuchungsinstituts im Regierungsbezirk Köln sein.  Diese Vorlage ist für das 2. Quartal 2009 geplant.

 

Gleichlautende Vorlagen werden auch in den Fachausschüssen der übrigen Verbundstädte be-handelt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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