Entscheidungsvorlage - FB 61/0959/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Dauffenbachstraßehier: Endausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 61/30//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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27.11.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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03.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, die Dauffenbachstraße auf der Basis des Planes Nr. 2008/07-02 L3a niveaugleich als verkehrsberuhigten Bereich auszubauen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Dauffenbachstraße auf der Basis des Planes Nr. 2008/07-02 L3a als verkehrsberuhigten Bereich auszubauen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Thema "Endausbau der Dauffenbachstraße" stand in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-
Haaren am 22.10.2008 zur Beratung an.
Nach einer kurzen Vorstellung der durch die Bürgerinformation entstandenen neuen Planungs-Varianten wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Vorlage unter Einbeziehung aller Varianten, zu erstellen.
Sachstand:
Die Dauffenbachstraße liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 706. Sie zweigt von der Straße An der Weide, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut ist, in westlicher Richtung ab und endet vor dem Kindergarten als Sackgasse. Eine Verbindung zur Gut-Knapp-Straße ist als Fußweg vorhanden.
Die Fläche, die als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung steht, weist unterschiedliche Breiten auf.
Ab der Straße "An der Weide" beginnt die Fläche mit einer Breite von ca. 4,00 m, wird vor den Häusern Nr. 3 bis 9 auf 8,00 m aufgeweitet, um dann bis zur Rechtskurve auf 16,00 m vergrößert zu werden. In der Fortführung hinter dem Kurvenbereich liegt die Verkehrsflächenbreite zwischen ca. 9,00 m und ca. 10,00 m.
Laut Bebauungsplan sollen die vorhandenen Hecken und Bäume erhalten bleiben, die auch zum Teil unter die Baumschutzsatzung fallen.
Bürgerversammlung:
Am 14. Oktober 2008 fand in der städt. Kath. Grundschule Verlautenheide in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr eine Bürgerinformation und -anhörung statt. Hierzu wurden die Anwohner per Hauswurfsendung und über die örtliche Presse eingeladen. Es erschienen ca. 25 Bürger, die zahlreiche Vorschläge, Anregungen und Bedenken zu den vorgestellten Varianten(Plan Nr. 2008/07-02 L1 und L2, s. Protokoll Anlage 1) einbrachten.
Einstimmig sprachen sich die anwesenden Bürger für die Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen vor den Häusern Nr. 23 bis 33 aus.
Nach der Veranstaltung erhielt die Verwaltung noch telefonisch den Vorschlag auf Anlegung von Längsparkständen entlang der Senkrechtparkstände auf der südlichen Platzseite. In einem weiteren Anruf hat sich jedoch ein Anwohner aus dem Platzbereich dagegen ausgesprochen.
Planung:
Die Planung für die Dauffenbachstraße sieht in Anlehnung an die Straße "An der Weide", eine Straße mit niveaugleichem Ausbau und einer Beschilderung als verkehrsberuhigtem Bereich (StVO Z 325/326) vor.
Seitens der Verwaltung wurde eine Planung (Plan Nr. 2008/07-02 L1) erstellt. Diese sieht insgesamt 14 Parkstände vor. 8 Parkstände sind als Längsparkplätze, jeweils in zweier Gruppen und 6 Parkstände sind als Senkrechtparkplätze im Platzbereich im Anschluss an das Baumfeld geplant.
Leider musste die Esche, die in dem geplanten Baumfeld stand, gefällt werden. Hier ist jedoch in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt eine adäquate Ersatzpflanzung vorgesehen. Eine den Baumstamm umschließende Vieleckbank soll die Anwohner zum Verweilen einladen.
Der Ausbau der Straße ist in Betonsteinpflaster mit farblicher Absetzung der Parkstände vorgesehen.
Im Bereich der Häuser Nr. 23 bis 33 sieht die Planung einen befahrbaren 3,50 m breiten Weg, der in einen Wendebereich übergeht, vor. Die verbleibende Restfläche soll als Grünfläche gestaltet werden.
Um der vorhandenen Situation in diesem Straßenabschnitt gerecht zu werden wird in der Variante 2 (Plan Nr. 2008/07-02L2) an der Westseite der Verkehrsfläche vor den Häusern 25 – 33 ein ca. 1 m breiter Streifen als öffentliche Grünfläche ausgestaltet. Damit verschiebt sich die befahrbare Verkehrsfläche vor den o.a. Grundstücken zu Lasten der überproportionalen Grünfläche auf der gegenüberliegenden Seite mit den Parkständen.
Für den Ausbau wurden Kosten in Höhe von 150.000,-- € veranschlagt.
Auf Wunsch der Bürger nach mehr Parkfläche wurden weitere Alternativen untersucht.
Eine Variante mit Anlegung von zusätzlichen Längsparkständen entlang der Senkrechtparkplätze ist nicht realisierbar, da dann die für die Müllabfuhr notwendigen Radien unterschritten würden.
Weitere Varianten beziehen sich auf den Bereich entlang der Häuser Nr. 23 bis 33.
Variante 3 (Plan Nr. 2008/07-02 L3) zeigt einen 3,50 m breiten, befahrbaren Weg mit begleitendem Grünstreifen, der durch einen Längsparkstreifen mit 4 Parkständen unterbrochen wird.
Variante 3a ist in der Flächenaufteilung nahezu identisch mit Variante 3. Zusätzlich ist aufgrund der vorhandenen Situation ein 1 m breiter Grünstreifen entlang der Grundstücke vorgesehen (s. auch Variante 2).
Die Kosten für die Varianten 3 und 3a sind auf 160.000,00 € kalkuliert.
Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt-/Sachkonto 120 010 020/ 7852240 zur Verfügung.
Weitere Alternativen mit mehr Parkplätzen, wie z.B. ein durchgehender Längsparkstreifen entlang des gesamten Grünstreifens oder auch Schrägparken kann aufgrund der zu erhaltenden Hecke und der Bäume nicht realisiert werden.
Der Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche neben Haus Nr. 5 soll ab der in allen Plänen dargestellten gepunkteten Linie bis zum Ende des Weges erst später ausgebaut werden, da im Bereich der Parzelle Nr. 259 noch ein Umlegungsverfahren besteht. Der Eigentümer der angrenzenden Parzelle Nr. 881 hat bei der Bürgerversammlung bekundet, dass sein Grundstück nicht bebaut wird.
Erschließungsbeiträge
Vorliegend handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage i. S. der §§ 123 ff BauGB. Demnach sind gemäß §§ 127 ff BauGB Erschließungsbeiträge bezogen auf den beitragsfähigen Herstellungsaufwand der Erschließungsanlage von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu erheben. Damit wird die Maßnahme zu 90 % refinanziert.
Die Durchführung der Bauarbeiten ist für Frühjahr 2009 vorgesehen.
Verwaltungsvorschlag:
Aufgrund der umfangreichen Bürgerbeteiligung mit dem Wunsch nach Schaffung von mehr Parkplätzen schlägt die Verwaltung vor, die Dauffenbachstraße niveaugleich als verkehrsberuhigten Bereich in Betonsteinpflaster mit farbiger Absetzung der Parkflächen auf der Basis des Planes Nr. 2008/07-02 L3a auszubauen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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2
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3
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4
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5
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(wie Dokument)
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179,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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181,7 kB
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