Entscheidungsvorlage - FB 61/0956/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der gesamtstädtischen Prioritätenliste gemäß Anlage 2, die im Rahmen des Ortseingangsbereichskonzeptes von der Verwaltung aufgestellt wurde und der die Bezirksvertretungen für ihre Bezirke zugestimmt haben, zu.

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2009 mit der Ausarbeitung der konkreten Planungen für die nach Anlage 2 zwölf höchst bewerteten Maßnahmen (mit Punktbewertungen von18,2 bis 14,3 Punkten) und mit der Einwerbung von Fördermitteln beauftragt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.8.2006 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, die Verwaltung mit der Aufstellung eines Programms zur Priorisierung und Mitteleinplanung für die Aufwertung von Ortseingangssituationen an Aachener Hauptverkehrsstraßen zu beauftragen. Leider konnte aufgrund der Personalsituation erst jetzt das Programm vorgelegt werden.

 

Die Gestaltung von Ortseingangsbereichen ist für die Belange der Verkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung. Insbesondere von motorisierten Verkehrsteilnehmern verlangt der Übergang vom Außenbereich in die Orte ein angepasstes Verkehrsverhalten, weil hier verstärkt mit querenden Fußgängern und Fahrradfahrern zu rechnen ist.

Aufgrund der Vielzahl und der immer wieder geäußerten Wünsche zur Verbesserung der Aachener Ortseingangsbereiche, ist eine Bewertung mit anschließender Priorisierung aller Situationen im Rahmen einer Bestandsanalyse notwendig. In einem zweiten Schritt sollen die wichtigsten Problemstellen durch abgestimmte Maßnahmen beseitigt werden. Des Weiteren ist durch das Maßnahmenkonzept eine Förderung der beabsichtigten Maßnahmen möglich, die ansonsten aufgrund des Unterschreitens der Bagatellegrenze entfiel.

 

Die Verwaltung hat das vorliegende Ortseingangsbereichskonzept Aachen erarbeitet (vgl. Anlage 1). In dieser Bestandsanalyse sind alle 182 Ortseingangsbereiche in Aachen untersucht und bewertet worden.

Jede Ortseingangssituation wird in einem Datenblatt dargestellt. Auf Seite zwei der Anlage 1 wird beispielhaft der Aufbau der Datenblätter gezeigt und ein Überblick über die für die Bewertung maßgeblichen Kriterien gegeben.

Die Bewertungen erlauben eine Reihung der Ergebnisse, um im Anschluss eine Priorisierung von Maßnahmen vornehmen zu können.

Die Lage der untersuchten Ortseingangsbereiche kann in der Übersichtskarte des Aachener Stadtgebiets (Anlage 4) nachvollzogen werden.

 

 

Vorgehensweise bei der Untersuchung der Ortseingangsbereiche

 

Die Bewertung der Ortseingangsbereiche ist in drei Schritten durchgeführt worden.

Für jeden Ortseingangsbereich wurde der Stand der Bebauung, die Klassifizierung der Straße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit (von außen nach innen), Geschwindigkeitsüberschreitungen (falls vorhanden), die Verkehrsbelastung, die Nebenanlagen und bereits bestehende Maßnahmen sowie Planungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ermittelt und im jeweiligen Datenblatt festgehalten (vgl. Anlage 1).

Ausgehend von diesen Informationen wurden die Ortseingangssituationen in den Bereichen Städtebau, Straßenbau, Verkehr und Sonstiges nach Kriterien beurteilt und mit Problempunkten bewertet (vgl. Anlage 1). Für die gesamte Untersuchung gilt: Je höher die vergebene Punktzahl, desto schlechter ist die Ortseinganssituation bewertet worden und desto höher ist der Handlungsbedarf. Es können auch Punkte abgezogen werden, wenn z.B. durch bereits durchgeführte Maßnahmen eine Entschärfung der Situation erfolgt ist.

 

Neben der Bewertung nach o.g. Kriterien ist es für die Beurteilung der Ortseingangssituationen von großer Relevanz, wie intensiv die Nutzung im Ortseingansbereich ist. Je intensiver die Nutzung durch Anlieger ist, desto dringender ist eine Behebung von möglichen Gefahren.

Daher wurde in einem zweiten Schritt die generelle Empfindlichkeit jedes Ortseingangsbereichs aus den Faktoren Fußgängeraufkommen / Intensität und Randnutzung bestimmt. Hierzu wurde eine Empfindlichkeitsmatrix aufgestellt, die jedem Ortseingangsbereich eine Empfindlichkeitskategorie A (Faktor 0,7), B (Faktor 1,0) oder C (Faktor 1,3) zuordnet (vgl. folgende Abbildung).

 

 

Abbildung 1: Empfindlichkeitsmatrix

 

 

 

Intensität: In welchem Maß ist mit Fußgängern und Radfahrern zu rechnen?

 

 

 

 

niedrig

mittel

hoch

Nutzung: Um welche Bebauung handelt es sich im Ortseingangsbereich?

