Entscheidungsvorlage - FB 61/0956/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwertung von Ortseingangssituationen an Aachener Hauptverkehrsstraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Verfasst von:
- FB 61/30//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
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|
|
27.11.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der gesamtstädtischen
Prioritätenliste gemäß Anlage 2, die im Rahmen des
Ortseingangsbereichskonzeptes von der Verwaltung aufgestellt wurde und der die
Bezirksvertretungen für ihre Bezirke zugestimmt haben, zu.
Die Verwaltung wird vorbehaltlich
der Rechtskraft des Haushaltsplans 2009 mit der Ausarbeitung der konkreten
Planungen für die nach Anlage 2 zwölf höchst bewerteten Maßnahmen (mit
Punktbewertungen von18,2 bis 14,3 Punkten) und mit der Einwerbung von
Fördermitteln beauftragt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.8.2006 wurde
einstimmig der Beschluss gefasst, die Verwaltung mit der Aufstellung eines
Programms zur Priorisierung und Mitteleinplanung für die Aufwertung von
Ortseingangssituationen an Aachener Hauptverkehrsstraßen zu beauftragen. Leider
konnte aufgrund der Personalsituation erst jetzt das Programm vorgelegt werden.
Die Gestaltung von Ortseingangsbereichen ist für die Belange
der Verkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung. Insbesondere von
motorisierten Verkehrsteilnehmern verlangt der Übergang vom Außenbereich in die
Orte ein angepasstes Verkehrsverhalten, weil hier verstärkt mit querenden
Fußgängern und Fahrradfahrern zu rechnen ist.
Aufgrund der Vielzahl und der immer wieder geäußerten
Wünsche zur Verbesserung der Aachener Ortseingangsbereiche, ist eine Bewertung
mit anschließender Priorisierung aller Situationen im Rahmen einer
Bestandsanalyse notwendig. In einem zweiten Schritt sollen die wichtigsten
Problemstellen durch abgestimmte Maßnahmen beseitigt werden. Des Weiteren ist
durch das Maßnahmenkonzept eine Förderung der beabsichtigten Maßnahmen möglich,
die ansonsten aufgrund des Unterschreitens der Bagatellegrenze entfiel.
Die Verwaltung hat das vorliegende
Ortseingangsbereichskonzept Aachen erarbeitet (vgl. Anlage 1). In dieser
Bestandsanalyse sind alle 182 Ortseingangsbereiche in Aachen untersucht und
bewertet worden.
Jede Ortseingangssituation wird in einem Datenblatt
dargestellt. Auf Seite zwei der Anlage 1 wird beispielhaft der Aufbau der
Datenblätter gezeigt und ein Überblick über die für die Bewertung maßgeblichen
Kriterien gegeben.
Die Bewertungen erlauben eine Reihung der Ergebnisse, um im Anschluss
eine Priorisierung von Maßnahmen vornehmen zu können.
Die Lage der untersuchten Ortseingangsbereiche kann in der
Übersichtskarte des Aachener Stadtgebiets (Anlage 4) nachvollzogen werden.
Vorgehensweise bei der Untersuchung der Ortseingangsbereiche
Die Bewertung der Ortseingangsbereiche ist in drei Schritten
durchgeführt worden.
Für jeden Ortseingangsbereich wurde der Stand der Bebauung,
die Klassifizierung der Straße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit (von außen
nach innen), Geschwindigkeitsüberschreitungen (falls vorhanden), die
Verkehrsbelastung, die Nebenanlagen und bereits bestehende Maßnahmen sowie
Planungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ermittelt und im jeweiligen
Datenblatt festgehalten (vgl. Anlage 1).
Ausgehend von diesen Informationen wurden die
Ortseingangssituationen in den Bereichen Städtebau, Straßenbau, Verkehr
und Sonstiges nach Kriterien beurteilt und mit Problempunkten
bewertet (vgl. Anlage 1). Für die gesamte Untersuchung gilt: Je höher die
vergebene Punktzahl, desto schlechter ist die Ortseinganssituation bewertet
worden und desto höher ist der Handlungsbedarf. Es können auch Punkte abgezogen
werden, wenn z.B. durch bereits durchgeführte Maßnahmen eine Entschärfung der
Situation erfolgt ist.
Neben der Bewertung nach o.g. Kriterien ist es für die
Beurteilung der Ortseingangssituationen von großer Relevanz, wie intensiv die
Nutzung im Ortseingansbereich ist. Je intensiver die Nutzung durch Anlieger
ist, desto dringender ist eine Behebung von möglichen Gefahren.
Daher wurde in einem zweiten Schritt die generelle
Empfindlichkeit jedes Ortseingangsbereichs aus den Faktoren Fußgängeraufkommen
/ Intensität und Randnutzung bestimmt. Hierzu wurde eine
Empfindlichkeitsmatrix aufgestellt, die jedem Ortseingangsbereich eine Empfindlichkeitskategorie
A (Faktor 0,7), B (Faktor 1,0) oder C (Faktor 1,3) zuordnet (vgl. folgende
Abbildung).
