Entscheidungsvorlage - FB 61/0965/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 € auf dem ASK  B 09010004-7853002, Fußgängerzone Holz- / Dahmengraben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2008 den Baubeschluss für die Umgestaltung der Fußgängerzonen Holzgraben und Dahmengraben gefasst.

 

Hierzu wurden im Haushalt unter ASK   B 09010004-7853002, Fußgängerzone Holz- / Dahmengraben

für das Haushaltsjahr 2008 Mittel in Höhe von 610.000 € eingeplant.

Zudem steht noch ein Haushaltsrest aus 2007 in Höhe von 62.515, 04 € zur Verfügung.

 

Zwischenzeitlich liegen die Ausschreibungsergebnisse vor. Zur Realisierung der Maßnahme werden zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 € benötigt.

Die Mehrkosten werden dabei durch erhöhte Anforderungen an die Tragfähigkeit infolge Lieferverkehr, durch besondere Gestaltungsmerkmale und ein ungünstiges Submissionsergebnis verursacht.

 

Um die jetzt anstehende Beauftragung durchführen zu können, ist zum einen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 €, kassenwirksam in 2009 erforderlich sowie zum anderen die Bereitstellung eines Haushaltsansatzes für 2009 in derselben Höhe.

 

 Da es sich um eine erhebliche Verpflichtungsermächtigung im Sinne des § 83 GO NRW i.V.m. § 85 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Die Maßnahme wird grundsätzlich mit Städtebauförderungsmitteln gefördert, die Verwaltung wird beim Zuschussgeber einen Antrag auf zusätzliche Förderung für die jetzt entstehenden Mehrkosten stellen.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem Auftragsachkonto B 12010017 7852017 RWTH Kernbereich, wo eine Verpflichtungsermächtigung von 800.000 € eingeplant wurde, die in 2008 nicht in dieser Höhe benötigt wird.

 

Die Einplanung der zusätzlichen Mittel für 2009 wird im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2009 geschehen. Zur Deckung im Haushaltsjahr 2009 kann dann ein entsprechender Betrag von 200.000 € aus dem ASK B 12010245 - 7852245 Pascalstraße Erweiterung Gewerbegebiet nach 2010 geschoben werden, da der dort veranschlagte Gesamtbetrag nach der aktuellen Zeitplanung für dieses Projekt in 2009 nicht benötigt werden wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Haushaltsjahr 2008 wird eine außerplanmäßige VE in Höhe von 200.000 € benötigt.

Die insgesamt notwendigen Mehrauszahlungen in dieser Höhe werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2009 eingeplant.

Ein Deckungsvorschlag ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung.

Die Verwaltung wird beim Zuschussgeber einen Antrag auf zusätzliche Förderung für die jetzt entstehenden Mehrkosten stellen.

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