Entscheidungsvorlage - FB 61/0962/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers - den Umbau der Trierer Straße - 3. BA, auf Grundlage der Pläne 2008_035_L 5 bis L 8.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Allgemeines

Die Trierer Straße ist eine Bundesstraße mit überregionaler Bedeutung. Sie ist eine der wichtigsten Ausfallstraßen Aachens nach Süden in Richtung Eifel. Sie ist als Hauptgeschäftsstraße des Stadtbezirks Brand auch von überbezirklicher Bedeutung und bildet das geschäftliche und kulturelle Zentrum von Brand.

Verkehrlich und funktional entspricht die Trierer Straße nicht mehr den Anforderungen an die heutigen Verkehrsverhältnisse.

Der 1. BA von der Debyestraße bis “An der Unterbahn” wurde im Februar 2008 fertiggestellt. Der 2. BA von “An der Unterbahn” bis Nordstraße befindet sich derzeit in baulicher Ausführung; die Arbeiten werden voraussichtlich bis März 2009 andauern.

 

2. Beschreibung der Maßnahme

Der 3. Bauabschnitt erstreckt sich mit einer Länge von etwa  930 m von der Nordstraße bis zum Ortsausgang. Der Straßenquerschnitt variiert hier von ca. 17,00 m (Ortsausgang) bis ca. 28,00 m (zentraler Bereich).

 

Auf Grundlage der am 14. und 15. Mai 2003 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand und im Verkehrsausschuss vorgestellten Entwurfspläne sowie der eingebrachten Anregungen durch die in 2006 und 2008 durchgeführten Bürgerversammlungen wurde die jetzt vorliegende Ausbauplanung erarbeitet.

 

Der Umbau für den 3. BA wird im Vollausbau gem. RStO 01 erfolgen. Die hohe Verkehrsbelastung erfordert die Einstufung in Bauklasse 1.

Von der Nordstraße bis zur Hochstraße wird die Fahrbahn 4-spurig angelegt und geht bis zum Ortsausgang in eine 2-spurige Verkehrsführung über. Als Befestigung ist ein Asphaltaufbau mit lärmvermindernder Oberfläche vorgesehen. Ein begrünter Fahrbahnteiler am Ortsausgang soll dort als punktuelle, geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme gleichzeitig die Überquerung der Trierer Straße verbessern.

 

Zwischen der vierstreifigen Fahrbahn und den Nebenanlagen werden beidseitig, durch Bäume gegliedert, Längsparkstreifen angelegt. Zwischen Hochstraße und Ringstraße besteht Schrägparken.

 

Die Regelbreiten der einzelnen Teileinrichtungen betragen:

Fahrbahnbreite: 12,50 m

Fahrstreifen:      3,00 m - 3,25 m

Längsparkstreifen:   2,00 m

Gehwege:         3,00 m - 4,20 m

Radwege:          2,00 m

 

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max. 6 %.

 

Bis zur Hochstraße werden überwiegend beidseitig Radverkehrsanlagen in Form von Bordsteinradwegen angelegt. Ab hier erfolgt die Radwegführung einseitig bis zum Ortsausgang und schließt dort an den bestehenden kombinierten Rad-/Gehweg an.

 

Materialwahl

Die Befestigung der Radwege und Gehwege wird abweichend vom 1. und 2. Bauabschnitt ausgeführt, um die besondere Bedeutung dieses 3. Abschnittes hervorzuheben. Hier ist vorgesehen, die Gehwegplatten im Format 40 x 40 cm diagonal zu verlegen und den angrenzenden Radweg mit Platten 20 x 40 cm quer verlegt, zu bauen. Die Trennung zwischen Geh- und Radweg wird mit einem 3-zeiligen Band aus Kleinpflaster gestaltet. Entlang der Fassaden verläuft ein in der Breite situativ angepasstes Kleinpflasterband.   

 

3. Sonstiges

Im Zuge der Arbeiten werden neue Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanal, Gas, Wasser) seitens der STAWAG  verlegt.

Die Beleuchtung wird überprüft und innerhalb des Sicherheitsstreifens ca. 30 cm ab Vorderkante Bordstein versetzt.

In noch abzustimmenden Bereichen werden Sitzbänke und Abfallbehälter sowie Fahrradbügel aufgestellt.

 

4. Bauzeit

Als Bauzeit sind 24 Monate von März 2009 bis März 2011 vorgesehen. Diese Bauzeit ist jedoch nur einzuhalten, wenn keine unvorhergesehenen Zusatzarbeiten erforderlich werden.

 

5. Finanzierung

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme “Trierer Straße - 3. BA  von Nordstraße bis Ortsausgang” betragen voraussichtlich 3,8 Mio EUR. Hinzu kommen die Aufwendungen zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen durch die STAWAG.

Die Mittel stehen unter dem Auftragssachkonto B 12010025 - 7852025 “B 258 - Trierer Straße, Ortslage Brand, Umbau” zur Verfügung.

Eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG) ist in Aussicht gestellt, aber noch nicht abschließend bewilligt. Der Finanzierungsantrag wird im Oktober 2008 gestellt.

 

Gemäß § 8 KAG NW werden Anliegerbeiträge erhoben, da durch den vorgenannten Ausbau infolge der funktionalen Neuaufteilung der Gesamtfläche und der Art der Befestigung das Tatbestandsmerkmal der Erweiterung / Verbesserung erfüllt ist.

Die Einstufung der Trierer Straße im vg. Abschnitt erfolgt gem. § 3 Abs. 5 Buchstabe c der städtischen Beitragssatzung als Hauptverkehrsstraße.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Ausbau stehen Mittel unter dem Auftragssachkonto B 12010025 / 7852025 “B 258 – Trierer Straße, Ortslage Brand, Umbau“ zur Verfügung. Einnahmen werden aus Zuschüssen nach dem Entflechtungsgesetz und Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.

Die Gesamtkosten werden ca. 3,8 Mio. Euro incl. MWST betragen.

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Anlagen

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