Entscheidungsvorlage - B 03/0131/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2008 hier: Städtischer Eigenanteil für die Durchführung der Fördermaßnahme - Sanierungsgebiet Köpfchen - Projekt der EuRegionale 2008; Produktsachkonto 120 010 020 5317002 / 7317002 Zuschuss an den Verein KuKuK - Kunst und Kultur am Köpfchen e.V..
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.11.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des Landesförderprogramms Initiative ergreifen wurde für den Verein KuKuK e.V. (Kunst und Kultur am Köpfchen) ein Förderantrag zur Umnutzung des ehemaligen deutschen Zollhauses Köpfchen gestellt. Der Verein hat das Zollhaus erworben, um dort einen regionalen Lebensmittelmarkt, ein Bistro und Räume für ein vielfältiges Programm aus den Bereichen Kultur, Natur, Tourismus und Bildung zu betreiben. Das Vorhaben ist ein Element des grenzüberschreitenden Planungskonzeptes Köpfchen, welches das Büro Dunkel + Korte in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe Oberhausen für das Gebiet des Grenzüberganges Köpfchen im Rahmen der EuRegionale 2008 erstellt hat. Dieses Konzept wurde am 24.05.07 im Planungsausschuss und am 19.06.07 im Umweltausschuss vorgestellt und beschlossen.
Zwischenzeitlich liegt der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vor. Das Landesprogramm Initiative ergreifen sieht zwingend vor, dass der Eigenanteil von dem Vorhabenträger KuKuK e.V. und der Stadt Aachen aufgebracht werden muss. Die Stadt Aachen hat einen Eigenanteil in Höhe von 55.729,16 € zu tragen.
Der städtischen Eigenanteil stellt einen reinen Aufwand dar, daher ist das Produktsachkonto
120 010 020 5317002 / 7317002 “Zuschuss an den KuKuK Kunst und Kultur am Köpfchen e.V.” mit einem Ansatz in Höhe von 55.729,16 € neu einzurichten.
Da es sich um erhebliche Auszahlungen i.S.d. § 83 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 150 010 010 5279002 / 7279002 “EuRegionale 2008”.