Entscheidungsvorlage - FB 61/0949/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Rehmviertel;hier: Einrichtung der Bewohnerparkzone 'O'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB61/30//Dez.III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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05.11.2008
| |||
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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27.11.2008
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "O" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2. Im Bewohnerparkbereich "O" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "O" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Die Straßen
- Aretzstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Hein-Janssen-Straße)
-
Maxstraße
- Oberstraße
- Ottostraße
- Rehmplatz
- Rudolfstraße
- Scheibenstraße
- Sigmundstraße (zwischen Rudolfstraße und Hein-Janssen-Straße)
- Steinkaulstraße und
- Wenzelstraße
werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf der Heinrichsallee, Jülicher Straße (zwischen Ottostraße und Hein-Janssen-Straße) und Hein-Janssen-Straße werden mit Positivbeschilderung (StVO Z.314) versehen.
3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren werden entsprechend der bestehenden Grundsatzregelung festgelegt. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.
4. Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen
ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 0:00 Uhr bis 24:00.
6. Dem Rat der Stadt wird empfohlen, die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" nach den unter den Punkten 2. bis 5. genannten Richtlinien zu beschließen.
7. Dem Rat wird empfohlen, die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
8. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" soll schnellstmöglich erfolgen.
9. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
10.Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "O" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2. Im Bewohnerparkbereich "O" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "O" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Die Straßen
- Aretzstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Hein-Janssen-Straße)
-
Maxstraße
- Oberstraße
- Ottostraße
- Rehmplatz
- Rudolfstraße
- Scheibenstraße
- Sigmundstraße (zwischen Rudolfstraße und Hein-Janssen-Straße)
- Steinkaulstraße und
- Wenzelstraße
werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf der Heinrichsallee, Jülicher Straße (zwischen Ottostraße und Hein-Janssen-Straße) und Hein-Janssen-Straße werden mit Positivbeschilderung (StVO Z.314) versehen.
3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren werden entsprechend der bestehenden Grundsatzregelung festgelegt. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.
4. Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen
ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 0:00 Uhr bis 24:00.
6. Dem Rat der Stadt wird empfohlen, die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" nach den unter den Punkten 2. bis 5. genannten Richtlinien zu beschließen.
7. Dem Rat wird empfohlen, die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
8. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" soll schnellstmöglich erfolgen.
9. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
10.Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1. Im Bewohnerparkbereich "O" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "O" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Die Straßen
- Aretzstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Hein-Janssen-Straße)
-
Maxstraße
- Oberstraße
- Ottostraße
- Rehmplatz
- Rudolfstraße
- Scheibenstraße
- Sigmundstraße (zwischen Rudolfstraße und Hein-Janssen-Straße)
- Steinkaulstraße und
- Wenzelstraße
werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf der Heinrichsallee, Jülicher Straße (zwischen Ottostraße und Hein-Janssen-Straße) und Hein-Janssen-Straße werden mit Positivbeschilderung (StVO Z.314) versehen.
2. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren werden entsprechend der bestehenden Grundsatzregelung festgelegt. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.
3. Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen
ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 0:00 Uhr bis 24:00.
5. Die Gebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises beträgt 30,00 €.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand:
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.08.2006 und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung am 09.08.2006 eine Prioritätenliste zur Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen beschlossen. Damals wurden einstimmig als erste Maßnahme für die Durchführung einer Voruntersuchung der Bereich "O" (Rehmviertel) und im Anschluss daran der Bereich Ost 2 (Blücherplatz) festgelegt.
Zur Durchführung der Voruntersuchung und Überplanung zur Einrichtung des Bewohnerparkens wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.
Situation:
Gebietscharakteristik
Die Grenze des Bereiches "O" verläuft über die Achsen des Adalbertsteinweges im Süden, der Heinrichsallee im Westen, der Jülicher Straße im Norden sowie hinter der nord-östlichen Bebauung der Hein-Janssen-Straße und der östlichen Bebauung der Aretzstraße (siehe Anlage 2).