Abbildung 1: Empfindlichkeitsmatrix
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|
Intensität: In welchem Maß ist mit Fußgängern und
Radfahrern zu rechnen? |
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|||
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niedrig |
mittel |
hoch |
Nutzung: Um welche Bebauung handelt es sich im
Ortseingangsbereich? |
Gewerbe |
A |
A |
B |
Mischnutzung |
A |
B |
B |
|
Wohnen |
B |
C |
C |
|
Schule |
C |
C |
C |
Mit diesem „Empfindlichkeitsfaktor“ werden abschließend die
Punkte aus dem ersten Schritt multipliziert, um damit ein möglichst objektives Endergebnis und
die Möglichkeit einer Reihung und Priorisierung der Maßnahmen zu erhalten.
Ergebnisse aus der Bewertung von Ortseingangsituationen
Anlage 2 zeigt die Ergebnisse der Bewertung aller
Ortseingangssituationen in Aachen. Insgesamt sind 182 Ortseingangsbereiche im
Rahmen der Bestandsanalyse untersucht worden.
Die Spannweite der Bewertungen im gesamten Stadtgebiet
reicht von 0 Punkten (4_02 Lichtenbuscher Straße Grenze) bis 18,2 Punkte (3_10
Verlautenheider Straße – Ortseingang Verlautenheide Ost).
In Anlage 3 sind die Ergebnisse der Bewertung noch einmal
für die unterschiedlichen Stadtbezirke getrennt dargestellt.
Bisherige politische Beratung
Nach der Erstellung des Programms wurden die Ergebnisse der
Bewertungen bezirksweise zu Beginn des Jahres in den jeweiligen Aachener
Bezirksvertretungen vorgestellt.
Dabei wurde der nachfolgende Beschluss eingeholt (eventuelle
Änderungen zeigt Abbildung 2):
„Die Bezirksvertretung […] nimmt den Bericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Sie stimmt der Bewertung der in Anlage 3 [jeweils nur
für ihren Bezirk] dargestellten Ortseingangsbereiche zu und empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, die Priorisierung im Rahmen des gesamtstädtischen
Ortseingangsbereichskonzeptes.
Die Verwaltung wird mit der Einwerbung von Haushalts- und
Fördermitteln beauftragt.“
Die genauen Beratungstermine und ggf. geänderten Beschlüsse
der Bezirksvertretungen sind Abbildung 2 zu entnehmen.
Abbildung 2: Beschlüsse der Bezirksvertretungen
|
Beratungs- datum |
Beratungsergebnis |
Geänderte Beschlussfassung |
Bezirksvertretung
Aachen-Mitte |
23.01.2008 |
einstimmig ungeändert beschlossen |
- |
Bezirksvertretung
Aachen-Brand |
13.02.2008 |
einstimmig ungeändert beschlossen |
- |
Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf |
22.01.2008 |
bei 9 Stimmen dafür und 1 Enthaltung ungeändert beschlossen |
- |
Bezirksvertretung
Aachen-Haaren |
27.02.2008 |
einstimmig geändert beschlossen |
zurückgestellt bis zum 02.04.2008 |
02.04.2008 |
einstimmig geändert beschlossen |
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie folgt den Bewertungsvorschlägen der „Kleinen Kommission“ am 04.03.2008 zu den als Tischvorlage dargestellten Ortseingangsbereichen und empfiehlt dem VA, die dargestellte Priorisierung in das gesamtstädtische Ortseingangsbereichskonzept zu übernehmen. Die Verwaltung wird mit der Einwerbung von Haushalts- und Fördermitteln beauftragt. |
|
Bezirksvertretung
Aachen-Kornelimünster/ Walheim |
27.02.2008 |
einstimmig ungeändert beschlossen |
|
Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg |
23.01.2008 |
einstimmig geändert beschlossen |
Zusatz: Die Verwaltung wird gebeten, die gesamtstädtische Prioritätenliste der Bezirksvertretung vorzulegen. |
Bezirksvertretung
Aachen-Richterich |
13.02.2008 |
einstimmig geändert beschlossen |
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung als Zwischenbericht zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem VA, die Verwaltung mit der Aufstellung einer Prioritätenliste zu beauftragen. |
Weiteres Vorgehen
Nachdem im Verkehrsausschuss eine endgültige
Festlegung der Prioritäten vorgenommen wurde, wird von der Verwaltung ein
Einplanungsantrag erarbeitet und zur Förderung angemeldet.
Dazu muss ein Fördervolumen ausgewählt werden, dass
oberhalb der Bagatellegrenze von 200.000 Euro liegt.
Für die einzelnen Maßnahmen werden abhängig von
ihrer Priorisierung Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Mögliche Maßnahmen könnten
beispielsweise sein:
-
bauliche Änderungen im Ortseingangsbereich
o
Änderung des Querschnitts
o
Anlage von Baumtoren
o
Anlage von Querungshilfen
o
Änderung der Fahrbahnoberflächen
-
straßenverkehrsrechtliche Änderungen im
Ortseingangsbereich
o
Anordnung von Verkehrszeichen
o
Anordnung von Fahrbahnmarkierungen
-
sonstige Maßnahmen im Ortseingangsbereich
o
Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachung
In einem ersten
Schritt werden für die Ortseingangsbereiche Planungen erarbeitet, die
mit mehr als 14 Punkten bewertet wurden. Damit werden zunächst Planungen für
die insgesamt 12 am höchsten bewerteten Ortseingangsbereiche erstellt (vgl.
Anlage 2).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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104,1 kB
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3
|
(wie Dokument)
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86 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
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