Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0954/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 896 - Weststraße - hier: Bericht über das Ergebnis der erneuten OffenlageEmpfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20//Dez.III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2008
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 896 - Weststraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 896 - Weststraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel des Bebauungsplanes ist Steuerung des Einzelhandels in dem gewerblich geprägten Gebiet. Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten wird bei gleichzeitiger Sicherung der bestehenden Lebensmittelmärkte ausgeschlossen. Die vorhandenen Verkaufsflächen und Sortimente werden auf das heute vorhandene Maß beschränkt.
Durch die Änderung des Baugesetzbuches vom 21.12.2006 besteht die Möglichkeit, gemäß § 9 (2a) BauGB für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, bestimmte Nutzungsarten auszuschließen bzw. zuzulassen. Das Verfahren wird demnach gemäß § 9 (2a) in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 24.05.2005 dem Planungs-ausschuss die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 896 - Weststraße - empfohlen.
Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 11.10.2007 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 12.11.2007 bis einschließlich 13.12.2007. Nach der Offenlage wurden die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgrund von Anregungen nochmals geändert.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 20.08.2008 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Außerdem hat sie dem Planungsausschuss empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 896 - Weststraße - erneut öffentlich auszulegen.
Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 28.08.2008 dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Außerdem hat er beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 896 - Weststraße - erneut öffentlich auszulegen.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 22.09.2008 bis einschließlich 22.10.2008.
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Zur erneuten öffentlichen Auslegung wurden seitens der Behörden keine Bedenken vorgebracht.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Von 2 Bürgern wurden Stellungnahmen eingereicht. Die Eingaben der Bürger sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Nach der erneuten Offenlage erfolgten lediglich einige redaktionelle Änderungen in der Begründung. Außerdem wurde die Sortimentsliste des nun beschlossenen Zentren- und Nahversorgungskonzeptes übernommen.
Als Ergebnis der erneuten Offenlage empfiehlt die Verwaltung, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die nicht berücksichtigten Anregungen der Bürger, die zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes vorgebracht wurden, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 896 - Weststraße - als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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848,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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158,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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143,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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593,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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111,7 kB
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