Entscheidungsvorlage - B 03/0133/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
11. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Hermanns / Herr Beyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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18.11.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.12.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Umweltausschuss:
Der Umweltausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 11. Nachtrages zur Gebührensatzung
zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die
Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 11. Nachtrages zur Gebührensatzung
zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die
Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt
beschließt den 11. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der
Stadt Aachen.
Die
Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des
Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen zur
Gebührenbedarfsberechnung 2009
Gebührenhöhe
Es ist
erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 sowie § 4 Abs. 6 der
Kanalgebührensatzung zum
1.1.2009 wie folgt neu
festzusetzen:
Zu § 3 (8) Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,50 auf € 2,58 zu erhöhen.
Zu § 3 (9) Die Teilanschlussgebühr ist von § 1,36 auf § 1,45 zu erhöhen.
Zu § 4 (6) Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,01 auf € 1,03 zu erhöhen.
Die vorliegende
Gebührenbedarfsberechnung für den
Entwässerungshaushalt 2009 würde
bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem Kostenvolumen von
insgesamt 59.915.581 € einen
Fehlbetrag in Höhe von 1.522.405 € ausweisen.
Um diesen Fehlbetrag
auszugleichen ist eine Anhebung der Gebührentarife wie vorstehend dargelegt
erforderlich.
Der Anstieg der
Kanalbenutzungsgebühren ist im Wesentlichen in einem weiterhin rückläufigen
Frischwasserverbrauch begründet.
Alleine die zu erwartende
Verringerung i.H.v. 300.000 m³ lässt die Schmutzwassergebühr um 0,06 € steigen.
Eine vergleichsweise Reduzierung um 100.000 m³ verursacht eine Erhöhung von
0,02 €.
Dieser Rückgang ist auf
einen allgemeinen Wenigerverbauch von ca. 2,2 m³ pro Haushalt und Jahr
zurückzuführen.
Die weitere Erhöhung i.H.v.
0,02 € auf insgesamt 0,08 € wird wegen allgemeiner Preissteigerungen und vor
allem wegen einer erhöhten zu erwartenden Abwasserabgabe notwendig.
Da die Teilanschlußgebühr
auf einem Teil der Schmutzwasserentsorgungskosten basiert (Kosten für die
Kanalbenutzung), ist auch hier eine Gebührenanpassung erforderlich.
Die Regenwassergebühr kann
wegen leicht reduzierter Veranlagungsmengen und der oben genannten Erhöhung der
Abwasserabgabe nicht mehr auf dem Vorjahresniveau gehalten werden.
Die gebührenrelevanten
Kosten der Rechnungsperiode sind um 1.142.249 € gestiegen. Das entspricht einer
Kostensteigerung von 1,94 %.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das Betriebsführungsentgelt
(BFE) wurde lediglich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel
um 142.420 € angepasst. Diese Anpassung begründet sich u.a. durch den gestiegenen
Energiepreisindex.
Wasserverbandsbeitrag
Der an den Wasserverband
(WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasser-verbandsrechtlichen
Vorschriften und den vom WVER beschlossenen Veranlagungsregeln.
Für 2009 beträgt der prognostizierte
Gesamtbeitrag 28.406.130 €. Er
sinkt somit um weitere
411.870 € gegenüber dem Vorjahr.
Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen
Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 254.000 € erhöht. Neben
laufenden Investitionen ist dies vor allem durch die indexbasierte
Fortschreibung des Anlagevermögens bedingt.
Die kalkulatorischen Zinsen
stiegen gegenüber dem Vorjahr um 604.000 €.
Die Vergleichswerte aus dem
Jahr 2008 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2009 gegenübergestellt,
so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,9 kB
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