Zur Bewohnerparkzone "O" gehören damit folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:
Adalbertsteinweg ungerade Hausnummern 1 - 121
Aretzstraße ungerade " 1 - 45
gerade " 2 - 38
Hein-Janssen-Straße
Heinrichsallee gerade " 2 - 76
Jülicher Straße gerade " 2 - 40
Kaiserplatz Hausnummer 11
Maxstraße
Oberstraße
Ottostraße
Rehmplatz
Rudolfstraße
Scheibenstraße
Sigmundstraße ungerade " 3 - 7
gerade " 4 - 20
Steinkaulstraße
Wenzelstraße
Die Grenzstraßen Adalbertsteinweg, Heinrichsallee und Jülicher Straße und zum Teil auch die Hein-Janssen-Straße werden überwiegend durch tertiäre Nutzung geprägt. In den übrigen Gebietsstraßen steht die Wohnnutzung im Vordergrund.
Folgende Daten wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (siehe auch Anlage 3).
|
Anzahl |
Bewohner davon Hauptwohnsitzler davon Nebenwohnsitzler |
4.683 4.562 121 |
zugel. Fahrzeuge davon auf Bewohner davon auf Gewerbe |
1.248 1083 165 |
Im Straßenraum der Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 874 Parkplätze vorhanden.
Unterteilt waren die Parkplätze in 799 unbewirtschaftete und 75 bewirtschaftete Parkplätze.
Aus Ortsbesichtigungen konnten ca. 300 Stellplätze auf privatem Gelände erfasst werden.
Parkraumerhebung:
Am Dienstag, den 22. Januar 2008 wurde in den Gebietsstraßen eine Parkerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. In drei Zeitschnitten um 6:00 Uhr, 11:00 Uhr und 23:00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge registriert.
Folgende Daten wurden ermittelt (siehe auch Anlagen 4, 5):
|
1. Rundgang 6:00 Uhr |
2. Rundgang 11:00 Uhr |
3. Rundgang 23:00 Uhr |
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Kfz |
% |
Kfz |
% |
Kfz |
% |
|
Angetroffene Fahrzeuge |
813 |
100 |
845 |
100 |
819 |
100 |
Fahrzeuge von Bewohnern der Bereichsstraßen |
231 |
28 |
149
|
17,6 |
248 |
30,3 |
sonstige Kfz. mit AC-Kennzeichen |
265 |
33 |
417 |
49,3 |
248 |
30,3 |
sonstige Kfz. mit nicht-AC- Kennzeichen |
317 |
39 |
279 |
33,0 |
323 |
39,4 |
Als Ergebnis der Erhebung ist eine überwiegend hohe Auslastung des öffentlichen Parkraums zwischen 81 und 100 % der auf öffentlicher Fläche ausgewiesenen Parkplätze zu erkennen. Im gesamten Bereich wird im Mittel eine Auslastung von 94 % erreicht. Lediglich vereinzelt finden sich Bereiche mit geringeren Auslastungen (50 - 80 %). Eine besonders hohe Auslastung wurde in der Aretzstraße, Maxstraße, Oberstraße, Ottostraße und Scheibenstraße ermittelt. Teilweise entstand eine Belegung über den legalen Parkraum hinaus, z.B. durch Falschparker.
Insgesamt wird das Parkgeschehen durch Fahrzeuge, die außerhalb des Viertels registriert sind, dominiert. Im Mittel sind nur 25 % aller abgestellten Fahrzeuge (bzw. 203 Kfz) im Viertel registriert.
Betrachtet man dies straßenweise verschärft sich die Problematik: Von den im Viertel registrierten Fahrzeugen wurden maximal 146 Fahrzeuge in den Straßen angetroffen, in denen sie auch gemeldet waren. Dies entspricht einem Anteil von 11,7 % (1248 Kfz) aller im Bereich "O" gemeldeten Fahrzeuge.
Im Tagesverlauf zeigt sich, dass die Zahl der angetroffenen Fahrzeuge tagsüber leicht zunimmt. Die Struktur der Zusammensetzung zeigt, dass sowohl die Zahl der Fahrzeuge, die auf Bewohner der Bereichsstraßen zugelassen sind, vormittags um 82 Kfz ab- und abends wieder um 99 Kfz zunimmt, als auch bei Fahrzeugen mit nicht-AC-Kennzeichen vormittags eine Abnahme um 38 und abends eine Zunahme um 44 Kfz zu verzeichnen ist. Die maximale Bewohnernutzung wurde abends mit einem Wert von 248 Kfz oder 19,9 % der im Bereich "O" gemeldeten Fahrzeuge angetroffen.
