Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 51/0288/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung und die Bezirksvertretung in Richterich empfehlen, dem Kinder- und Jugendausschuss die Trägerschaft für die offene Jugendeinrichtung in Richterich dem Verein Jugend in Aachen Nord-West zu übertragen. Dabei sollen die am 13.02.08 im Unterausschuss Jugendhilfeplanung genannten Kriterien zur Trägerfindung vom Verein umgesetzt werden. Gleichzeitig soll ein Kooperationsvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt abgeschlossen werden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 23.10.2008 fand im Verwaltungsgebäude Mozartstraße ein Treffen hinsichtlich der Trägerauswahl für die Jugendeinrichtung in Richterich statt. Zu diesem Treffen erschienen Herr Dr. Becker und Frau Lambrecht vom Verein Jugend in Aachen Nord-West, Frau Niemann-Cremer von der Arbeiter-wohlfahrt, Herr Cüsters von der Fachstelle Kirchliche Jugendarbeit, Frau Schröder – Stadtjugendpflegerin, Frau Nagelschmitz-Goffart – Jugendpflege sowie Frau Fischer – Abteilungsleiterin für Kitas, OGS und Jugendarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

 

Zunächst wurde dabei die Frage der Betriebsträgerschaft thematisiert. Die Vertreter des Vereins Jugend in Aachen Nord-West äußerten dabei Interesse, die Betriebsträgerschaft für die offene Jugendeinrichtung zu übernehmen. Frau Niemann-Cremer erklärte für die Arbeiterwohlfahrt, dass sie ein hohes Interesse hat mit dieser Einrichtung zu kooperieren.  Gleichzeitig will Sie auch Angebote mit eigenem Personal vorhalten können. Es ist allerdings nicht in ihrem Interesse, die Betriebsträgerschaft hierfür zu übernehmen.

 

Dem Verein Jugend in Aachen Nord-West wurden im Anschluss die bereits am 13.02.08 im Unterausschuss Jugendhilfeplanung aufgenommenen Qualitätsstandards erläutert. Unter anderem wurde dabei auf die regelmäßige und verlässliche wöchentliche Öffnung am Wochenende eingegangen und die Wirkung auf alle Jugendlichen im Stadtteil.

 

Um die Mitwirkung der Arbeiterwohlfahrt, aber auch der ortsansässigen Vereine, sicherzustellen schlägt die Verwaltung vor, einen Beirat zur Trägerschaft einzurichten. Das Verhältnis zwischen Beirat und Träger der Jugendeinrichtung soll durch eine Satzung geregelt werden. Dem Träger der Jugend-einrichtung soll darin gegenüber dem Beirat eine Berichtspflicht auferlegt werden. Der Beirat soll ein Empfehlungsrecht bei Personalentscheidungen haben. Zudem soll er ein Mitspracherecht bei der Angebotsstruktur erhalten. Dies umfasst auch die Nutzung der Räumlichkeiten und die Angebote von anderen Vereinen und Verbänden in der OT. Sinnvoll erscheint, dass dieser Beirat ein- bis zweimal pro Jahr tagt und zudem aus höchstens 10 Personen besteht. Es sollen 2 Personen vom Träger der OT Richterich entsandt werden. Die Arbeiterwohlfahrt soll einen Sitz in diesem Beirat erhalten. Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, dass aus der Bezirksvertretung und dem KJA heraus je ein Mitglied für diesen Beirat benannt wird und auch die Stadtjugendpflegerin einen Sitz erhält. Die restlichen Sitze sollen für interessierte und engagierte Vereine und Verbände der Jugendarbeit in Richterich zur Verfügung stehen.

 

Im Gespräch am 23.10.2008 äußerten die Vertreter des Vereins Jugend in Aachen Nord-West allerdings Bedenken hinsichtlich eines Engagements von Politik und Jugendpflege in diesem Beirat, zeigten sich für den Vorschlag aber offen.

 

Um die Zusammenarbeit zwischen der AWO und dem Verein Jugend in Aachen Nord-West sicherzustellen schlägt die Verwaltung vor, dass hier ein schriftlicher Kooperationsvertrag hinsichtlich des Umfangs der Kooperation, der Nutzung der Räumlichkeiten und den jeweiligen Angeboten gefertigt wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Sind noch nicht absehbar.

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