Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 37/0012/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese Entwurfsfassung dem Beteiligungsverfahren zuzuleiten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 12(6) des Rettungsgesetzes NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter Beteiligung der Verbände, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre zu ändern.

Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2010 ist die 7. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen. Gegenüber der Fassung aus dem Jahre 2005 sind folgende, wesentlichen Änderungen enthalten:

 

1. Die Einsatzzahlen des Krankentransportdienstes (KTW) sind durch die restriktive Genehmigungspraxis der Krankenkassen im Jahre 2004 um mehr als 30% zurückgegangen und haben sich seitdem auf ca. 11.000 Transporte pro Jahr stabilisiert. Diese Entwicklung wurde bei der Bedarfsplanung 2005 schon berücksichtigt, so dass lediglich eine geringfügige Bedarfsanpassung durch Reduzierung der Personalvorhaltung von 385 auf 380 Std./ Woche erforderlich ist.

 

2. Die Einsatzzahlen der Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung sind seit der letzten Anpassung im Jahre 2004 weiterhin stetig um insgesamt 8 % auf über 19.000 Einsätze pro Jahr gestiegen.

Die planmäßige Vorhaltung der Besatzungen braucht jedoch nur um ca. 3 % erhöht werden, sofern weiterhin die bedarfsgerechte, spontane Besetzung von Reserve- RTW durch Personal der Berufsfeuerwehr aus dem Brandschutzdienst wie auch von den Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes der Hilfsorganisationen DRK, JUH und MHD praktiziert werden kann.

 

3. Die planmäßige Dienstbereitschaft im Notarztdienst bleibt unverändert.

Der 1. Notarzt befindet sich rund um die Uhr in der Hauptwache Stolberger Str. in Dienstbereitschaft und ein 2. Notarzt ist an Werktagen zur Spitzenbedarfsabdeckung von 7.00-17.00 Uhr ebenfalls in der Hauptwache dienstbereit.  Zur Begleitung von Verlegungstransporten zwischen den Krankenhäusern und zur Deckung weiterer zeitgleicher Notarzteinsätze stehen noch zusätzliche dienstfreie Notärzte in Heimbereitschaft zur Verfügung.

 

4. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen (MANV) in der Stadt Aachen ist in der so genannten Dienstanweisung “MANV- Stadt Aachen” geregelt und im Jahre 2008 den Vorgaben der Aufsichtsbehörden angepasst worden. Durch die Übereignung eines Abrollcontainers MANV (AB MANV) durch das Innenministerium NRW im Jahre 2008 sowie zweier Gerätewagen Sanitätswesen (GW-San), die den Hilfsorganisationen DRK und MHD überlassen wurden, ist die Stadt Aachen als Träger des Rettungsdienstes nun auch in der Lage , nach Standard NRW einen Behandlungsplatz zur Versorgung von 50 Notfallpatienten (BHP-50 NRW) sowie einen Patiententransportzug für 10 Patienten auf Anforderung zur überörtlichen Hilfe zur Verfügung zu stellen.

 

5. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regelrettungsdienst wird mit den belgischen und niederländischen Nachbarn auf Anforderung der zuständigen Leitstelle praktiziert. Die Vergütung der Einsätze durch die niederländischen Krankenkassen erfolgt problemlos, wogegen die belgischen Krankenkassen in der Regel grenzüberschreitende Rettungsdiensteinsätze nicht bezahlen.

 

6. Zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe  in medizinischen Großschadenslagen in der Euregio Maas-Rhein wurde das EUMED-Konzept erstellt. Die Erprobung des Konzeptes soll im Rahmen des geförderten EMRIC-Projektes erfolgen.

 

7 Das Aachen-Gesetz zur Bildung einer StädteRegion Aachen sieht eine gemeinsame Leitstelle für alle Gebietskörperschaften vor.  Auf Grundlage  eines Gutachtens wird die gemeinsame Leitstelle in Trägerschaft der StädteRegion bei der Berufsfeuerwehr Aachen eingerichtet. Die Stadt Aachen wird mit dem Betrieb der einheitlichen Leitstelle durch die StädteRegion beauftragt. Die hierzu erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen werden derzeit getroffen. Es wird angestrebt, die Inbetriebnahme der städteregionalen Leitstelle bis zum Oktober 2009 zu ermöglichen.

 

8. Die zukünftige Trägerschaft des Rettungsdienstes obliegt nach dem Aachen-Gesetz der StädteRegion.

Die Stadt Aachen beabsichtigt ihr Optionsrecht in Anspruch zu nehmen, auch zukünftig alle mit der Trägerschaft Rettungsdienst verbundenen Aufgaben selber wahrzunehmen. Eine entsprechende Vereinbarung wird einvernehmlich mit dem Kreis Aachen vorbereitet.

 

Das vom Gesetzgeber bewusst transparent gestaltete Genehmigungsverfahren des Rettungsdienstbedarfsplanes ist wie folgt vorgesehen:

 

1. Erstellung einer Entwurfsfassung für das Beteiligungsverfahren durch das Fachamt Feuerwehr

2. Vorlage der Entwurfsfassung zur Genehmigung durch den Fachausschuss

3. Zuleitung des Entwurfs zur Stellungnahme an die Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der örtlichen Gesundheitskonferenz

4. Erörterung der Vorschläge mit den Verbänden der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften

5. Erneute Vorlage der Entwurfsfassung nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur Zustimmung durch den Fachausschuss

6. Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rat der Stadt

7. Ausschreibung der Beteiligungsleistungen für Notfallrettung und Krankentransport

8. Vertragliche Regelungen zur Gestellung von Ärzten für den 1. und 2. Notarztdienst, der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst und des Leitenden Notarztdienstes.

9. Gebührenverhandlung mit den Verbänden der Krankenkassen mit der Zielsetzung der 100% Kostendeckung  

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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