Entscheidungsvorlage - FB 61/0964/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Heidweg.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Heidweg.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 17 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Heidweg.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

(Dr. Linden)

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 02. März 2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eupener Straße, Heidweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den rückwärtigen Grenzen der Bebauung Eupener Straße 271, 279 und 281, dem Heidweg, der rückwärtigen Grenze der Bebauung an der Eupener Straße (Haus Nr. 376a bis zur Einmündung Grindelweg) und der Eupener Straße  beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.            Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.            Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.            Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Heidweg 71. Für dieses Grundstück lag der Verwaltung eine Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Garagen vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Da zu befürchten war, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 13.12.2006 eine Veränderungssperre für das Grundstück Heidweg 71 sowie das angrenzende Grundstück erlassen, die am 11.01.2007 öffentlich bekannt gemacht und am 12.01.2007 in Kraft getreten ist.

 

Da diese Veränderungssperre am 11.01.2009 ausläuft, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 910, in dessen Geltungsbereich die Grundstücke liegen, dann jedoch noch nicht abgeschlossen sein wird, empfiehlt die Verwaltung, die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.

 

Ein Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...