Betrachtet man die Parkraumerhebung nach der erhobenen Parkdauer lässt sich feststellen, dass rund ein Drittel aller abgestellten Fahrzeuge zu allen Erhebungszeitpunkten registriert wurde. Davon sind wiederum fast 75% (197 Kfz) auf ein nicht-AC-Kennzeichen zugelassen. Die „externe“ Parkraumdominanz des Viertels wird hier besonders deutlich: Alleine Dauerparker mit einem nicht-AC-Kennzeichen nutzen ebenso viel Parkraum im Bereich „O“ wie alle (ob Dauer- oder Kurzzeitparker) innerhalb des Viertels zugelassenen Fahrzeuge zusammen.
Dieser Dauer- bzw. Mehrfachparkanteil war in den Bereichen Ottostraße, Maxstraße und Steinkaulstraße besonders hoch.
Bürgerinformationsveranstaltung:
Am 18.06.2008 wurde in der Hauptschule Aretzstraße eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, an der ca. 30 Bürger teilnahmen. Zusätzlich gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein.
Es gab sowohl Pro- und auch Contra-Stimmen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "O". Wesentliche Themen waren der umfangreiche Parksuchverkehr, hoher Parkdruck sowie Luftverschmutzung einerseits, sowie die entstehenden Benachteiligungen für verschiedene Nutzergruppen wie etwa auswärtige Angehörige, Beschäftigte innerhalb des Viertels oder weitere nicht zum Berechtigtenkreis zählende Nutzergruppen und ein nicht wahrgenommener Parkdruck andererseits (siehe Anlage 9).
Bereits aus den Grundlagendaten wird ersichtlich, dass auch bei Nutzung aller privaten Stellplätze bereits ein hoher Parkdruck durch die im betrachteten Quartier zugelassenen Fahrzeuge existiert. Durch die Parkraumerhebung wird deutlich, dass sich dies im öffentlichen Straßenraum widerspiegelt; Eine überwiegend hohe Parkraumauslastung wird festgestellt. Dies geschieht jedoch vor allem durch Fahrzeuge, die außerhalb des Viertels zugelassen sind. Die zeiträumliche Verteilung des Parkgeschehens zeigt, dass der Anteil der „viertelsfremden“ Fahrzeuge tagsüber deutlich zunimmt; ein Hinweis sicherlich auf Berufspendler im Viertel, vor allem aber auf abgestellte Fahrzeuge verdrängter Besucher und Beschäftigter der unmittelbar angrenzenden Innenstadt, die hier kostenlosen Parkraum vorfinden. Der hohe Anteil der vorgefundenen viertelsfremden Dauerparker, die kein AC-Kennzeichen aufweisen, stützt die Vermutung, dass der kostenlose öffentliche Parkraum noch von weiteren Nutzergruppen in Anspruch genommen wird.
Planung:
Unter Würdigung der vorgenannten Ergebnisse hält die Verwaltung die Einrichtung einer Bewohnerparkzone „O“ für sinnvoll. Durch das Einrichten einer Bewohnerparkzone erhöhen sich die Parkchancen für Bewohner in unmittelbarem Wohnumfeld. Gleichzeitig kann der Parksuchverkehr reduziert und somit zur Verkehrsberuhigung und Umweltentlastung beigetragen werden. Eine Reduzierung dieser Verkehre trägt wegen der unmittelbaren Nähe zu den lufthygienisch problematischen innenstädtischen Verkehrsachsen zur Lösung der bestehenden Immissionsprobleme bei; die Einrichtung der Bewohnerparkzone kann als weitere Maßnahme zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen bzw. zum unmittelbar anstehenden Aktionsplan gemeldet werden.
