Kenntnisnahme - BA 4/0112/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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03.12.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Errichtung einer aufgestelzten Parkebene im
Überflutungsbereich
In
der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Aachen‑Kornelimünster vom 22.10.2008 ist
über
die Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher
Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz; Teil 2 Region Aachen,
Wassereinzugsgebiet der Rur die Stellungnahme der Stadt Aachen beraten worden.
Die
CDU‑ begrüßt die Vorlage zu TOP 7 der o.a. Sitzung ausdrücklich sowie die
geplanten
Maßnahmen insbesondere für das Gebiet der Iter. Gleichzeitig wird die Frage
gestellt, ob über einem Überflutungsbereich eine aufgestelzte Parkebene
errichtet werden kann.
Grundlage
der Entscheidung in der Bezirksvertretung ist die Vorlage von FB 61/10 vom
16.09.2008 zu o.a. Thematik. Wesentlicher Bestandteil des Regionalplanes sind
neben den zeichnerischen Darstellungen im Regionalplan die Zieldarstellungen.
Diese werden im Folgenden kurz nochmals wiederholt und zusammengefasst:
Ziel 1: Natürlich geprägte Fließgewässer sind zu erhalten, naturferne in einen naturnahen möglichst entfesselten Zustand zu versetzen und die Renaturierung, Sicherung und der Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume ist Vorrang vor dem Ausbau der Gewässer einzuräumen.
Ziel 2: Überschwemmungsbereiche sind Vorranggebiete und als solche zu erhalten und zu entwickeln. Soweit durch 100jährige Berechnung (HQ100) belegt, sind die Überschwemmungsbereiche von entgegenstehender Nutzung und zusätzlichen Baugebieten in Bauleitplänen freizuhalten. Die noch nicht in Anspruch genommenen Bauflächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes, die in Überschwemmungsbereichen liegen, sollen dem Retentionsraum zugeführt werden.
Ziel 3: Es sind geeignete Bereiche zur Vergrößerung des Rückhaltevermögens an ausgebauten und eingedeichten Gewässern vorsorgend zu sichern.
Ziel 4: Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die Kommunen auf das Risiko der Hochwassergefährdung hinweisen. Dies gilt für die Vorranggebiete sowie die Vorbehaltsgebiete, soweit sie in den Bauleitplänen nicht als überschwemmungsgefährdete Gebiete vorgemerkt sind.
Diese Ziele führen nach den Darstellungen des Regionalplanes sogar dazu, dass die in Überschwemmungsflächen liegenden Bauflächen von Flächennutzungsplänen, die noch nicht in Anspruch genommen sind, insbesondere durch rechtskräftige verbindliche Bebauungspläne, Satzungen oder im Zusammenhang bebaute Ortsteile gemäß ' 34 BauGB, nicht für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden sollen, sondern statt dessen wieder als natürlichen Retentionsraum entwickelt werden.
In der Sitzung der Bezirksvertretung wurde der Bericht der Verwaltung inkl. der darin formulierten Ziele einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber der Bezirksregierung Köln zu vertreten.
Die Frage zur Errichtung einer aufgestelzten Parkebene in einem Überflutungsbereich würde den o.a. Zielvorstellungen zum Erhalt und zur natürlichen Entwicklung von Rückhalteflächen und dem Beschluss der Bezirksvertretung zuwider laufen.