Entscheidungsvorlage - B 03/0132/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Hermanns/Herr Beyer ; Herr Beyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
18.11.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
02.12.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Umweltausschuss:
Der
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 9. Nachtrages zur
Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die
Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des
Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finnanzausschuss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 9. Nachtrages zur Satzung
über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die
Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des
Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat
der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen
beschließt den 9. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen.
Die
Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des
Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der
STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative
Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG wahrgenommen.
Die
Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in
Zusammenarbeit mit der STAWAG.
Gebührenanpassung
Es
ist eine Gebührenanpassung notwendig, da sich -wie bereits im letzten Jahr
angedeutet-, eine weitere Reduzierung des Gebührenbedarfs ergeben hat. Diese resultiert einerseits aus der
Überschussverrechnung 2006 und andererseits daraus, dass immer neue
Kleinsiedlungsgebiete an die städtische Kanalisation angeschlossen werden.
Demzufolge sind weniger Kleinkläranlagen notwendig, was zu einer sinkenden
Prognose für die Abfuhrmenge führt.
Die
Gesamtkosten können im Jahr 2009 um 6,89% auf 16.645,78€ gesenkt werden.
Zuzüglich
der Verrechnungen aus den Jahren 2006 und 2007ergibt sich ein Gebührenbedarf
von nur noch 15.675,26€. Dies bedeutet
im Vergleich zum Vorjahr sogar eine Reduzierung um 21,18%.
Für
das Jahr 2008 wurde ein Gebührensatz von 40,58 € / m³ ermittelt und
festgesetzt. Ausweislich nachfolgender Gebührenberechnung ist für 2009
ein Gebührensatz von
36,45€
kostendeckend.
Gebührenkalkulation
Kleinkläranlagen |
|||
|
|
|
|
|
2008 |
2009 |
Veränderung
in % zu Gebühren- kalkulation 2008 |
Kostenart |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Unternehmerlohn |
7.670,00 € |
6.729,50 € |
-12,24% |
|
|
|
|
Klärschlammbehandlung |
3.577,00 € |
3.139,00 € |
-12,24% |
|
|
|
|
ant.
Personalkosten |
2.891,96 € |
3.091,16 € |
6,89% |
|
|
|
|
Sachkosten
|
639,16 € |
686,12 € |
7,35% |
|
|
|
|
Verw.kostenbeitrag |
3.100,00 € |
3.000,00 € |
-3,23% |
|
|
|
|
Gesamtkosten |
17.878,12 € |
16.645,78 € |
-6,89% |
|
|
|
|
Ausgleich
Verlust BAB 2005 |
2.008,08 € |
|
|
|
|
|
|
Ausgleich
Überschuss BAB 2006 |
|
-1.099,00 € |
|
|
|
|
|
Ausgleich
Verlust BAB 2007 |
|
128,48 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Durch Gebühren zu deckende Kosten |
19.886,20 € |
15.675,26 € |
-21,18% |
|
|
|
|
Entleerungsmenge |
490 m³ |
430 m³ |
-12,24% |
|
|
|
|
Einzelentleerung |
40,58 € |
36,45 € |
-10,18% |
|
|
|
|
Gebührenvorschlag: |
40,58 € |
36,45 € |
-10,18% |
|
|
|
|
Zu
den einzelnen Kostenarten:
Unternehmerlohn:
Dem
Vorjahr entsprechend ist der Abfuhrpreis konstant geblieben. Gleichzeitig sinkt
in 2009 die erwartete Abfuhrmenge aufgrund der Schließung von Anlagen infolge
von Kanalbaumaßnahmen, sodass sich die Unternehmerkosten im selben Maße wie die
prognostizierte Entleerungsmenge für 2009, nämlich um 12,24% verringern.
Klärschlammbehandlung:
Der
vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30€ pro m3
für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für
2009 nicht ändern. Die Verringerung der Kosten ergibt sich aus der geringeren
Entsorgungsmenge.
Personalkosten:
Hierbei
handelt es sich um die anteiligen Personalkosten des mit der Kontrolle der
Kleinkläranlagen beauftragten Mitarbeiters der STAWAG.
Die
geringe Erhöhung begründet sich in der eingeplanten linearen Anpassung der
Vergütung für 2009.
Sachkosten:
In
den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene
Fortbildung und sonstige Sachmittel
des mit der Kontrolle beauftragten Mitarbeiters der STAWAG enthalten.
Die geringe Erhöhung erklärt sich durch die allgemeinen Preissteigerungen.
Verwaltungskostenbeitrag:
Der
Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Im Jahr
2009 wird er um 3,23% auf 3.000€ sinken und auch für die kommenden Jahre wird
ein fallender Verwaltungskostenbeitrag erwartet.
Überschuss-/Verlustausgleich
Gemäß
§ 6, Absatz 2, Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen
innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden.
Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.
Überschussverrechnung
2006
Für
2006 ergibt sich ein positives Betriebsergebnis von 7.900,04€. Dieser hohe
Überschuss begründet sich durch die Verrechnung eines Verlustes aus 2003 in
Höhe von 6.801,04€, sodass ein bereinigtes positives Betriebsergebnis 2006 in
Höhe von 1.099,00 € vorliegt. Dieser Überschuss ist in der
Gebührenkalkulation 2009 berücksichtigt.
Verlustverrechnung
2007
In 2007 wurde ein positives Betriebsergebnis in
Höhe von 5.303,38€ erzielt. Allerdings ist auch dieser Überschuss das Ergebnis
der Verrechnung eines Verlustes aus dem Jahre 2004 in Höhe von 5.431,86€.
Demzufolge ergibt sich für 2007 insgesamt ein bereinigtes negatives
Betriebsergebnis von 128,48€, das ebenfalls in die Gebührenkalkulation
einbezogen wird.
9. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen
vom
Aufgrund
der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom
14. Juli 1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von
Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des
Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober
1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat
der Stadt in seiner Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:
1.
§ 10 Abs. 3
Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für
die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 36,45/m3.
2.
Dieser 9. Nachtrag tritt am
01.01.2009 in Kraft.