Auf dieser Basis wurde für den Bereich "O" eine Planung zur Einrichtung des Gebietes als Bewohnerparkzone erstellt (siehe Anlagen 6, 7, 8). Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Die schon vorhandenen bewirtschafteten Parkplätze in der Heinrichsallee (vor Hausnr. 10 - 46 gerade und 68 - 76 gerade) und der Jülicher Straße (vor Hausnr. 14 - 24 gerade) sollen weiterhin während der Bewirtschaftungszeit nur für Kurzzeitparker zur Verfügung stehen. Bestehende Parkplätze für Schwerbehinderte sowie Abschnitte zum Liefern und Laden werden beibehalten. Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Heinrichsallee, Jülicher Straße und Hein-Janssen-Straße mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz „mit Parkschein“ bzw. mit Zusatz „Zone "O" mit Parkschein“. Die übrigen Bereichsstraßen werden mit dem VZ. 290/292 StVO mit Zusatz „mit Parkschein" ausgeschildert (angelehnt an die 30 km/h-Zonen). Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" wurden für 13 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 € kalkuliert.
Einen Bewohnerparkausweis sollen – in Verfolgung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone "O" ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus
a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit Aachener Kennzeichen fahren,
b) ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauernde dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
oder
c) bei Studierenden, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, darüber hinaus 0,05 € je angefangene Zeiteinheit von 6 Minuten gelten.
Aufgrund der Bedenken und Sorgen von Bewohnern und Gewerbetreibenden, dass auswärtige Angehörige bzw. Kunden keine Möglichkeiten haben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll keine Höchstparkdauer festgelegt werden. Mit dieser Lösung wurden in den Bewohnerparkzonen "J1" und "K" gute Erfahrungen gemacht.
Um auch den heute im Viertel Beschäftigten ein verbessertes Mobilitätsangebot zu offerieren wird vorgeschlagen, allen Gewerbebetrieben (auch Kleinunternehmen) das Job-Ticket-Angebot vorzustellen. Zur Reduktion des Einstiegspreises bietet sich an, in den ersten Jahren Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung zu verwenden. Da der Bewohnerparkbereich über die Achsen Adalbertsteinweg, Jülicher Straße und Heinrichsallee eine außerordentlich gute ÖPNV-Anbindung aufweist kann mit einem zusätzlichen günstigen Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative geboten werden. Dabei kann sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die Verknüpfung Park+Ride genutzt werden. Schließlich würde ein solches Angebot die Aktivitäten der Stadt Aachen im Rahmen des Luftreinhalteplanes unterstützen.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
1. den im beigefügten Plan dargestellten Bereich als Bewohnerparkbereich "O" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
2. im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind,
die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "O" von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die Straßen
- Aretzstraße zwischen Adalbertsteinweg und Hein-Janssen-Straße
-
Maxstraße
- Oberstraße
- Ottostraße
- Rehmplatz
- Rudolfstraße
- Scheibenstraße
- Sigmundstraße zwischen Rudolfstraße und Hein-Janssen-Straße
- Steinkaulstraße und
- Wenzelstraße
als Bewohnerparkzone und die Parkstände auf der Heinrichsallee, Jülicher Straße zwischen Heinrichsallee und Hein-Janssen-Straße und Hein-Janssen-Straße mit der Positivbeschilderung StVO Z. 314 zu versehen,
3. die Gebührenpflicht an den Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr festzusetzen.
4. den Bewohnerparkausweis erhalten
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauernde dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
5. die Sonderparkberechtigung von 0:00 bis 24:00 Uhr gelten zu lassen,
6. dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches nach den unter 2. bis 5. genannten Richtlinien zu beschließen,
7. dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,
8. die Bewohnerparkzone "O" schnellstmöglich einzurichten,
9. die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten und
10. ein Job-Ticket-Programm für die Betriebe unter Mitfinanzierung aus Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung zu erarbeiten und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung zu offerieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" (Rehmviertel) werden Kosten in Höhe von 60.000,00 € entstehen. Die Mittel stehen bei dem Produkt-/Sachkonto B120 200 14/7853001 (Einrichtung Bewohnerparken) zur Verfügung. Mit Einnahmen aus Parkgebühren und Ausweisausgaben ist zu rechnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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