Entscheidungsvorlage - FB 61/0966/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 85.000 € auf dem ASK  B 09010006-7852001 Umgestaltung Bahnhof Rothe Erde sowie zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 205.000 €, kassenwirksam in 2009.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2008 den Baubeschluss für die Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Rothe Erde sowie den Neubau Doppelgelenkbushaltestelle Trierer Straße / Clermontstraße gefasst.

 

Hierzu wurden im Haushalt unter ASK   B 09010006-7852001für das Haushaltsjahr 2008 Mittel in Höhe von 254.000 € und für 2009 ein Ansatz von 205.000 € eingeplant.

Zudem steht noch ein Haushaltsrest aus 2007 in Höhe von 547.498,97 € zur Verfügung.

 

Zwar liegen bislang noch keine Ausschreibungsergebnisse vor, die allgemeine Kostenermittlung deutet jedoch darauf hin, dass die veranschlagten Mittel zur Realisierung der Maßnahme nicht ausreichen werden. Derzeit wird ein Mehrbedarf von ca. 85.000 € kalkuliert.

Zudem ist zu erwarten, dass für die Beauftragung der Tiefbauarbeiten, die noch in 2008 erfolgen soll, die in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, so dass eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe des für 2009 veranschlagten Ansatzes für erforderlich gehalten wird.

 

Ein Submissionsergebnis wird erst Anfang Dezember 2008 vorliegen. Wenn erst nach diesem Zeitpunkt über die Bereitstellung von zusätzlichen Mittel entschieden wird, besteht die Gefahr, dass eine Beauftragung der Tiefbauarbeiten in 2008 nicht mehr möglich sein wird und der Baubeginn sich weiter verschiebt.

 

Um diese möglichen Verzögerungen zu verhindern, schlägt die Verwaltung vor, überplanmäßige Mittel in Höhe von 85.000 € sowie die benötigte Verpflichtungsermächtigung bereits jetzt zur Verfügung zu stellen, damit eine Beauftragung unmittelbar noch Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse erfolgen kann.

 

Da es sich um erhebliche Mehrauszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW bzw. Verpflichtungsermächtigung im Sinne des § 83 GO NRW i.V.m. § 85 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Die Maßnahme wird grundsätzlich mit Städtebauförderungsmitteln gefördert, da es sich jedoch um eine Festbetragsfinanzierung handelt und die Höchstgrenze der möglichen Bewilligung bereits erreicht ist, sind zusätzliche Einnahmen aus Fördermitteln nicht zu erwarten.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem Auftragsachkonto B 12010017 7852017 RWTH Kernbereich, wo eine Verpflichtungsermächtigung von 800.000 € eingeplant wurde, die in 2008 nicht in dieser Höhe benötigt wird.

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen erfolgt aus dem Auftragsachkonto B 12010322 - 7852000 Senserbach Fahrbahnerneuerung, wo derzeit noch Mittel in Höhe von 285.000 € zur Verfügung stehen. Die  Ausschreibungsergebnisse für diese Maßnahme liegen mittlerweile vor, danach werden die veranschlagten Mittel zur Realisierung nicht in voller Höhe benötigt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Haushaltsjahr 2008 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 85.000 € sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 205.000 €, kassenwirksam in 2009, benötigt.

Ein Deckungsvorschlag ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung.

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