Entscheidungsvorlage - FB 61/0684/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf vom 13.12.2005 aufgreifend, eine Planung zur Verkehrsberuhigung des Ortseingangsbereiches Freunder Straße im Rahmen des Projektes „Aufwertung von Ortseingangsbereichen an Aachener Hauptverkehrsstraßen“ zu erstellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.08 wurde eine Vorlage (FB 61/0684/WP15) von der Verwaltung eingebracht, um über die Verkehrssituation im Ortseingangsbereich der Freunder Straße und die bisherige Diskussion in der Bezirksvertretung Aachen- Eindorf zu berichten. Der Punkt wurde jedoch nicht beraten, so dass das Thema nun erneut aufgegriffen wird, nachdem das Projekt „Aufwertung von Ortseingangsbereich an Aachener Hauptverkehrsstraßen“ zwischenzeitlich Konturen angenommen hat.

 

Am 13.12.2005 hatte die Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf beschlossen,  dass die Ortseinfahrt Freunder Straße durch bauliche Maßnahmen derart umgestaltet wird, dass ortseinwärts fahrende Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit auf höchstens 50km/h drosseln müssen. Darüber hinaus wurden Geschwindigkeitsmessungen gefordert.

 

Aufgrund der andauernden Diskussion in der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf über die Fahrgeschwindigkeiten im Ortseingangsbereich wurde die Ortstafel um ca. 50m in Richtung Nordstraße versetzt, wo sie optimal eingesehen werden kann. Ansonsten befindet sich die Zufahrt zu dem kleinen Neubaugebiet Deltourserb (Freunder Straße) ca. 200m vom Ortseingang entfernt, so dass kein unmittelbarer Zusammenhang mit dem außerorts gelegenen Abschnitt der Nordstraße besteht. Die Diskussion wurde aber durch den Antrag eines Bewohners der Siedlung ausgelöst, der auf die schlechten Sichtverhältnisse und die Fahrgeschwindigkeiten hingewiesen hatte. Eine etwas zur Von Coels Straße versetzte  Erschließung wäre in Bezug auf die Sichtverhältnisse wesentlich günstiger gewesen. 

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im außerorts gelegenen Abschnitt der Nordstraße (L235) ist auf 70km/h beschränkt. Eine weitergehende Beschränkung ist aus Sicht der Verwaltung, der Polizei und des zuständigen Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau NRW) nicht zu begründen. An einem von der Bezirksvertretung am 20.06.2006 „beschlossenen“ Termin unter Beteiligung der Anwohner hat die Fachverwaltung nicht teilgenommen, weil bislang kein Rahmen für eine Umplanung der Straße gegeben war und eine sachliche Diskussion über zulässige Höchstgeschwindigkeiten nicht vor Ort geführt werden muss.

 

Da im Rahmen des Projektes „Aufwertung von Ortseingangsbereich an Aachener Hauptverkehrsstraßen“ zwischenzeitlich eine umfassende Prüfung und Bewertung aller vergleichbarer Ortseingangssituationen stattgefunden hat, können die daraus resultierenden Maßnahmen nunmehr in einer Prioritätenliste zusammengefasst und in einem weiteren Schritt im Rahmen einer Zuschussmaßnahme umgesetzt werden. Erst nach Festlegung der jeweiligen Priorität macht es Sinn, für einzelne Maßnahmen Planungen zu erstellen, da eine Finanzierung der Umbauten nur in diesem Zusammenhang gewährleistet werden kann. Der Punkt soll vom Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2008 (Vorlage FB 61/0958/WP15) beraten werden.

 

Daher kann der Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf vom 13.12.2005 jetzt aufgegriffen und die Verwaltung mit der Planung der Umgestaltung des Ortseingangsbereiches Freunder Straße im Rahmen des Projektes „Aufwertung von Ortseingangsbereich an Aachener Hauptverkehrsstraßen“ beauftragt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern.

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Anlagen

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