Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 49.5/0124/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingliederung der Stadtbibliothek in den Kulturbetrieb der Stadt AachenAntrag der Fraktionen von SPD und Grünen vom 04.03.2008 und 14.05.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- Irit Tirtey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Kultur
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
04.11.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Eingliederung der Stadtbibliothek (FB 43) in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 01.01.2009 sowie die erforderliche Satzungsänderung.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Eingliederung der Stadtbibliothek (FB 43) in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 01.01.2009 sowie die erforderliche Satzungsänderung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum 01.01.2006 wurde der Kulturbetrieb der Stadt Aachen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung innerhalb der Stadt Aachen gegründet.
Der Kulturbetrieb bestand zunächst aus den Museen der Stadt Aachen (E 49/1), dem Ludwig Forum für Internationale Kunst (E 49/2), dem Stadtarchiv Aachen (E 49/3), dem Veranstaltungsmanagement (E 49/4), dem Kulturservice (E 49/S mit Altem Kurhaus und Puppenbühne), E 49/P Kinder- und Jugendkulturhaus Barockfabrik und seit dem 01.01.2007 der Musikschule E 49/5.
Die Prüfungen der Gesamtverwaltungen haben ergeben, dass die Eingliederung der Stadtbibliothek zum 01.01.2009 aufgrund der zu erzielenden Synergien sinnvoll ist. Mit den Beschäftigten wurden die erforderlichen Gespräche geführt.
Der Betriebsausschuss Kultur hat sein Votum hierfür in der Sitzung am 10.06.2008 abgegeben. Nunmehr ist es erforderlich, die Eingliederung zum 01.01.2009 formal vorzunehmen. Dies macht eine Änderungssatzung gem. Anlage erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
260,4 kB
|