Entscheidungsvorlage - B 03/0133/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Umweltausschuss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 11. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 11. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt den 11. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2009

 

Gebührenhöhe

 

Es ist erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 sowie § 4 Abs. 6 der Kanalgebührensatzung zum 1.1.2009  wie folgt neu festzusetzen:

 

 

Zu § 3 (8)            Die Schmutzwassergebühr ist von €  2,50  auf € 2,58 zu erhöhen.

 

Zu § 3 (9)            Die Teilanschlussgebühr ist von § 1,36 auf  § 1,45 zu erhöhen.

 

Zu § 4 (6)            Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,01 auf € 1,03 zu erhöhen.

 

 

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung  für den Entwässerungshaushalt 2009 würde  bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem Kostenvolumen von insgesamt  59.915.581 € einen Fehlbetrag in Höhe von 1.522.405 € ausweisen.

Um diesen Fehlbetrag auszugleichen ist eine Anhebung der Gebührentarife wie vorstehend dargelegt erforderlich.

 

Der Anstieg der Kanalbenutzungsgebühren ist im Wesentlichen in einem weiterhin rückläufigen Frischwasserverbrauch begründet.

Alleine die zu erwartende Verringerung i.H.v. 300.000 m³ lässt die Schmutzwassergebühr um 0,06 € steigen. Eine vergleichsweise Reduzierung um 100.000 m³ verursacht eine Erhöhung von 0,02 €.

Dieser Rückgang ist auf einen allgemeinen Wenigerverbauch von ca. 2,2 m³ pro Haushalt und Jahr zurückzuführen.

Die weitere Erhöhung i.H.v. 0,02 € auf insgesamt 0,08 € wird wegen allgemeiner Preissteigerungen und vor allem wegen einer erhöhten zu erwartenden Abwasserabgabe notwendig.

 

Da die Teilanschlußgebühr auf einem Teil der Schmutzwasserentsorgungskosten basiert (Kosten für die Kanalbenutzung), ist auch hier eine Gebührenanpassung erforderlich.

 

Die Regenwassergebühr kann wegen leicht reduzierter Veranlagungsmengen und der oben genannten Erhöhung der Abwasserabgabe nicht mehr auf dem Vorjahresniveau gehalten werden.

 

Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode sind um 1.142.249 € gestiegen. Das entspricht einer Kostensteigerung von 1,94 %.


 

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde lediglich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel um 142.420 € angepasst. Diese Anpassung begründet sich u.a. durch den gestiegenen Energiepreisindex.

 

Wasserverbandsbeitrag

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasser-verbandsrechtlichen Vorschriften und den vom WVER beschlossenen Veranlagungsregeln.

Für 2009 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag  28.406.130 €. Er sinkt somit um weitere

411.870 € gegenüber dem Vorjahr.

 

Kalkulatorische Kosten

Die kalkulatorischen Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 254.000 € erhöht. Neben laufenden Investitionen ist dies vor allem durch die indexbasierte Fortschreibung des Anlagevermögens bedingt.

Die kalkulatorischen Zinsen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 604.000 €.

 

Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2008 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2009 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die zum 01.01.2009 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.

 

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Anlagen

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