Kenntnisnahme - E 49.5/0132/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorläufigen Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2009 zur Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den vorläufigen Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Jahr 2009 fest.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 14 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 14.02.2007 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Der Wirtschaftsplan besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.

Der Wirtschaftsplan 2009 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 11.506.800,-€ aus.

 

I) Erläuterungen zum Zuschussbedarf

Die Erläuterungen zum Zuschussbedarf ergeben sich aus Anlage 2.

Maßgebend für die Erhöhung ist

a) die Eingliederung der Stadtbibliothek (FB 43) zum 01.01.2009 als Geschäftsbereich 6 in den Kulturbetrieb der Stadt Aachen,

b) der Mehrbedarf für Tariferhöhungen tariflich Beschäftigter und Beamter für das Jahr 2009 ff

 

Bisher wurden folgende Positionen nicht in den Wirtschaftsplan einbezogen:

 

a)       Route Charlemagne:

 

2009  - 1.170.000,-€

2010 – 1.479.000,- €

2011 -  1.598.000.- € (Aufwendungen: 1.698.000,-€ abzügl. Erträge 100.000,-€)

2012 -  2.182.000, -€ (Aufwendungen: 2.332.000, - € abzügl. Erträge 150.000, -€)

Zur organisatorischen Eingliederung der route charlemagne als Geschäftsbereich des E 49

ist eine Satzungsänderung erforderlich. Hierzu wird auf den Nachtrag verwiesen.

Da zum 1.1.09 eine Änderungssatzung zur Eingliederung der Stadtbibliothek erforderlich ist, wird dies aus Kostengründen parallel geschehen.

Insofern ist der Wirtschaftsplan vorläufig.

 

b) Umzugsbedingte Mehrkosten für das Stadtarchiv

 

Die umzugsbedingten Mehrkosten für das Stadtarchiv (E 49/3) wurden beziffert, sind aber nicht in den Zuschuss einbezogen worden.

 

II) Erläuterungen zum Erfolgsplan

 

Die Erläuterungen zum Erfolgsplan ergeben sich aus der Anlage 2 (Randbemerkungen).

Insbesondere sind zu nennen

 

 

 

Konto 800:

Aufgrund der Ausstellungsplanungen des Couven Museums und des Suermondt-Ludwig-Museums ist davon auszugehen, dass an den Erfolg des Jahres 2007 angeknüpft werden kann. Daher wurden die Mehreinnahmen entsprechend prognostiziert.

Dies steht in engem Zusammenhang mit Konto 540 „Ausstellungsplanungen“ und Konto 823 sowie Konto 805.

Konto 804, 807, 808 und 809 ergeben sich aus der Aufnahme der Stadtbibliothek in den Kulturbetrieb.

Konto 852:

Die Erhöhung der Erträge ergibt sich aus der Neufassung des Vertrages mit der Peter und Irene Ludwig Stiftung ab dem Jahre 2007.

Hierüber wurde der Betriebsausschuss Kultur im Jahre 2007 unterrichtet.

Konto 820:

Die Ertragslage im Bereich der Raumvermietungen ist weiterhin positiv und wurde entsprechend prognostiziert.

 

III. Erläuterungen zum Stellenplan

 

1. Stadtarchiv

Bedingt durch den Umzug des Stadtarchivs sind folgende Veränderungen erforderlich:

Einstellung eines/einer Fachangestellten/Fachangestellten für Archivwesen (FAMI) zum 01. Juli 2009

Begründung: Mit dem zum 01.01.2009 in Kraft tretenden Personalstandsreformengesetz werden den Kommunalarchiven und damit auch dem Stadtarchiv Aachen neue zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Zu diesem Zeitpunkt geht die Zuständigkeit für die alten Personenstandsregister (Standesamtsbücher) ab 1798 bis zu bestimmten Zeitpunkten im 20. Jahrhundert und dann jahrweise rollend auf die Kommunalarchive über. Zudem werden diese Quellen damit erstmals für die Forschung zugänglich. Dies wird eine große Zahl zusätzlicher Anfragen mit entsprechendem Arbeitsaufwand nach sich ziehen.

 

Einstellung einer/eines Diplomarchivarin/Diplomarchivars

Begründung: Mit dem Umzug des Stadtarchivs in den Reichsweg sollen auch die noch bei den verschiedenen Dienststellen der Stadt Aachen in Aktenkellern und Abstellräumen lagernden, für den laufenden Dienstweg nicht mehr benötigten Altakten und Archivarien sowie Karten und Pläne in das Stadtarchiv übernommen werden. Es handelt sich dabei um eine Menge von ca. 7.000 laufenden Metern Schriftgut. Zur Vorbereitung des Umzugs dieser großen Menge aus verschiedenen Standorten und zur ersten Sichtung dieser Bestände ist ab dem 2. Quartal 2009 (01.04.2009) die Einstellung einer/eines Diplomarchivarin/Diplomarchivars mit entsprechenden Fähigkeiten und Berufserfahrung unabdingbar.

 

Umwandlung der Stelle der Bibliothekarin in eine Vollzeitstelle

Die Stelle der Bibliothekarin wurde während der Elternzeit der Stelleninhaberin seinerzeit auf 20,5 Std. gekürzt. Wegen der anfallenden Arbeiten muss diese Stelle auf eine volle Stelle angehoben werden.

Dies ist zu Beginn des Jahres 2009 umzusetzen, da die Umzugsvorbereitungen und der Umzug ohne die ganztägige Anwesenheit der Bibliothekarin in diesem Bereich nicht fachgerecht durchgeführt werden können. Darüber hinaus soll die Stelleninhaberin nicht nur bibliothekarische Arbeiten leisten, sondern in Zukunft auch bei der Benuterberatung und der Beantwortung schriftlicher Anfragen mitwirken.

 

2. Kulturservice

Durch die Erweiterung des Kulturbetriebs um die Stadtbibliothek und in der Folge um die Erweiterung des Stadtarchivs ist die Einrichtung einer weiteren Stelle in der Buchhaltung (Finanzmanagement) erforderlich.

Bereits im Wirtschaftsprüfungsbericht für das Jahr 2007 wurde seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Ausstattung mit Personal nicht gegeben ist.

 

3. Route Charlemagne

Die erforderlichen Änderungen werden bei Vorlage des endgültigen Wirtschaftsplans erfasst.

 

IV Konsolidierungsbeitrag

Der Konsolidierungsbeitrag wurde entsprechend der Vorgaben des Dez. 2 angepasst. Hinzu kommt die Konsolidierung, die dem derzeitigen FB 43 auferlegt wurde.

Es wurde vereinbart, dass umstellungsbedingte Kosten (IT-Kosten/Wirtschaftsprüfungskosten/Kosten für die Satzungsänderung etc.) nach Abstimmung mit dem Dez. 2 auf die Haushaltskonsolidierung angerechnet werden können. Weitere Veränderungen ergeben sich unmittelbar aus den Randvermerken zum Erfolgsplan.

 

Die Abstimmung mit FB 20 ist erfolgt.

 

 

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Anlagen

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