Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0135/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 21. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den vorgelegten 21. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung ab 01.01.2009 nicht erforderlich.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21. Nachtrag

 

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW  S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des  Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV.NW S. 712/ SGV NW 610), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 / SGV NW 2061), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.12.2008 folgenden 21. Nachtrag zur  Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:

 

A) redaktionelle Änderungen

Diemstraße                                           ändern in                      Heidbendenstraße

Graf-Schwerin-Straße                          ändern in                      Kornelimünsterweg

 

B) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

An der Unterbahn                                 (Aachen-Brand)              RKL S 9

Schwester-Sibylla-Weg                               (Aachen-Eilendorf)            RKL S 9

 

C) Änderungen im Straßenverzeichnis

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit

Hermann-Heusch-Platz                             (Aachen-Mitte)               von RKL X nach RKL S 4

 

Reduzierung der Reinigungshäufigkeit

Hanbrucher Straße                          (Aachen-Mitte)               von RKL S 5 nach RKL S 4

Im Gillesbachtal                                     (Aachen-Mitte)               von RKL S 5 nach RKL S 4

 

D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung                  gemäß §   2 Abs.  1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen  

 (Stichstraßen - Negativkatalog)

Kelmesbergweg                                     (Aachen-Haaren)

Oberforstbacher Straße                          (Aachen-Kornelimünster/Walheim)

Pappelweg                                            (Aachen-Haaren)

Schönauer Bach                                    (Aachen-Richterich)

Weingartshof                                         (Aachen-Mitte)

 

 

Vorstehender 21. Nachtrag tritt zum 01.01.2009 in Kraft.

 

 

Der vorstehende 21. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 10. Dezember 2008 beschlossen.

 

 

Aachen, den 10. Dezember 2008

 

 

Dr. Linden

Oberbürgermeister

 

 

 

Lüttgens

Schriftführer

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 21. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.

 

Aachen, den 10. Dezember 2008

 

 

 

 

Dr. Linden

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

                                                                       

 

Vorstehender 21. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn

 

a)         eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

 

b)         diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde;

 

c)         der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat

 

            oder

 

d)         der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die             verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.

 

 

Aachen, den 10. Dezember 2008

 

 

 

(Dr. Linden)

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                   

Der Wortlaut des 21. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom

10. Dezember 2008 überein.

 

Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.

 

 

 

 

Aachen, den 10. Dezember 2008

 

 

 

 

 

(Dr. Linden)

Oberbürgermeister

           

                                               

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                       

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage

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Anlagen

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