Gewerbe

A

A

B

Mischnutzung

A

B

B

Wohnen

B

C

C

Schule

C

C

C

 

 

Mit diesem „Empfindlichkeitsfaktor“ werden abschließend die Punkte aus dem ersten Schritt multipliziert, um damit ein  möglichst objektives Endergebnis und die Möglichkeit einer Reihung und Priorisierung der Maßnahmen zu erhalten.

 

 

Ergebnisse aus der Bewertung von Ortseingangsituationen

 

Anlage 2 zeigt die Ergebnisse der Bewertung aller Ortseingangssituationen in Aachen. Insgesamt sind 182 Ortseingangsbereiche im Rahmen der Bestandsanalyse untersucht worden.

Die Spannweite der Bewertungen im gesamten Stadtgebiet reicht von 0 Punkten (4_02 Lichtenbuscher Straße Grenze) bis 18,2 Punkte (3_10 Verlautenheider Straße – Ortseingang Verlautenheide Ost).

In Anlage 3 sind die Ergebnisse der Bewertung noch einmal für die unterschiedlichen Stadtbezirke getrennt dargestellt.

 

 

Bisherige politische Beratung

 

Nach der Erstellung des Programms wurden die Ergebnisse der Bewertungen bezirksweise zu Beginn des Jahres in den jeweiligen Aachener Bezirksvertretungen vorgestellt.

Dabei wurde der nachfolgende Beschluss eingeholt (eventuelle Änderungen zeigt Abbildung 2):

„Die Bezirksvertretung […] nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie stimmt der Bewertung der in Anlage 3 [jeweils nur für ihren Bezirk] dargestellten Ortseingangsbereiche zu und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Priorisierung im Rahmen des gesamtstädtischen Ortseingangsbereichskonzeptes.

Die Verwaltung wird mit der Einwerbung von Haushalts- und Fördermitteln beauftragt.“

 

Die genauen Beratungstermine und ggf. geänderten Beschlüsse der Bezirksvertretungen sind Abbildung 2 zu entnehmen.

 

Abbildung 2: Beschlüsse der Bezirksvertretungen

 

 

Beratungs-

datum

Beratungsergebnis

Geänderte Beschlussfassung

Bezirksvertretung Aachen-Mitte

23.01.2008

einstimmig ungeändert beschlossen

-

Bezirksvertretung Aachen-Brand

13.02.2008

einstimmig ungeändert beschlossen

-

Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

22.01.2008

bei 9 Stimmen dafür und 1 Enthaltung ungeändert beschlossen

-

Bezirksvertretung Aachen-Haaren

27.02.2008

einstimmig geändert beschlossen

zurückgestellt bis zum 02.04.2008

02.04.2008

einstimmig geändert beschlossen

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie folgt den Bewertungsvorschlägen der „Kleinen Kommission“ am 04.03.2008 zu den als Tischvorlage dargestellten Ortseingangsbereichen und empfiehlt dem VA, die dargestellte Priorisierung in das gesamtstädtische Ortseingangsbereichskonzept zu übernehmen. Die Verwaltung wird mit der Einwerbung von Haushalts- und Fördermitteln beauftragt.

Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim

27.02.2008

einstimmig ungeändert beschlossen

 

 

 

 

 

 

Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

23.01.2008

einstimmig geändert beschlossen

Zusatz: Die Verwaltung wird gebeten, die gesamtstädtische Prioritätenliste der Bezirksvertretung vorzulegen.

 

Bezirksvertretung Aachen-Richterich

13.02.2008

einstimmig geändert beschlossen

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung als Zwischenbericht zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem VA, die Verwaltung mit der Aufstellung einer Prioritätenliste zu beauftragen.

   

 

Weiteres Vorgehen

 

Nachdem im Verkehrsausschuss eine endgültige Festlegung der Prioritäten vorgenommen wurde, wird von der Verwaltung ein Einplanungsantrag erarbeitet und zur Förderung angemeldet.

Dazu muss ein Fördervolumen ausgewählt werden, dass oberhalb der Bagatellegrenze von 200.000 Euro liegt.

Für die einzelnen Maßnahmen werden abhängig von ihrer Priorisierung Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Mögliche Maßnahmen könnten beispielsweise sein:

-          bauliche Änderungen im Ortseingangsbereich

o       Änderung des Querschnitts

o       Anlage von Baumtoren

o       Anlage von Querungshilfen

o       Änderung der Fahrbahnoberflächen

-          straßenverkehrsrechtliche Änderungen im Ortseingangsbereich

o       Anordnung von Verkehrszeichen

o       Anordnung von Fahrbahnmarkierungen

-          sonstige Maßnahmen im Ortseingangsbereich

o       Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachung

 

In einem ersten  Schritt werden für die Ortseingangsbereiche Planungen erarbeitet, die mit mehr als 14 Punkten bewertet wurden. Damit werden zunächst Planungen für die insgesamt 12 am höchsten bewerteten Ortseingangsbereiche erstellt (vgl. Anlage 2).

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ab dem Haushaltsjahr 2009 hat die Verwaltung einen jährlichen Betrag in Höhe von 100.000 Euro für die Umsetzung des gesamtstädtischen Ortseingangsbereichskonzeptes in den Haushaltsentwurf eingestellt.

 

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Anlagen

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