Kenntnisnahme - FB 61/0943/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Radweg Vaalser Straße;Antrag des SPD-Ratsherrn Norbert Plum vom 19.10.2007Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 10.11.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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22.10.2008
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03.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die ermittelten Verkehrsflächenbreiten die Freigabe der baulich angelegten Radwege für den Zweirichtungsverkehr in der Vaalser Straße im Abschnitt zwischen Halifaxstraße und niederländischer Grenze nicht zulassen und eine Verringerung der Gehwegbreiten nicht zu vertreten ist. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die diesbezüglichen Anträge des SPD-Ratsherrn Norbert Plum vom 19.10.2007 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2007 wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 07.05.2008 bereits behandelt.
Der Sachstandsbericht wurde zur nochmaligen Prüfung in Hinsicht auf eine eventuelle Verbreiterung des Radweges unter Reduzierung des Gehweges an die Verwaltung zurückgegeben.
Die Verwaltung hat bei einer Ortsbegehung die Breiten der Rad- und Gehwege beidseitig der Vaalser Straße ermittelt. Im Bereich von der Einmündung Halifaxstraße bis zur niederländischen Grenze beträgt die maximale Breite des Gehweges in Fahrtrichtung Vaals 1,85 m, die minimale Breite 1,35 m. Die maximale Breite des Radweges beträgt 2,00 m, die minimale Breite 1,10 m.
Die maximale Breite des Gehweges in Fahrtrichtung Innenstadt im Bereich von der niederländischen Grenze bis zur Halifaxstraße beträgt 1,90 m, die minimale Breite ebenfalls 1,10 m. Die breite des Radweges beträgt maximal 1,60 m und minimal 1,20 m.
Für Begegnungsradwege wird gem. § 2 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m und außerorts eine Mindestbreite von 2,00 m festgelegt. Die vorhandenen Querschnitte an der Vaalser Straße lassen somit eine durchgängige Zwei-Richtungs-Benutzung der Radwege nicht zu.
Da die Radwegbreite durchschnittlich 1,50 m beträgt, müssten durchschnittlich 1,00 m Fläche aus dem Gehweg zugeschlagen werden, um die gesetzlich vorgegebene Mindestbreite zu erreichen. Dies geben die vorhandenen Gehwegbreiten jedoch nicht her.
Erschwerend kommt hinzu, dass an einigen Stellen die Breite des Rad- und Gehweges durch bauliche Gegebenheiten wie z.B. Außentreppen, die in die öffentliche Verkehrsfläche hereinragen, weiter eingeschränkt wird.
Unfallzahlen:
Im oben genannten Teilstück der Vaalser Straße ereigneten sich 7 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Jahre 2005, 8 Unfälle in 2006, 7 Unfälle in 2007 und 4 Unfälle für den Zeitraum 01/2008 bis 09/2008. Insgesamt ist festzustellen, dass sich häufiger Unfälle auf dem stadtauswärtigen Rad- und Gehweg ereignen, als auf dem stadteinwärtigen Rad- und Gehweg. Hierbei ist eine Konzentration der Unfälle von der Einmündung Halifaxstraße bis zur Einmündung Bleiberger Straße zu beobachten. In diesem Teilstück weisen die Verkehrsflächen die geringsten Breiten auf.
Ergebnis:
Nach erneuter Prüfung und Abwägung aller Aspekte lassen die ermittelten Verkehrsflächenbreiten die Freigabe der baulich angelegten Radwege für den Zwei-Richtungs-Verkehr nicht zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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